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Initiative Energiewende

Initiative Energiewende

  • Workshop der AG Energiewende am 18. +.19. 03.2014: "Soziale Netze. Wie lässt sich der Ausbau der Netze sozial gestalten?" Programm

Anlass - Anliegen (Worum geht es? Was ist das Problem?)
Ausgangsthesen

1. Eine wichtige Bedingung für die Umsetzung der sog. Energiewende in absehbarer Zeit ist die Verfügbarkeit von Strom-Übertragungstrassen bzw. -netzen (Höchstspannungsleitungen) insbesondere in Nord-Süd Richtung. Notwendig ist ein erheblicher Netzausbau und sind damit erhebliche Investitionen in den nächsten Jahren. (Kapazitätsverbesserungen durch ein verbessertes Netzmanagement sind bei den Bedarfsanalysen zu berücksichtigen).

2. Dieser Netzausbau stellt einerseits eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe dar und ist andererseits in einigen Regionen umstritten. Deshalb und in Verbindung mit der dritten These sind die öffentliche Kontrolle des Netzausbaus und das öffentliche Eigentum der Netze von erheblicher Bedeutung für den weiteren Ausbau.

3. Der Finanzierungsbedarf für die verschiedenen Bereiche der sozialen Sicherung wird in Zukunft weiter steigen. In den Bereichen der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung wird schon jetzt mit höheren Kosten gerechnet. Die Finanzierungsquellen sind auch bei zukünftiger Priorität der Umlagefinanzierung unterschiedlich. Insbesondere die Altersrenten und Pensionen werden sowohl aus der Umlagefinanzierung, aus Steuermitteln und aus Rückflüssen privater Kapitalanlagen bzw. privater Vorsorgesysteme finanziert.

Anlageformen für kapitalgedeckte Finanzierungsformen in der sozialen Sicherung müssen besondere Anforderungen in Bezug auf die Anlagesicherheit und die Stabilität der Kapitalrendite oder -rückflüsse erfüllen.

Solange in der sozialen Sicherung auch die kapitalgedeckte Finanzierung Bedeutung hat, muss deshalb untersucht werden, welche Anlageformen die genannten Anforderungen erfüllen - Investitionen in Versorgungs- und Transportnetze sind dazu geeignet.

In diesem Projekt soll untersucht werden, ob eine Verbindung zwischen dem für das Gelingen der Energiewende notwendigen Ausbau der Übertragungsnetze, der öffentlichen Kontrolle, der gemeinschaftlichen Finanzierung und dem Finanzbedarf in den sozialen Sicherungssystemen hergestellt werden kann. Sofern eine solche Verbindung möglich ist, soll eine Perspektive für die politische Durchsetzung des Netzausbaus in öffentlicher Verantwortung und öffentlichem Eigentum entworfen werden.

Warum ist das so? (Begründung)

Zu 1.:

Bei der Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende hakt es gewaltig. Ein zentrales Problem der nächsten 20 Jahre ist die Verdoppelung der heute knapp 25 Prozent Erneuerbare Energien am Strommix, deren Einspeisung und Verteilung im Stromnetz. Mit der zunehmenden Bedeutung der regenerativen Energien nehmen die Differenzen zwischen Orten der Stromproduktion und des Strombedarfsbedarfs im Vergleich zu der bisherigen Organisationsform der Stromproduktion zu. Das bedeutet, dass die erfolgreiche Perspektive des Ausbaus der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion abhängig ist von der Existenz einer entsprechenden Verteilungsinfrastruktur.
Hierfür sind gewaltige Investitionen in die Erneuerbaren Energien und den Neubau und Ausbau des Hochvolt-Stromnetzes sowie der Verteilnetze und Stromspeicher erforderlich. Der Ausbau kommt dem Bedarf jedoch seit Jahren kaum nach. Von dem bereits im Jahr 2009 per Gesetz beschlossenen Bau von Leitungen mit einer Länge von 1.834 Kilometern wurden erst 214 Kilometer realisiert, wovon weniger als 100 auch tatsächlich in Betrieb gingen.

