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Zentrale Studien- und Karriereberatung

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Der Wechsel im Detail

  • Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern bzw. Studiengängen nimmt Ihre Bewerbung an einem Vergabeverfahren teil, d.h. es findet eine Auswahl statt.
  • Für zulassungsfreie Studienfächer bzw. Studiengänge kann, wenn die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, eine Studienplatzgarantie gegeben werden - Sie schreiben sich direkt ein.

Die Bewerbung bzw. Einschreibung erfolgt online innerhalb der festgesetzten Fristen.

Bei der Wahl des neuen Studienfaches- bzw. Studienganges beachten Sie bitte eine eventuell vorhandene Fachbindung (z.B. bei Bewerbung mit Fachhochschulreife, Berufsqualifizierung oder internationaler Hochschulzugangsberechtigung).   

Internationale Bewerbernde

Für internationale Bewerbende erfolgt die Bewerbung per Formular, das im Immatrikulationsamt erhältlich ist. 

Weiterführende Informationen zum Studienfach- und Studiengangswechsel

Studienfach- und Studiengangswechsel in ein erstes Fachsemester

Ein neues Studienfach bzw. einen neuen Studiengang beginnen Sie in der Regel im ersten Fachsemester und fallen damit unter dieselben Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien wie Studienanfänger*innen.

Bewerbung bzw. Einschreibung

In der Bewerbung bzw. Einschreibung geben Sie an, dass Sie einen Fachwechsel beantragen und nennen Ihr gewünschtes Fach bzw. Ihre neue Fächerkombination.

Im Zwei-Fächer-Bachelor können Sie sich auf zwei Fächer bewerben, auch wenn Sie nur ein Fach wechseln möchten.

Wenn Sie sich auf nur ein neues Fach bewerben, wählen Sie in der Online-Bewerbung bitte beim zweiten Fach die Option "Fachwechsel - kein zweites Fach" aus. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihr "altes" Fach, das Sie beibehalten möchten, anzugeben.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekommen Sie einen Bescheid, der Ihnen elektronisch im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird. Über die Bereitstellung des Bescheides werden Sie per E-Mail informiert.

Sollten Sie für Ihren neuen zulassungsbeschränkten Studienwunsch keine Zulassung erhalten, bleiben Sie automatisch in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich wie gewohnt für das nächste Semester zurückmelden, indem Sie fristgerecht den Semesterbeitrag überweisen.

Studienfach- und Studiengangswechsel in ein höheres Fachsemester

Eine Bewerbung bzw. Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie aus Ihrem derzeitigen oder einem früheren Studium (an dieser oder einer anderen Hochschule) anrechenbare Leistungen einbringen können.

Zum Wintersemester können Sie sich gleichzeitig in das 1. und in ein höheres Fachsemester bewerben. Zum Sommersemester ist nur eine Bewerbung bzw. Einschreibung in ein höheres Semester möglich.

Bewerbung bzw. Einschreibung

In der Bewerbung bzw. Einschreibung geben Sie an, dass Sie einen Fachwechsel beantragen und nennen Ihr gewünschtes Fach bzw. Ihre neue Fächerkombination.

Im Zwei-Fächer-Bachelor können Sie sich auf zwei Fächer bewerben, auch wenn Sie nur ein Fach wechseln möchten.

Wenn Sie sich auf nur ein neues Fach bewerben, wählen Sie in der Online-Bewerbung bitte beim zweiten Fach die Option "Fachwechsel - kein zweites Fach" aus. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihr "altes" Fach, das Sie beibehalten möchten, anzugeben.

Zusätzlich zur Bewerbung bzw. Einschreibung reichen Sie bitte den 

ein.

Der Antrag mit der darin enthaltenen Anlage wird Ihnen am Ende der Online-Bewerbung in der pdf-Datei „Einzureichende Unterlagen” angezeigt.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekommen Sie einen Bescheid, der Ihnen elektronisch im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird. Über die Bereitstellung des Bescheides werden Sie per E-Mail informiert.

Sollten Sie für Ihren neuen zulassungsbeschränkten Studienwunsch keine Zulassung erhalten, bleiben Sie automatisch in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich wie gewohnt für das nächste Semester zurückmelden, indem Sie fristgerecht den Semesterbeitrag überweisen.

ANERKENNUNG VON BEREITS ERBRACHTEN LEISTUNGEN

An der Uni Oldenburg werden Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt.

Für das Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Fächern bzw. die Einschreibung in zulassungsfreie Fächer gibt das Prüfungsamt eine Voreinschätzung zu den anrechenbaren Leistungen ab. Diese dient dem Immatrikulationsamt als Grundlage für die Einstufung in ein entsprechendes höheres Fachsemester. Die verbindliche Anerkennung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss wird erst vorgenommen, wenn die Einschreibung in Ihr neues Studienfach erfolgt ist.

Wenn Sie nur einzelne Module anrechnen lassen möchten, aber keine Einstufung in ein höheres Semester anstreben, so können Sie die Anrechnung auch nach der Einschreibung beim Prüfungsamt beantragen.

Hochschulwechsel

Studierende anderer Hochschulen, die Ihr Studium an der Universität Oldenburg im gleichen Studienfach bzw. Studiengang fortsetzen möchten, werden in das gleiche oder nächsthöhere Semester eingestuft.

Ihre Bewerbung bzw. Einschreibung erfolgt online in ein höheres Semester.

Hochschulwechsel plus Studienfach- bzw. Studiengangswechsel

Möchten Sie den Hochschulwechsel mit einem Fach- oder Studiengangswechsel verbinden, ist das Vorgehen davon abhängig, ob Sie

  • ganz neu beginnen möchten (siehe Studienfach- und Studiengangswechsel in ein erstes Semester) oder
  • ob Sie anrechenbare Leistungen mitbringen (siehe Studienfach- und  Studiengangswechsel in ein höheres Fachsemester).

Hochschulwechsler sind auch Studierende, die von der Universität Oldenburg an eine andere Hochschule wechseln möchten. Bitte informieren Sie sich dort über die geltenden Bedingungen und das Verfahren.

(Stand: 14.02.2024)  | 
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