Kontakt

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Referentin für Gender and Diversity Management

Dr. Janina Leyk

+49 (0)441 798-4678

Gleichstellungsmaßnahmen

Mit den folgenden Maßnahmen möchten wir zur Verbesserung der Chancengleichheit an der Fakultät beitragen. Neben den Maßnahmen, die speziell für die Fakultät VI konzipiert wurden, möchten wir hier außerdem auf verschiedene Angebote der Universität hinweisen, die u.a. spezielle Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen beinhalten.

Gerne beraten wir bei individuellen Anliegen.

Förderung von Kongressteilnahmen für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen

Wer kann die Förderung beantragen und wozu ist sie gedacht?

(Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen* sowie klinisch-tätige (Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen* können einmal pro Jahr Anträge auf einen Reisekostenzuschuss für die aktive Teilnahme (z.B. Posterpräsentation oder Vortrag) an bzw. für die Organisation von wissenschaftlichen Symposien im Rahmen von Kongressen stellen.

Die hier verwendete Bezeichnung von Wissenschaftlerinnen* bzw. Frauen* bezieht ausdrücklich auch trans, inter und nicht-binäre Menschen ein.

Was kann beantragt werden?

Die maximale Fördersumme beträgt jeweils 2.000 Euro und wird entsprechend der Abrechnung der Reisekostenstelle angewiesen. Es wird, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Reisekosten, maximal die zugesagte Fördersumme erstattet. Ein Eigenanteil in Höhe von 50% durch die Abteilung, aus welcher die antragstellende Wissenschaftlerin kommt, ist Voraussetzung. Ausnahmen davon sind mit einer Begründung der Antragstellerin, warum die Abteilung den Eigenanteil von 50% der Reisekosten nicht leisten kann, möglich.

NEU: Um die Sichtbarkeit von Frauen* auf wissenschaftlichen Konferenzen zu erhöhen, können Antragsstellenden, die einen Vortrag halten, bis zu 100% der Reisekosten erstattet werden.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Anträge können jederzeit bei den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten (gleichstellung.fk6@uol.de) eingereicht werden. Alle eingereichten Anträge werden gesichtet und in unserem Gremium entschieden. Anträge müssen vor Antritt der Reise gestellt werden!

Die Finanzierung dieser Anträge wird aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät übernommen. Es stehen begrenzte Mittel zur Verfügung und für die Vergabe wird das Prinzip „first come, first served“ angewendet.

Folgender Antrag ist einzureichen:

Antrag auf Reisekostenzuschuss

 

Antrag auf Unterstützung von Wissenschaftler*innen durch studentische Hilfskraft während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und bei Betreuungspflichten

Wer kann die Unterstützung beantragen und wozu ist sie gedacht?

Die studentische Hilfskraft steht ausschließlich wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zur Verfügung und dient zur Entlastung von Schwangeren und Eltern während Laborroutineaufgaben und/oder Büroarbeiten.

Schwangere können körperlich anstrengende Arbeiten oder Laborarbeiten, die sie nach den Festlegungen des Arbeitsschutzes oder des Mutterschutzes nicht mehr ausführen dürfen, an die Assistenz abgeben. Eltern kleiner Kinder (0-3 Jahre) können die Assistenz während ihrer Elternzeit oder bei Betreuungsengpässen (z.B. bei Krankheit des Kindes oder bei kurzen Betreuungszeiten in der Tagespflege) beantragen. Die Unterstützung kann zudem der allgemeinen Entlastung eines Elternteils bei Kindern unter 14 Jahren dienen.

Was kann beantragt werden?

Die Assistenz kann für 5-10 Stunden pro Woche beantragt werden. Als Assistenz kann eine studentische Hilfskraft eingestellt werden, die in der Lage sein muss, die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Hierbei müssen die Anforderungen für Einstellungsprozesse von studentischen Hilfskräften erfüllt werden. Anträge können jeweils für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit auf Wiederbeantragung bewilligt werden. Das Gleichstellungsteam der Fakultät VI begrüßt es, wenn vorrangig weibliche studentische Hilfskräfte für diese Gleichstellungsmaßnahme eingestellt werden.

Wie kann die Unterstützung beantragt werden?

Ein Antrag auf Unterstützung durch studentische Hilfskräfte kann jederzeit bei den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

gestellt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch studentische Hilfskräfte aus Gleichstellungsmitteln der Fakultät. Das Gremium prüft und entscheidet über den Umfang der beantragten Unterstützung. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die antragstellende Person die Verantwortung. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins hinreichender Gleichstellungsmittel. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch die Einstellung studentischer Hilfskräfte dem normalen zeitlichen Ablauf bei Neueinstellungen entspricht (momentan ca. 4 Wochen).

