Zum 20.03.2022 endet die sogenannte "Homeoffice-Pflicht". Zum 31.03.2022 läuft die DV "mobile Arbeit Krise" aus, die bisher mobile Arbeit an der Carl von Ossietzky Universität ermöglicht hat.
Jedoch gibt es seit dem 01.07.2021 eine Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG, die auf Landesebene die mobile Arbeit regelt.
Danach sind grundsätzlich 30% mobile Arbeit möglich. Regelungen zum Übergang in die Vereinbarung werden derzeit zwischen Präsidium, Dezernat 1 und Personalrat verhandelt. Da uns in den letzten Wochen verständlicherweise viele Anfragen zum Thema mobile Arbeit erreichen, haben wir FAQs erstellt.