Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Die GWK behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Unter Wahrung ihrer Kompetenz streben sie bei gemeinsam berührenden Fragen eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern.
Bund und Länder wirken in Fällen von überregionaler Bedeutung zusammen bei der Förderung von:
- Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen,
- Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen,
- Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder. Finanzströme im Jahr 2011. Heft 30
Artikel 91 b des Grundgesetzes ermöglicht Bund und Ländern das Zusammenwirken in der Forschungsförderung in Fällen von überregionaler Bedeutung. Ergebnis des Zusammenwir-kens sind Mittelflüsse zwischen dem Bund, der Ländergemeinschaft sowie einzelnen Ländern, die sich je nach Förderverfahren in Finanzierungsmodalitäten, Umfang und Verteilung unter-scheiden. Ziel der Publikation ist die Darstellung dieser "Finanzströme" für das Jahr 2011.
GWK-Abschlussbericht zum 3%-Ziel der Lissabon-Strategie veröffentlicht, März 2013
Im Jahr 2010 hat Deutschland das 3 %-Ziel der Lissabon-Strategie fast erreicht. Der Anteil der Forschungsausgaben am BIP lag im Zieljahr der Lissabon-Strategie bei 2,8 %. Im Jahr 2011 hatten die FuE-Ausgaben sogar einen Anteil von 2,9 %. Diese erfreuliche Bilanz enthält der Abschlussbericht zum 3 %- Ziel der Lissabon-Strategie.
Pakt für Forschung und Innovation. Monitoring Bericht 2013
Bund und Länder haben 2005 mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen
– Deutsche Forschungsgemeinschaft
– Fraunhofer-Gesellschaft
– Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren1
– Leibniz-Gemeinschaft sowie
– Max-Planck-Gesellschaft2
den Pakt für Forschung und Innovation, zunächst mit einer Geltungsdauer bis 2010, abgeschlossen; 2009 haben sie den Pakt für den Zeitraum von 2011 bis 2015 fortgeschrieben ("Pakt II"). Bund und Länder sowie die Wissenschaftsorganisationen verfolgen mit dem Pakt das gemeinsame Ziel, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.