Binationales Promotionsverfahren

Das binationale Promotionsverfahren ermöglicht den Erwerb eines Doktorgrades, der gemeinsam von zwei Universitäten aufgrund einer einzelnen wissenschaftlichen Leistung in zwei verschiedenen Ländern verliehen wird. Die Promovierende sind an beiden Universitäten zur Promotion zugelassen und verbringen Phasen der Promotion möglichst ausgewogen an beiden Orten.

Durch einen einfachen und gemeinsamen, für alle Seiten verbindlichen Rahmen erleichtert die Co-Tutelle die Durchführung der binationalen Promotion. Rechtlich stellt sie einen Vertrag zwischen der Universität Oldenburg und einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht dar.

Nicht notwendig oder sinnvoll ist ein binationales Promotionsverfahren hingegen, wenn lediglich die Beteiligung eines*r Zweitgutachters*in einer ausländischen Universität oder ein ausländisches Zweit- oder Drittgutachten erwünscht sind. Dies kann über Einzelabsprachen im Rahmen eines nationalen Promotionsverfahrens erfolgen (z. B. Prüferbestellung im Einzelfall).

Mit dem binationalen Verfahren verpflichten sich die Beteiligten zur Einhaltung einiger Kriterien. Dazu zählen u. a. die Zulässigkeit binationaler Verfahren nach beiden Promotionsordnungen. Hinzu kommt z. B. die Betreuung und Begutachtung durch eine*n Professor*in an jeder Hochschule, eine binational zusammengesetzte Prüfungskommission und die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde.  Einzelheiten werden von der Universität Oldenburg und der ausländischen Hochschulen in einem individuellen, verpflichtenden Kooperationsvertrag festgelegt (siehe Vorgehen).

Ein binationales Promotionsverfahren ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn ein*e Kandidat*in

  • seine*ihre wissenschaftliche Anbindung an beide beteiligten Länder sicherstellen möchte;
  • sich noch nicht festlegen möchte, in welchem Land er*sie später arbeiten möchte;
  • eine Tätigkeit im binationalen Bereich anstrebt;
  • sich für einen Forschungsschwerpunkt entschieden hat, der eng mit dem anderen Land verknüpft ist.

Anmerkung: Mit dem binationalen Promotionsverfahren werden nicht zwei Doktorgrade verliehen, sondern ein einziger Titel nach den Grundlagen des deutschen Promotionsrechts!

Vorgehen

Promovierende, die sich für eine binationale Promotion interessieren, sollten das geplante Promotionsvorhaben zunächst mit dem zuständigen Promotionsausschuss abstimmen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Regelungen an der ausländischen Universität klären. Im Anschluss erfolgt als Grundvoraussetzung der Antrag auf Zulassung zur Promotion an der Universität Oldenburg und an der ausländischen Universität. Darüber hinaus ist für jedes binationale Promotionsverfahren ein individueller und von beiden Hochschulen zu unterzeichnender Kooperationsvertrag zu schließen, der das Verfahren in allen wesentlichen Punkten festlegt.

Sollte es von der ausländischen Hochschule keine weiteren Vorgaben geben, verwenden Sie bitte für die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens unseren Mustervertrag. Die Verwendung der Vertragsvorlage ist jedoch nicht verpflichtend: Bei Bedarf kann sie entsprechend angepasst oder auch ein Vertragstext einer ausländischen Universität genutzt werden. In beiden Fällen ist es jedoch erforderlich, dass das Rechtsreferat des Präsidiums das Dokument vor der Unterzeichnung erneut rechtlich prüft. Die Prüfung wird vom Promotionsausschuss der Fakultäten bzw. vom International Office angefragt.

Unterschrieben wird der Vertrag von beiden Betreuenden, beiden Hochschulleitungen, der Promovierenden sowie auf Oldenburger Seite auch von der Promotionsausschussvorsitzenden.

Das International Office begleitet Cotutelle-Verfahren nur aus administrativer Sicht mit dem Schwerpunkt der Vertragsprüfung (zusammen mit dem Rechtsreferat) und Vertragsunterzeichnung des Präsidenten. Für fachliche Absprachen oder prüfungsrechtliche Aspekte kontaktieren Promovierende ihre/n Betreuer*in oder den zuständigen Prüfungsausschuss.

IO-Webmaster (Stand: 22.10.2024)  | 
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