Kontakt

Studienberatung Fachmaster Informatik

FSB MSC-Informatik

A05 2-228 oder online (» Adresse und Lageplan )

nach Vereinbarung (in Präsenz oder online in https://l.uol.de/sprechstunde); weitere Termine für Studierende unter https://l.uol.de/visitutevogel

vorl.freie Zeit: wie in der Vorlesungszeit

+49 441 798-2752  (F&P

Beratung und Hilfe

in besonderen Fällen

Individuelle Beratung

Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.

Teilzeitstudium

Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.

Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus  das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.

 Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen.

Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.

Nachteilsausgleich

Studieren mit Beeinträchtigungen

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.

Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende

Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen

Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.

Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern,  wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.

Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches  zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.

Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen

Grundsatzpapier des DfI gegen Diskrimierung und zur sozialen Verantwortung

Wir handeln

  • Wir nehmen unsere Mitverantwortung für die Gesellschaft, in der wir leben, aktiv wahr.
  • In einer vernetzten Welt lassen sich Herausforderungen nur in einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit lösen. Jeder Form von Nationalismus treten wir entschieden entgegen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt oder diffamiert werden.
  • Wir sind nicht bereit, Diskussionen zu tolerieren, die faktenfrei oder auf der Basis von Ressentiments geführt werden.

Was tun bei Diskriminierung?

Ignorieren und verdrängen Sie Diskriminierung nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:

Oldenburg im Oktober 2019

Englisch-Nachweis B1

Zum Nachweis der Englischkenntnisse reicht i.d.R. das Abiturzeugnis, wenn dort mindestens 6 Jahre mit Englischunterricht ausgewiesen sind und die letzte Note mindestens ausreichend (5 Punkte) ist.

Bewerbung

Bewerbung für Internationale Studierende

Bewerbung über uni-assist.de

Bewerbung für Studierende mit BA-Abschluss einer deutschen Hochschule

Direktbewerbung an der Universität

Bewerbung auf einen Studienplatz im Master-Studiengang Informatik

Hinweis: Offiziell ist die Bewerbung bis Ende September möglich. Es wird empfohlen die Bewerbung bereits im Juli einzureichen.

Bei spät eintreffenden Bewerbungen kann nicht sichergestellt werden, dass die Zulassung und die Einschreibung mit allen Formalitäten vor Beginn der Veranstaltungszeit und vor Beginn der Orientierungswoche abgeschlossen werden können.

Bewerbung zum Master Informatik

Sie möchten Informatik im Master studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Studiengang ist zulassungsfrei.
  • Bewerbung in ein höheres Semester zum Sommersemester ist möglich.
  • Bewerbungsbeginn: 15.12.2023
  • Bewerbungsschluss: 31.03.2024
  • Online-Bewerbung

Besondere Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studium der Informatik oder in einem fachlich geeigneten vorangegangenen, ingenieurwissenschaftlichen Studium
  • Zeitplan zum Erbringen der fehlenden Leistungspunkte, falls zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Bachelorabschluss vorliegt


Englischkenntnisse

  • Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)

Weitere Details siehe "Sprachkenntnisse" auf dieser Seite.

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für Ihren Studiengang erfolgt online. Sie können sich vom 15.12.2023 bis 31.03.2024 für den Studienbeginn zum Sommersemester 2024 bewerben.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 31.03.2024 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist möglich

  • wenn bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden oder
  • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und eine Anrechnung von Studienzeiten und –leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.

 

FAQs zur Bewerbung

Wie weise ich meine Englisch-Kennnisse nach?

Das geforderte Niveau B1 ist relativ gering. Der Zugansgausschuss akzeptiert als Nachweis der Englischkenntnisse  i.d.R. das Abiturzeugnis, wenn dort mindestens 6 Jahre mit Englischunterricht ausgewiesen sind und die letzte Note mindestens ausreichend (5 Punkte) ist.

Wenn auf einem Abschlusszeugnis angegeben wurde, dass Englsich-Unterricht auf B2-NIveau stattgefunden hat (und dieser bestanden wurde), wird dies ebenfalls akzeptiert.

