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FAQ

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C wie Chatbot
Stellt die Uni Oldenburg ihren Angehörigen einen Zugang zu einem Chatbot (wie z.B. ChatGPT) zur Verfügung?

Seit Feb. 2025 hat die UOL dürfen Uni-Angehörige den Dienst Chat-AI nutzen. Dafür meldet man sich bei der Academic Cloud mit den Zugangsdaten des Uni-Logins an.

Hier gibt es Zugang zu verschiedenen KI-Modellen (genauer: Large Language Modellen „LLM”), unter anderem auch verschiedenen Versionen von Open AI's ChatGPT und seit neustem auch DeepSeek.

Dies ist aktuell die eine Ausnahme zu der Regel, dass sich bei KI-Tools nicht mit der Uni-E-Mail-Adress angemeldet werden darf. 

Mehr Informationen zu Chat-AI finden Sie hier. 

T wie Täuschungsverdacht
Was mache ich bei einem Täuschungsverdacht mit KI bei einer Prüfungsleistung?

Stand: Oktober 2024.

Bei einem Täuschungsverdacht wird nicht zwischen der Verwendung von KI und anderen Fällen unterschieden - daher kann der Fall wie jeder andere Täuschungsverdacht behandelt werden und kann z. B. an das Prüfungsamt übergeben werden. Im Idealfall gibt es im Vorfeld aber Kontakt zwischen den Betroffenen. 

Lehrkräfte sollten bei einem Verdacht die betroffene/n Person/en direkt ansprechen. Eventuell gab es Missverständnisse, ob/wie der Einsatz von KI dokumentiert werden sollte? Eine Klärung sollte unbedingt versucht werden. Der Einsatz eines KI-Prüftools ist dabei aber in der Regel nicht zulässig und die Ergebnisse aus diesen Tools sind auch nicht zuverlässig! 
Wird keine Lösung gefunden, sollte der Vorfall wie jeder andere Täuschungsverdacht an das Prüfungsamt übergeben werden. 

Studierende sollten im Vorfeld klären, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Verwendung von KI-Tools für eine Prüfungsleistung erlaubt sind. 

Probleme können entstehen, wenn 

  • KI verwendet wurde, obwohl es nicht explizit erlaubt war.
  • KI verwendet wurde, und das auch erlaubt war, aber der Einsatz nicht transparent gemacht wurde (Zitieren, Dokumentieren und/oder Reflektieren, je nach Anforderungen der jeweiligen Lehrkraft).

Wenn ein Fehler gemacht wurde, ist es am sinnvollsten, dies offen mitzuteilen, sobald es auffällt. Dann kann gemeinsam mit der Lehrkraft nach einer Lösung gesucht werden, bevor das Prüfungsamt eingeschaltet wird. 

Wurde der Verdacht unberechtigt erhoben, kann ebenfalls in einem Gespräch die Entstehung der Leistung geschildert und Zweifel ausgeräumt werden. Hilft das nicht, können z. B. die jeweiligen Fachschaften oder auch die zuständigen Prüfungsausschüsse um Unterstützung gebeten werden.

T wie Texte hochladen
Welche Texte (und andere Dateien) darf ich bei einem KI-Chatbot hochladen?

Grundsätzliches vorab: Da viele KI's den Inhalt von Prompts in ihre Trainingsdaten aufnehmen (siehe die jeweiligen Nutzungsbedingungen), spielt es durchaus eine Rolle, welche Informationen auf diesem Weg der KI zur Verfügung gestellt werden, und daher stellt sich auch die Frage, welche Informationen (Texte, Daten, Dateien) überhaupt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Was das Hochladen von Texten oder anderen Dateien angeht, kann hier keine juristisch verbindliche Antwort geben werden. 

Als unverbindlicher Tipp kann aber Folgendes gesagt werden (Stand Jan. 2025):
Wenn ein Text oder eine sonstige Datei bereits öffentlich via Internet zugänglich ist, also z. B. auf Webseiten zur Verfügung gestellt wird, dann ist das Hochladen dieser Dokumente "in eine KI” auch möglich, weil der Text bereits öffentlich zur Verfügung steht und daher kein zusätzlicher Schaden für die Urhebenden zu erwarten ist.

Aus dem gleichen Grund dürfen Dateien, die hinter einer Bezahlschranke lagern oder anderweitig geschützt sind, nicht hochgeladen werden - denn diese sind eben nicht allgemein zugänglich. Das kann auch für Titel gelten, die z. B. über eine Bibliothek zur Verfügung gestellt werden, denn sie könnten aus einem Abo stammen und sind damit nicht frei nutzbar. Gleiches gilt auch für Literatur oder Materialien, die z. B. über ein Uniseminar zur Verfügung gestellt werden: sie sind nicht automatisch für KI nutzbar.

Grundsätzlich gilt, dass Texte (und andere Formate) hochgeladen dürfen, für deren Verwendung eine Erlaubnis vorliegt. Eine Erlaubnis liegt vor, wenn

  • wenn das Material gemeinfrei ist,
  • es sich um ein eigenes Material handelt,
  • das Material unter einer Open Access- oder OER Lizenz steht (wie CC0, CC BY und CC BY-SA) oder
  • wenn explizit und nachweisbar eine Erlaubnis des/der Urhebenden vorliegt.

CC BY und CC BY-SA stellen eigentlich eine Grauzone dar. Dazu kann man unterschiedlich argumentieren, aber im Falle von OER darf man etwas großzügiger sein, da diese Materialien zum Teilen und Nachnutzen erstellt werden. 

Anmerkung: Mehr zu CC-Lizenzen und OER gibt es unter www.uol.de/oer

Anders sieht es bei lokal betriebenen KI-Anwendungen aus: wenn ich zu jeder Zeit sicherstellen kann, dass die Daten nicht durch unbefugte Dritte eingesehen oder verarbeitet werden können, dann ist ein Verarbeitung der Dateien eventuell möglich. Im Zweifelsfall immer nachfragen (z. B. beim Betreiber der KI, bei den Urhebenden der Daten, etc.).

Welche Fragen sollten hier noch beantwortet werden?
Vorschläge für Fragen (mit oder ohne Antwort) bitte senden an: 

Webmaster (Stand: 27.02.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p111694
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