Der Investitionsbedarf für den Ausbau der Verteilnetze durch den Zubau von Windkraft und Photovoltaik in Deutschland beträgt bis zum Jahr 2020 nach dem Energiekonzept der Bundesregierung 10 bis 13 Milliarden Euro.

Mit der Entscheidung für den Netzausbau und der Klärung der Finanzierungsfragen sind jedoch nicht alle notwendigen Realisierungsbedingungen geschaffen. Denn die Akzeptanz der Bevölkerung für den Netzausbau ist Voraussetzung für dessen Umsetzung - dies zeigen Bürgerinitiativen gegen entsprechende Stromtrassen. Die Realisierung dieses Ausbaus mit umfassender Beteiligung der Bevölkerung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ist somit eine weitere Bedingung für die Umsetzung dieser Ausbaunotwendigkeiten. Die aktuelle Zuweisung der Realisierungsverantwortung des Netzausbaus an vier Unternehmen verbunden mit einem Gebietsschutz und gesetzlich garantiertem Gewinn aus diesen Aktivitäten widerspricht der genannten Annahme zu den notwendigen Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Netzausbaupläne.

Zu 2.:

Mit dem Ausbau und dem Betrieb der Netze sind bisher vier Unternehmen gesetzlich beauftragt. Zwischen diesen vier Unternehmen ist das Bundesgebiet in vier Regionen aufgeteilt worden, in denen die Unternehmen TenneT TSO, Amprion, Transnet BW und 50 Hertz für den Netzausbau und -betrieb zuständig sind.

Die öffentliche Verantwortung in diesem für die Energiewende zentralen Politikfeld wird von der Bundesnetzagentur in Form der Aufsicht über das Verfahren und die Vorgabe der Ausbauziele wahrgenommen.
Fraglich ist, ob mit der privatwirtschaftlichen Organisation- und Eigentumsform das Projekt Netzausbau den notwendigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende beitragen kann. Denn mit diesem Projekt sind Ziele bzw. Konflikte verbunden, die nicht problemlos abzustimmen sind (Finanzierungsbedarf, Renditeerwartungen über lange Zeiträume, Bürgerakzeptanz, Zeitdruck bei dem Netzausbau, gesamtgesellschaftliches Interesse an dem Netzausbau).

Mit dem Projekt sollen andere Eigentums- und Realisierungsformen des Netzausbaus analysiert werden.

Zu 3.:

Im Kontext von erweiterten gesellschaftlichen Ansprüchen an die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme, demografischen Veränderungen und dynamischer Kostenentwicklung in spezifischen Sektoren der sozialen Sicherung wird der Finanzbedarf für die soziale Sicherung sowohl absolut wie auch relativ zum Bruttosozialprodukt steigen. Neben dem Umlageverfahren wird die soziale Sicherung aus Steuermitteln wie aus Mitteln der individuellen kapitalgedeckten Vorsorge finanziert.

Die kapitalgedeckte Säule der Rentenversicherung existiert im Rahmen eines drei Säulen Models der Absicherung im Alter: 1. Säule: umlagefinanzierter Anteil der Rentenversicherung; 2. Säule: kapitalgedeckter Anteil; 3. Säule: betriebliche Formen der Altersabsicherung.

Insbesondere in der Altersvorsorge bleibt der Anteil der verschiedenen Finanzierungsquellen (insbesondere der kapitalgedeckten Vorsorgeinstrumente) umstritten; dies gilt auch für die Gestaltung der Finanzierung der anderen Elemente der sozialen Sicherungssysteme (insbesondere die Frage der Einführung kapitalgedeckter Absicherung bspw. in der Pflegeversicherung).

