Seminar Das wissenschaftliche HNO-Gutachten

Seminar "Das wissenschaftliche HNO-Gutachten"

Gemeinschaftsveranstaltung der beiden HNO-Kliniken,
Evangelisches Krankenhaus und Klinikum Oldenburg,
und der Universität, Fakultät VI für Medizin und Gesundheitswissenschaften

Leitung:Eysholdt, Hoppe, Radeloff

Ort:
1. 

Uni Oldenburg, Standort Wechloy, NeSSy,
Küpkersweg 74,
Raum: W30 3-324 (Besprechungsraum Medizinphysik, 3.OG)

2. 

Klinikum Oldenburg, HNO-Klinik
Rahel-Straus-Str. 10, 26133 Oldenburg-Kreyenbrück
Seminarraum HNO-Amblanz 3. Etage

3. 

Haus des Hörens
Marie-Curie-Str. 2, 26129 Oldenburg
Seminarraum KAS

Zeit: 16:00-18.00 Uhr (Achtung, Zeit geändert!)

Gutachten werden immer dann gefragt, wenn es um eine strittige Bewertung geht, die nicht durch Messung entschieden werden kann. Häufige Auftraggeber von Gutachten sind Gerichte oder Kostenträger im Gesundheitswesen. Praktisch immer verlangt der Auftraggeber ein "wissenschaftliches" Gutachten, erhält aber meist nur eine Sammlung von Versatzstücken und Zitaten. Obwohl Gutachtenfälle stets alltägliche Probleme weitab vom Wissenschaftsbetrieb widerspiegeln, kann man in jedem Einzelfall aus wissenschaftlicher Perspektive dazu Ideen beisteuern, die den Praktiker überraschen. Das soll möglichst im Dialog mit Forschern und Klinikern geschehen. Ziel ist, diesen Dialog möglichst über das gerade aktuelle Thema auszuweiten, das gegenseitige Verständnis zu fördern und vielleicht Kooperationen anzubahnen, weil man gerade neue Kollegen, neue Probleme und neue Lösungsmöglichkeiten kennen gelernt hat.

Am Ende jeder Veranstaltung steht eine mündliche Kenntnisprüfung.

Die neuen Termine für das Seminar werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben.

Vergangene Semester:

WiSe 2016/2017

Datum Thema OrtVortragender

16.11.16

Schwerhörigkeit nach Verkehrsunfällen:
Probleme der Bewertung von psychoakustischen Ergebnissen, die unter klinischen Bedingungen erhoben wurden

HNO-Klinik im Klinikum Oldenburg
(2, s.o)
Hoppe

08.02.17

Moderne audiometrische Verfahren und ihre gutachterliche Anwendung in einer realitätsnahen Umgebung

Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Niedersachsen mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt
Haus des Hörens an der Uni Oldenburg
(3, s.o)
Eysholdt, Buschermöhle

SoSe 2016

Datum Thema Vortragender

20.04.16

„Chronische Lärmschwerhörigkeit“

  1. Das „Königsteiner Merkblatt“ – Entwicklung, Ziel, aktuelle Ausgestaltung
  2. Fälle aus der Praxis
Arnold,
Löwenheim

15.06.16

„Körperverletzung durch BERA“

Ein Sparkassen-Filialleiter erlitt bei einem Raubüberfall ein psychisches Belastungstrauma und wurde deswegen einem Psychiater vorgestellt. Dieser veranlasste als erste Untersuchung die Messung von Hirnstamm-AEPs mit neurologischer Indikation (keine Schwellenmessung). Obwohl der Patient normal hören konnte, zeichneten sich während der Messung keine Potentiale ab. Die Helferin erhöhte darauf den Stimulationspegel der Clickpulse auf 120 dB p.e..

Als sich nach 30 Min. Messzeit noch immer nichts auf dem Bildschirm abzeichnete, riss sich der Patient den Kopfhörer ab und verweigerte jegliche weitere Untersuchung. Mit einem akuten Lärmtrauma samt Tinnitus begab er sich direkt aus der Psychiatrie-Praxis zum HNO-Arzt. Trotz Infusionstherapie blieb der Tinnitus bestehen. Als Ursache der exorbitant langen BERA-Untersuchung bei maximalem Stimulationspegel stellte sich eine falsche Elektrodenbefestigung heraus, die durch Netzbrumm das Hirnstammsignal unkenntlich machte. Der Patient zeigte den Psychiater wegen Körperverletzung an und verlangte darüber hinaus Schmerzensgeld.

Eysholdt

WiSe 2015/2016

Datum Thema Vortragender

21.10.15

„Schildknorpelfraktur und Stimme“

Ein Arbeiter hat durch ein zurückschnellendes Metallteil eine Fraktur des Kehlkopfs erlitten. Drei Tage später ging er zum HNO-Arzt, der ihn konservativ behandelte. Ein anderer HNO-Arzt verwies den Patienten in eine Klinik, wo der Kehlkopf operiert wurde. Jetzt verklagt der Patient den ersten HNO-Arzt auf Behandlungsfehler, weil er die notwendige Behandlung verweigert oder nicht ermöglicht habe.

Ein sachverständiger Gutachter schloss nicht aus, dass „bei frühzeitiger Operation ein besseres Ergebnis“ erreicht worden wäre. Die Verhandlung findet 2016 statt.

Anhand des Falles sollen die Prinzipien der Frakturbehandlung des Kehlkopfs rekapituliert werden, und auf aktuellem wissenschaftlichem Stand die Möglichkeiten der Stimmverbesserung durch Operation aufgezeigt werden.

Eysholdt

20.01.16

„Knalltrauma“

Ein KFZ-Meister hat beim Anlassen eines Motors eines offenen englischen Roadsters in einer gekachelten Halle durch eine Fehlzündung bei auch defektem Schalldämpfer ein Knalltrauma erlitten. Er hat dann eine sofortige Hörminderung und ein Ohrgeräusch bemerkt und sich unmittelbar in hno-ärztliche Behandlung mit Infusionen begeben. Eine subjektive Hörminderung vor allem für hohe Töne und ein Ohrgeräusch seien geblieben.

Im Hörtest wurde eine Hochtonperzeptionsschwerhörigkeit von 34% rechts und 30% links im Tonschwellenaudiogramm ermittelt, im Sprachaudiogramm ein Gesamtwortverstehen von 285 bzw 295 und damit eine Normalhörigkeit. Der Tinnitus konnte re bei 8 kHz und 85dB und links bei 8 kHz und 100 dB verdeckt werden.

Es sollte ein Gutachten erstellt werden, ob das erlittene Knalltrauma zu einem Invaliditätsgrad von 50% geführt hat.

Es werden konventionelle und moderne Verfahren der audiologischen Begutachtung und ihre Bewertung besprochen. Daneben wird die Frage aufgeworfen, ob eine besondere Raumakustik die Schwere eines Knalltraumas beeinflussen kann.

Hoppe
(Stand: 16.03.2023)  |