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Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss

Mit der letzten größeren Novelle des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) hat der Gesetzgeber den Personalräten in größeren Dienststellen (ab 200 Beschäftigte) die Möglichkeit eingeräumt, die Bildung eines Wirtschaftsausschusses zu beantragen. „Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle … zu beraten und den Personalrat darüber zu unterrichten.“
(§ 60a Abs. 1 S. 2 NPersVG)

Der Landtag hat damit das Ziel verfolgt, das Personalvertretungsrecht dem Betriebsverfassungsrecht anzunähern (Bieler/Müller-Fritzsche 2016, Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, § 60a Rn. 1). In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es:

„Öffentliche Verwaltungen sind besonders in Betrieben, fortschreitend auch in den klassischen Verwaltungsbereichen, von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Aus betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten werden Erkenntnisse gewonnen, die Grundlage für Entscheidungen mit Folgen für die Beschäftigten werden können. Es erscheint daher sachgerecht, bewährte Gremien aus der privatwirtschaftlichen Mitarbeiterbeteiligung unter Anerkennung der Besonderheiten der öffentlichen Verwaltungen in das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz zu übernehmen. Durch den Wirtschaftsausschuss als Beratungs- und Informationsgremium an der Schnittstelle zwischen Dienststelle und Personalvertretung soll der Personalrat in die Lage versetzt werden, teilweise komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge, die für die Dienststelle maßgebend sind, nachzuvollziehen. Durch die regelmäßige Befassung mit wirtschaftlichen Themen können In-formationen angemessen geprüft, aus kollektiver Beschäftigtensicht bewertet und eventuelle Risiken aufgezeigt werden.“ (Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode, Drucksache 17/3759, S. 21)

Von der Möglichkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses hat der Personalrat in der vorhergehenden und der laufenden Amtszeit Gebrauch gemacht. Trotz der Bezeichnung als „Ausschuss“ können auch Beschäftigte der Dienststelle, die nicht Personalrats-Mitglieder sind, im Wirtschaftsausschuss mitwirken. Dies ist auch bei uns der Fall: Vier Mitglieder kommen aus dem Personalrat, drei weitere aus verschiedenen Organisationseinheiten. Die Beteiligung dieser Kolleg*innen verbreitert die Expertise des Ausschusses sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in Bezug auf spezifische Kenntnisse der vielen verschiedenen Bereiche unserer Universität.

Der Wirtschaftsausschuss tagt einmal im Quartal. Die Dienststelle wird dabei durch den Vizepräsidenten für Verwaltung vertreten, außerdem nimmt der Finanzdezernent teil. Weitere sachkundige Personen werden nach Bedarf hinzugezogen.

Im Wirtschaftsausschuss wird regelmäßig die wirtschaftliche Lage der Universität beraten. Der/die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses berichtet wiederum dem Personalrat über die Ergebnisse. Der Ausschuss hat selbst keine direkte Möglichkeit, auf die wirtschaftlichen Planungen der Dienststelle Einfluss zu nehmen. Gleichwohl ermöglicht er eine tiefergehende Erörterung von Entwicklungen, die in den turnusmäßigen Gesprächen zwischen Dienststelle und Personalrat in dieser Form nicht möglich sind. Er ist somit für den Personalrat eine wichtige Instanz zur Informationsgewinnung und -bewertung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind in der laufenden Amtszeit (bis 2024):

  • Markus Glötzel (Vorsitz, Personalrat)
  • Dr. Uwe Kröcher (stellvertretender Vorsitz, Kooperationsstelle Hochschule - Gewerkschaften)
  • Helmut Janzen (Personalrat und Dez. 4)
  • Petra Mende (Personalrat)
  • Dr. Alfred Mikschl (Personalrat und Department für Informatik)
  • Apl. Prof. Dr. Ulrich Meyerholt (Fakultät II, Department Wirtschafts- und Rechtswissenschaften)
  • Dr. Bettina Schwarzer (BIS - Bibliotheks- und Informationssystem)
(Stand: 12.05.2023)  |