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  • „Investor-Klage nur eine Frage der Zeit": Dr. Jan-Henric M. Punte

Ein Ball, zwei Tore und eine Regel

Die „50+1-Regel“ des DFB ist umstritten. Sie verhindert, dass Investoren zu großen Einfluss auf einen Fußballklub nehmen. Rechtmäßiger macht sie das aus der Sicht von Dr. Jan-Henric M. Punte nicht. Der Jurist hat sich in seiner Promotion mit der Regel beschäftigt.

Die „50+1-Regel“ des DFB ist umstritten. Sie verhindert, dass Investoren zu großen Einfluss auf einen Fußballklub nehmen. Rechtmäßiger macht sie das aus der Sicht von Dr. Jan-Henric M. Punte nicht. Der Jurist hat sich in seiner Promotion mit der Regel beschäftigt.

Konkret bedeutet sie: Investoren dürfen nicht die Mehrheit der Stimmrechte an einem Fußballklub erwerben. Der Mutterverein muss 50 Prozent plus ein Stimmrecht halten. „In der deutschen Liga ist die Regelung mit Blick auf die anderen europäischen Top-Ligen die absolute Ausnahme“, sagt Punte, dessen Promotion Prof. Dr. Jürgen Taeger (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht) betreute.

Einmal Fußball-Absurdistan und zurück

Dabei kann der Einfluss ausländischer Investoren sehr weit gehen. Das weiß auch Punte: „Erwirbt ein Investor Beteiligungen an einem Fußballklub, dann ist klar, dass er Einfluss bekommt – je mehr Geld er investiert, desto größer sein Einfluss“. Als abschreckendes Beispiel gilt der schweizerische Traditionsklub Xamax Neuchatel. Diesen hatte im Mai 2011 der tschetschenische Geschäftsmann Bulat Tschagajew erworben.

Mit Folgen: Tschagajew ließ das Vereinswappen um ein tschetschenisches Symbol und einen Lorbeerkranz erweitern. Einen großen Teil des alten Personals setzte er auf die Straße. Die Anzeigetafel im Stadion brachte nun auch die für den Investor verständliche kyrillische Schrift, und in den Halbzeitpausen erschienen Videos aus Tschagajews Heimatland. Und er griff in die Mannschaftsaufstellung ein.

Eine Geschichte aus Fußball-Absurdistan – die dank der 50+1-Regelung in der Bundesliga nicht denkbar wäre. Was für Punte nichts daran ändert, dass es ein unauflösliches Spannungsverhältnis gibt – „zwischen der Freiheit der Verbände, sich selbst Regeln geben zu dürfen auf der einen Seite, und dem europäischen Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten auf der anderen Seite“. Im Kern hält Punte die 50+1-Regelung für rechtswidrig: Weil das Verbot nahezu ausnahmslos gelte, sei es im Ergebnis als unverhältnismäßig zu betrachten.

Gegenvorschlag: "25+1-Regelung"

Hinzu komme, dass die Fußballklubs bei einer Aufhebung der Norm nicht gezwungen wären, ihre Mehrheitsbeteiligungen zu verkaufen. „Ihnen bleibt damit die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob – und wenn ja – an wen sie Anteile verkaufen. Damit haben sie es letztlich selbst in der Hand, die Kontrolle über die Geschäftsleitung zu behalten, die Gefahren des Kapitalmarktes einzugehen und ihre Tradition zu wahren.“

Puntes Gegenvorschlag lautet: Streicht die „50+1-Regelung“ und führt eine 25+1-Regelung ein. Danach wird der Mutterverein verpflichtet, mindestens 25 Prozent der Stimmrechte plus ein Stimmrecht an dem ausgegliederten Fußballunternehmen zu halten. Den Investoren würde erlaubt, 74 Prozent der Stimmrechte an der Fußballkapitalgesellschaft zu erwerben. „Auf diese Weise würde den Investoren die Kontrolle über das operative Geschäft gewährt, was ihre generelle Bereitschaft deutlich erhöhen würde, Geld in deutsche Fußballkapitalgesellschaften zu investieren“.

Veto-Recht bleibt


Ebenso könne man so die Leistungsfähigkeit der Klubs sowie die Qualität und Ausgeglichenheit des Wettbewerbs deutlich erhöhen. Ein Negativszenario wie das des  Schweizer Traditionsklubs Xamax Neuchatel sei dabei ausgeschlossen. „Der Mutterverein hat aufgrund der ihm eingeräumten Sperrminorität bei wesentlichen Entscheidungen und schwerwiegenden strukturändernden Maßnahmen letztlich immer eine Art Veto-Recht – und damit das letzte Wort.“

Punte sieht nun einen dringenden Handlungsbedarf auf der Seite des Ligaverbandes. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Investor Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhebt, der sich durch die geltende Regelung benachteiligt fühlt.“ Dessen Chancen, ist sich Punte sicher, stünden nicht schlecht.

Dr. Jan-Henric M. Punte: Die Kapitalgesellschaft als Rechtsform professioneller Fußballclubs im Spannungsfeld von Verbandsautonomie und Europarecht

Bd. 38, XXIV, 305 S., Edewecht 2012, € 59,80
ISBN-13 978-3-939704-83-6

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