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Leitung

Prof. Dr. med. Michael Freitag MPH

+49 (0)441 798-5824

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften
Department für Versorgungsforschung
Abteilung Allgemeinmedizin
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Besucheranschrift

Campus Haarentor, Gebäude V04
Ammerländer Heerstraße 140
26129 Oldenburg

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Lehrpraxen-Netzwerk

Starkes Netzwerk für die ambulante Ausbildung

Der Modellstudiengang Humanmedizin setzt vom ersten Modul an auf eine intensive praktische Ausbildung - sowohl im Bereich der Kooperationskrankenhäuser der Universitätsmedizin Oldenburg als auch in der ambulanten Medizin.

Innerhalb der ersten drei Studienjahre verbringen die Studierenden im Rahmen der integrierten Praktika insgesamt sechs Wochen in ambulanten Praxishospitationen, davon vier in der Allgemeinmedizin. Im vierten und fünften Studienjahr sammeln die Studierenden, passend zu den Inhalten im Curriculum überwiegend praktische Erfahrungen im klinischen Setting.

Um diese Ausbildung, die sich später im Blockpraktikum Allgemeinmedizin (Jahr 4/5) und im Praktischen Jahr (Jahr 6) fortsetzt, gewährleisten zu können, kann die Universitätsmedizin Oldenburg auf ein großes Netzwerk von Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte in Nordwest-Deutschland zurückgreifen, die sich an der Ausbildung beteiligen und hierfür von der Abteilung Allgemeinmedizin vorbereitet und begleitet werden. Das Lehrpraxen-Netzwerk bringt praktischen Alltag der ambulanten Medizin in das Studium.

Wir sind noch keine Lehrpraxis und möchten dabei sein!

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit als Lehrpraxis haben, nehmen Sie bitte mit Renate Kettmann Kontakt auf:

Die Abteilung Allgemeinmedizin führt regelmäßig den sogenannten „Lehrärztetag“ durch. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und schulen zu lassen, um zukünftig Oldenburger Medizinstudierende betreuen zu können.

Mehr Informationen finden Sie auch hier: https://uol.de/allgemeinmedizin/lehrpraxen-netzwerk

Informationen für bestehende Lehrpraxen

Für unsere Lehrpraxen bieten wir Schulungstermine an, um auf alle Hospitationen, das Blockpraktikum und das Praktische Jahr vorbereitet zu sein.

Seit 2018 organisieren wir die Vergabe von Hospitationsplätzen und von Plätzen für das Blockpraktikum über ein universitätseigenes Tool (Stud.IP).

Sollten Sie etwas an den Angaben zu Ihrer Praxis ändern wollen (Mitarbeiter*innen, Ausstattung o. Ä.), geben Sie uns bitte per E-Mail Bescheid:

Kriterien für die Lehrärzte und Lehrpraxen an der Universität Oldenburg

Das dreistufige Oldenburger Schulungsmodell

1. Stufe:

Die Hausärztin bzw. der Hausarzt muss einen Fragebogen ausfüllen und an einer Schulungsveranstaltung (3 Doppelstunden) teilnehmen und bekommt die Lehrinhalte der Praktika vermittelt. Sie/Er ist nach der ersten Schulung „Hospitationspraxis“ und darf Studierende während der Hospitationen in den ersten drei Studienjahren betreuen.

Besonderheiten:

Lehrinhalte der Hospitationen (Logbücher):
1. Einführung und Bewegungsapparat
2. Anamnese und Untersuchung bei Erkrankungen der inneren Organe
3. Chronische Erkrankungen der inneren Organe sowie Prävention sowie Arzt und Recht
4. Beratung, Behinderung & Patient*innen im Pflegeheim

Voraussetzung für die dritte Hospitation ist aufgrund der Lehrinhalte ein Sonografie-Gerät.

2. Stufe:

Wer Erfahrungen mit Studierenden in den Hospitationen gesammelt hat, darf nach einer weiteren Schulung zum Thema Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin auch Studierende im zweiwöchigen Blockpraktikum Allgemeinmedizin (Jahr 4/5) betreuen. Die Praxis darf sich jetzt „Akademische Lehrpraxis“ nennen, wobei die Qualifikation an die Lehrärztin bzw. den Lehrarzt gebunden ist, die/der die Schulung besucht hat.

3. Stufe:

Um wiederum PJ-Studierende zu betreuen, muss man Erfahrungen mit dem Blockpraktikum gesammelt haben. Man bleibt akademische Lehrpraxis.

In der Praxis sollte ein zusätzlicher Raum oder Sprechzimmer zur Verfügung stehen, in dem Studierende Patient*innen auch alleine sprechen und untersuchen können.    

MVZ/Gemeinschaftspraxis:

  1. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt sollte sich für die Tätigkeit als Lehrärztin bzw. Lehrarzt langfristig interessieren, da die Funktion als Lehrpraxis personengebunden ist.
  2. Die Ärztinnen und Ärzte können sich die Schulungen aufteilen. Bei einem Wechsel in eine andere Praxis muss dann aber ggf. eine Schulung nachgeholt/ ergänzt werden.

Ansonsten sind die Voraussetzungen ähnlich wie für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte durch die Ärztekammer:

  • Möglichst umfassende hausärztliche Versorgung
  • breites Patientenklientel
  • Hausbesuche
  • Betreuung von Pflegeheimbewohnern
  • Schulmedizinische Ausrichtung

Bei Lehrpraxen, die nicht wohnortnah liegen: wünschenswert ist noch die Unterstützung bei der Realisierung des Aufenthalts, damit die Studierenden die Praxis auch wählen. Ideal ist es, wenn die Kommune ein Gästezimmer zur Verfügung stellen können. Für die Reisekosten gibt es teils Unterstützung durch die Landkreise.

(Stand: 12.03.2024)  | 
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