Folgender Antrag ist einzureichen:

Antrag auf Assistenz durch studentische Hilfskräfte

Coachings für neuberufene Professor*innen und andere Führungskräfte in der Wissenschaft

Im Rahmen des Programms „Führung in der Wissenschaft“ bietet die Universität Oldenburg Coaching für Wissenschaftler*innen in Führungspositionen an. Wir möchten Ihnen, liebe neuberufene Professor*innen an unserer Fakultät, dieses Angebot wärmstens empfehlen. Sprechen Sie im Rahmen dieses Coachings gerne auch Themen zur Chancengleichheit an, zum Beispiel familiengerechte Personalführung, Konfliktmanagement und Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen.

Weitere Informationen zum Coaching und dem Programm „Führung in der Wissenschaft“ finden Sie hier

Peer-Coaching Programme der Graduiertenakademie

Die Graduiertenakademie bietet kostenlose Peer Coaching-Programme für Promovierende in der Abschlussphase, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Nachwuchsgruppenleitende, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Erstberufene an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit den Coaching-Programmen möchte die Graduiertenakademie den Anforderungen verschiedener Karrierephasen nach der Promotion Rechnung tragen und Postdocs und junge Professorinnen und Professoren der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bestmöglich in ihrer Karriereentwicklung unterstützen.

Im Oktober 2023 startet die nächste Runde des Programms 3 „Making a Career after the Postdoc“ (in englischer Sprache). Dies richtet sich in erster Linie an internationale Promovierende in der Abschlussphase und an internationale Postdocs. Es steht aber auch deutschen Teilnehmer*innen offen, die Englisch als Arbeitssprache des Programms beherrschen. Das Programm ist erstmalig im Wintersemester 2019/20 gestartet.  Die nächste Runde wird im Wintersemester 2023/24 durchgeführt. Anmeldungen werden ab Frühjahr 2023 möglich sein

Krippenplätze Kita Küpkersweg

Die Fakultäten V und VI finanzieren jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Krippenplätzen in der Kita Küpkersweg in Wechloy (https://www.kindergarten-kuepkersweg.de/) für Kinder der Beschäftigten der beiden Fakultäten. Freiwerdende Plätze (normalerweise 1-3) werden einmal pro Jahr neu vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Regel im Dezember für das darauffolgende Kindergartenjahr. Das Kindergartenjahr beginnt in Oldenburg meist am 01. August.

Ablauf:

Interessierte Mitarbeitende melden sich zwischen 01. Oktober 2023 und 05. Januar 2024 per E-Mail bei Dr. Cornelia Kranczioch mit folgenden Angaben:

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum
  • gewünschter Betreuungsumfang (Halbtags oder Ganztags)
  • Tätigkeit/Status/Stellenumfang des zu Fakultät V/VI gehörigen Elternteils oder ggf. beider Elternteile
  • Laufzeit der Stelle(n)
  • Finanzierung der Stelle(n) (z.B. Haushalt, DFG-Drittmittelprojekt, Graduiertenkolleg, Excellenzcluster)
  • Angaben zum anderen Elternteil sind optional

In der zweiten Dezemberhälfte entscheidet eine Kommission aus Mitarbeitenden beider Fakultäten auf Basis der gemachten Angaben darüber, welchen Familien ein Krippenplatz angeboten wird. Wird der Platz angenommen muss das Kind in der Zeit vom 01. – 31. Januar über das reguläre Anmeldeverfahren der Stadt Oldenburg (https://www.oldenburg.de/startseite/wissenschaft-bildung/kindertagesbetreuung/krippe.html) für die Kinderkrippe Küpkersweg angemeldet werden.

Daten/Details:

E-mail an Dr. Kranczioch () bis 05.01.2024

Förderung eines Symposiums für die aktive Rekrutierung von Professor*innen

Eine wirksames Instrument für die aktive Rekrutierung von geeigneteten Kandidat*innen im Rahmen eines Berufungsverfahrens ist die Organisation eines Symposiums im Vorfeld der Ausschreibung. Hier kann sich die Fakultät und das jeweilige Department präsentieren und sich mit den Kandidat*innen im Fachbereich vernetzen. Zwei Symposien pro Jahr können aus Gleichstellungsmitteln gefördert werden, wenn mindestens 50% Frauen* eingeladen werden und teilnehmen. 

Bei Interesse an einer Förderung, melden Sie sich bitte im Vorfeld des Symposiums bei uns unter:   

Die hier verwendete Bezeichnung von Frauen* bezieht ausdrücklich auch trans, inter und nicht-binäre Menschen ein.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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