Ansonsten gibt es diverse Englisch-Tests auch hier an der Uni (siehe Sprachenzentrum), die als Nachweis akzeptiert werden.

Werde ich aufgenommen, wenn mein Bachelor-Abschluss zwar nicht "Informatik" ist, aber mein Studium sehr informatiknah war?

Auflagenmodule zum Schließen "kleinerer" Wissenslücken

Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüft der Zugangsausschuss Informatik die in Ihrem Bachelor erbrachten Prüfungsleistungen. Damit Ihre Vorkenntnisse denen der Oldenburger Bachelor-Absolventen in Informatik entsprechen, müssen mindestens in den Pflichtmodulen Kenntnisse in Ihrem Zeugnis erkennbar sein.
(Geben Sie daher bitte bei ihrer Bewerbung auch einen Link zum Modulhandbuch Ihres Studienganges an, damit in Zweifelsfällen richtig entschieden werden kann.)

Sollte Wissen in einigen Bereichen fehlen, müssen Module des Fachbachelor Informatik nachstudiert werden.

Die Fachstudienberatung Informatik berät Sie hierzu gerne vorab.

  • Wenn der Umfang dieser Auflagen 24 Kreditpunkte (Leistungspunkte) nicht übersteigt, werden Sie vorbehaltlich in den Master aufgenommen und müssen die auferlegten Module im ersten Studienjahr des Masters nachholen. 
  • Wenn es mehr als 24 Kreditpunkte sind, gilt Ihr Abschluss als nicht einschlägig für ein Master-Studium.

Wie kann ich trotz eines nicht einschlägigen Bachelor-Abschlusses in den Master Informatik aufgenommen werden?

Herstellen der Einschlägigkeit des Studienverlaufs

Wenn der Zugangsausschuss beim Prüfen Ihrer Bewerbungsunterlagen feststellt, dass Wissen in Modulen im Umfang von mehr als 24 Kreditpunkten fehlt, bewertet er Ihr Bachelor-Abschluss als nicht einschlägig.

Die Zugangsordnung prüft aber auch, ob das vorangegangene "Studium" fachlich geeignet ist, was Ihnen die Möglichkeit gibt, durch eine Einschreibung in den Fachbachelor Informatik (in ein höheres Fachsemester) diese Wissenslücken durch Nachstudieren der entsprechenden Module zu füllen.

Sie können sich dann erneut auf den Fachmaster bewerben, wenn genügend dieser Module bestanden sind, so dass bei der erneuten Bewerbung auf den Fachmaster nur maximal 24 Kreditpunkte als Auflagen  vom Zugangsausschuss auferlegt werden müssen.

Die Fachstudienberatung Informatik berät Sie hierzu gerne vorab.

Welche Wissensbereiche prüft der Zugangsausschuss?

Welche Module müssen ggf. nachgeholt werden?

Der Zugangsausschuss prüft, ob bei nicht durch das Zeugnis nachgewiesenem Vorwissen eines oder mehrere der folgenden Module auferlegt werden müssen:

  • Objektorientierte Programmierung und Modellierung (inf031, 9KP),
  • Programmierung, Datenstrukturen und Algorithmen (inf030, 9KP)
  • Softwaretechnik (inf005, 6KP)
  • Datenbanken, Informationssysteme (inf007, 6KP)
  • mindestens eines der Wissensgebiete des Wahlbereichs Praktische Informatik (Rechnernetze (inf010, 6KP), Betriebssysteme (inf012, 6KP), Internet-Technologien (inf016, 6KP)
  • mindestens ein Module:
    • Rechnerarchitektur (inf200 Grundlagen der Technischen Informatik, 6KP)
    • Schaltungsentwurf  (inf201 Technische Informatik, 6KP)
    • oder vergleichbare Gebiete der Technischen Informatik
       
  • Logik (inf400 Theoretische Informatik: Logik, 6KP)
  • Automaten und Formale Sprachen (inf401 Grundlagen der Theoretsichen Informatik, 6KP)
  • Diskrete Strukturen (mat950)

Insgesamt müssen 90 KP informatik-nahe Module nachgewiesen werden. 

Dier Modulbeschreibungen der Oldenburger Module finden Sie Im Modulhandbuch.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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