Spätestens mit der Finanzkrise sind jedoch die Risiken dieser Form der Rentenabsicherung - zumindest in anderen Ländern - deutlich geworden. Zum einen ist der stabile Kapitalertrag über längere Zeiträume nur schwer zu realisieren und zum anderen sind - zumindest in Ländern wie Großbritannien oder USA - die Risiken des Totalausfalls entsprechender Investitionen deutlich geworden. Trotz der erheblichen negativen Einflüsse der Finanzkrise auf diese Form der Vorsorgefinanzierung (bspw. durch niedrige Zinssätze öffentlicher Anleihen; durch erhebliche Schwankungen in den Aktienmärkten; in anderen Ländern durch erhebliche Wertverluste oder Gesamtausfall von Pensionsfonds) ist die kapitalgedeckte Säule der Altersvorsorge fest etabliert und bleibt wohl auf absehbare Zeit bestehen.

Die kapitalgedeckte Finanzierungsform der sozialen Sicherung unterliegt spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Anlagensicherheit und die Stabilität des Kapitalrückflusses. Denn im Falle schwankender Kapitalrückflüsse oder gar eines Gesamtausfalls der Finanzierung entstehen den Versicherten existentielle Risiken ihrer sozialen Absicherung.

So ist zum Beispiel die kapitalgedeckte Säule der Rentenversicherung auf sichere Investitionsmöglichkeiten und stabile Renditen über längere Zeiträume angewiesen - dies gilt unabhängig von der politischen Beurteilung dieser Form der Alterssicherung und in besonderem Maße nach den Erfahrungen der Finanzkrise.

Investitionen in öffentliche Infrastruktur erfüllen insbesondere in Bezug auf die Risiken des Totalausfalls (durch spekulative Anlageformen) und der langfristig stabilen Rendite die Anforderungen der Anlagestrategie für privates Altersvorsorgekapital.

Ziele zur Veränderung - Beeinflussung

Zu prüfen ist somit die Verbindungsmöglichkeit dieser beiden Konfliktbereiche (Netzausbau zur Absicherung der Energiewende; Finanzierung sozialer Sicherung: Stabile Anlageformen für die kapitalgedeckte Form der Rentenabsicherung). Dabei sind die öffentlich-rechtliche Organisationsform bzw. die Bürgerbeteiligung als wichtige Rahmenbedingungen zur Absicherung der Realisierungsmöglichkeit zu berücksichtigen.

Mittel der Umsetzung

Schaffung von Möglichkeiten, Kapital für die private Rentenvorsorge in den Ausbau der Übertragungsnetzte zu investieren und damit sowohl die Finanzierung des Ausbaus der Übertragungsnetze abzusichern als auch sichere Anlageformen mit stabiler Rendite für dieses Kapitals zu erreichen.

Projektbeteiligte

- IGM Vertrauensleute VW Emden
- IGM Verwaltungsstelle Emden
- Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Projektmitarbeiter

Sven Klusmann

Offene Fragen

Welcher Finanzierungsbedarf besteht für den Ausbau der Stromübertragungsnetze in den nächsten  Jahren?
Wie wird der derzeitige Planungs- und Realisierungsstand dazu eingeschätzt?

Wie kann eine öffentliche bzw. demokratisch legitimierte Kontrolle des Netzausbaus im Kontext der hier favorisierten Finanzierungsform sichergestellt werden?

In welcher Organisationsform und mit welcher öffentlich-rechtlichen Verankerung (Trägerschaft) kann die Verbindung zwischen der Finanzierungsorganisation (Teil der Altersabsicherung) und dem Investitionsobjekt (Ausbau Übertragungsnetze) realisiert werden?

Wie ist die umfassende öffentliche Beteiligung an dem Netzausbau umzusetzen?

Sowohl beim Netzausbau wie auch bei der Anlage der privat finanzierten Rentenvorsorge bestehen bedeutende privatwirtschaftliche Interessen - wie sind die voraussehbaren Konflikte mit diesen Interessengruppen zu bewältigen?

Ist eine Verbindung zwischen Investitionen in den Netzausbau, dem Kapitalrückfluss aus dem Netzbetrieb und dem Finanzbedarf in den sozialen Sicherungssystemen politisch umsetzbar?


(Stand: 16.03.2023)  |