Bewerbungsverfahren
Kontakt
Kommissarische Institutsdirektorin
inhaltlich beauftragt:
Geschäftsstelle
Anschrift
Bewerbungsverfahren
Sie wollen den BA „Materielle Kultur: Textil“ als Erst- oder Zweitfach belegen? Dann müssen Sie Ihre Befähigung in einem kleinen Eignungsverfahren nachweisen. Die Einzelheiten sind durch eine Zulassungsordnung geregelt.
1. Zunächst schriftliche Bewerbung (siehe dazu Zugangsordnung unter § 2 (2))
Diese schriftliche Bewerbung enthält:
- Ein Antragsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopien von Bescheinigungen über Praktika, Berufsausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten o.ä.
- Kopien Zeugnisse Hochschulzugangsberechtigung
- Aufstellung über eventuelles bisherigeres Studium (mit Modulen und Noten)
2. Benachrichtigung durch das Institut: Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird entschieden, ob Sie
- zu einem Eignungsgespräch eingeladen werden oder
- direkt angenommen werden oder
- ob Ihr Antrag in diesem Jahr nicht weiter berücksichtigt wird (Sie können dann noch ein weiteres Mal einen Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen im nächsten Jahr einreichen).
3. Eignungsgespräch: Es geht nicht um das Abprüfen irgendwelchen Vorwissens oder besonderer künstlerischer oder technischer Fertigkeiten, sondern Ihre grundsätzliche Fähigkeit, ein vielfältiges kulturwissenschaftliches Fach in Theorie und Praxis zu bewältigen. Zugleich können wir Ihre Studienvorstellungen mit unseren Anforderungen abgleichen.
- Hierfür erhalten Sie vor Ort eine Textaufgabe, die wir mit Ihnen diskutieren
- Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung sowohl der schriftlichen Unterlagen als auch des Gesprächs ist die Fähigkeit, Ihre Motivation vor dem Hintergrund unserer Konzeption des Faches zu reflektieren. Hierfür sind konkrete Beispiele hilfreich und entsprechende Belege erforderlich.
Ihre Antragsunterlagen werden nicht zurückgesendet, daher senden Sie uns jeweils nur Kopien zu und halten Sie die Originale beim Eignungsgespräch bereit. Bitte verzichten Sie auf Einschreiben, da diese für uns zusätzliche Arbeit bedeuten. Kurzfristige Anträge kurz vor Ablauf der Antragsfrist per E-Mail an
werden nur berücksichtigt, wenn Sie Ihre Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei (Gesamtgröße max. 40 MB) zusammenfassen.
Alle Unterlagen schicken Sie dann an:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät III - Institut für Materielle Kultur
Sekretariat
26111 Oldenburg
Kennwort: Eignungsfeststellung Materielle Kultur: Textil
Fristen: Der Antrag auf Feststellung der besonderen Befähigung für das BA-Fach „Materielle Kultur: Textil“ muss bis 07. Oktober des Zulassungsjahres schriftlich beim Institut für Materielle Kultur der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg eingegangen sein. Bleiben nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens Studienkapazitäten frei, kann eine Nachfrist – längstens bis zum 07. Oktober – gesetzt werden.
Nach bestandener Eignungs-Feststellung müssen Sie sich noch einschreiben. Sollte Ihr weiteres Studienfach zulassungsbeschränkt sein, ist Bewerbungsschluss Oktober (in diesem Fall kann die Bestätigung der Eignung nachgereicht werden), in Kombination mit einem zulassungsfreien Fach ist Einschreibungsschluss der 15.10.