Verfügung der Landesschulbehörde
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Team der Pädagogischen Woche
Verfügung der Landesschulbehörde
Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Gemäß Verfügung der Landesschulbehörde Osnabrück können Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen der Schulen für den Besuch der pädagogischen Woche auf Antrag Sonderurlaub genehmigt bekommen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen.
Die Verfügung können Sie hier herunterladen.
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