Häufige Fragen zum Frühstudium
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Häufige Fragen zum Frühstudium
Zielgruppe und Angebot
Wer kann teilnehmen?
Das Frühstudium wird für alle Schülerinnen und Schüler angeboten, die begabt, interessiert und motiviert sind. Gute schulische Leistungen, Selbstständigkeit und die Fähigkeit, zielorientiert zu arbeiten, sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen. Dies insbesondere, da Frühstudierende ein erhöhtes Lern- und Arbeitspensum haben, um einerseits den Schulstoff nachzuarbeiten und andererseits den Inhalt der universitären Lehrveranstaltungen zu verarbeiten.
Schule bzw. Schulleitung sprechen, in Abstimmung mit den Eltern, eine Empfehlung zur Teilnahme am Frühstudium aus. Über die tatsächliche Aufnahme entscheiden die Beauftragten für das Frühstudium des jeweiligen Faches nach einem persönlichen Auswahlgespräch.
Zu beachten:
- Für die Fächer Evangelische Theologie und Geschichte ist eine Bewerbung erst ab Klasse 10 möglich.
- Die Frühstudierenden müssen für die Zeit an der Universität von der Schule freigestellt werden.
Was bietet das Frühstudium?
Das Frühstudium bietet in besonderer Weise neue Herausforderungen und die Möglichkeit, den eigenen Studienwunsch zu prüfen. Frühstudierende erhalten einen ersten Eindruck vom Universitätsalltag mit seinen Anforderungen an Selbstorganisation und Eigenständigkeit. Sie erhalten einen Einblick in das gewählte Studienfach, können bereits vertiefte Fachkenntnisse erwerben und Erfahrungen mit dem wissenschaftlichen Arbeiten sammeln.
Durch den Erwerb von Leistungsnachweisen können Frühstudierende überdies ihre künftige Studiendauer in dem besuchten Fach verkürzen. Bestandene Prüfungen werden auf ein späteres Studium an der Universität Oldenburg angerechnet.
Welche Angebote der Universität können Frühstudierende nutzen?
Zugang zu den IT-Services der Universität
Nach ihrer Einschreibung bekommen Frühstudierende ihre persönlichen Zugangsdaten (Nutzerkonto) für die IT-Services der Universität per Post zugesandt. Damit haben Frühstudierende z.B. Zugang zum Campusmanagementsystem Stud.IP und zum Campusnetz der Universität Oldenburg. Das persönliche Nutzerkonto besteht aus dem Benutzernamen abcd1234 und dem persönlichen Kennwort (Passwort).
Was ist Stud.IP?
E-Mail-Adresse
Die Frühstudierenden bekommen eine eigene universitäre E-Mail-Adresse (vorname.nachname@uol.de). Diese sollte für die gesamte Kommunikation innerhalb der Universität genutzt werden.
Unibibliothek
Die Universitätsbibliothek ist an den Standorten Campus Haarentor und Campus Wechloy der Universität vertreten.
In der Zentralbibliothek am Campus Haarentor wird Literatur der Geistes-, Sozial-, Wirtschafts- und Sprachwissenschaften sowie der Informatik angeboten. In der Bereichsbibliothek am Campus Wechloy gibt es eine große Auswahl an Fachbüchern und aktuellen Zeitschriften für die naturwissenschaftlichen Fächer sowie die Fachgebiete Mathematik und Medizin.
Frühstudierende können die Universitätsbibliothek nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung
erforderlich (Bitte „Nein, ich bin kein/e Student/in der Universität Oldenburg“ ankreuzen). Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Der Bibliotheksausweis dient der Ausleihe, als „Schließfachschlüssel“ und kann zum Kopieren bzw. Scannen aufgeladen werden.
Sprachenzentrum
Frühstudierende können kostenfrei an Sprachkursen und -prüfungen teilnehmen. Die Sprachkurse werden im Veranstaltungsverzeichnis als Professionalisierungsmodule aufgeführt. Die Anmeldung erfolgt über Stud.IP.
Zu beachten ist, dass für einige Sprachen (Englisch, Französisch und Spanisch) bereits vor Semesterbeginn Einstufungstests durchgeführt werden.
Was kostet ein Frühstudium?
Für die Teilnahme am Frühstudium werden keine Gebühren erhoben.
Frühstudierende erhalten keinen regulären Studierendenstatus und können somit auch kein Semesterticket erhalten.
Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Frühstudiums entstehen, haben die Frühstudierenden selber zu tragen.
Organisation
Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
Die Frühstudierenden sind verpflichtet, die Teilnahme an den Universitätsveranstaltungen formal wie die Teilnahme am Schulunterricht zu handhaben. Das heißt z. B. regelmäßig teilzunehmen, sich im Falle einer Erkrankung in der Schule abzumelden und dort eine schriftliche Entschuldigung einzureichen.
Die Teilnahme am Frühstudium soll nicht zu Lasten des Schulunterrichtes gehen, daher muss der verpasste Unterrichtsstoff in Rücksprache mit den entsprechenden LehrerInnen nachgeholt und i.d.R. an Klausuren teilgenommen werden.
Die SchülerInnen können das Frühstudium jederzeit beenden, wenn der Arbeitsaufwand zu hoch wird oder die Leistungen in der Schule abfallen. Die Schule und die Universität sind in diesem Fall sofort zu informieren.
Wieviel Zeit müssen die Schülerinnen und Schüler für ein Frühstudium aufwenden?
Lehrveranstaltungen
Die meisten Frühstudierenden studieren ein Modul pro Semester. Ein Modul umfasst in der Regel zwei bis drei Lehrveranstaltungen. Die einzelnen Lehrveranstaltungen dauern 90 Minuten (zwei Unterrichtsstunden) und finden in der Vorlesungszeit wöchentlich statt.
Frühstudierende müssen somit zwischen vier bis sechs Unterrichtsstunden pro Woche Anwesenheit in der Universität einplanen. Es ist davon auszugehen, dass der größere Teil der besuchten Lehrveranstaltungen in die schulische Unterrichtszeit fällt. Die Lehrveranstaltungen werden zwischen 8 und 20 Uhr angeboten.
Das Studienjahr
Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester (Oktober bis März) und dem Sommersemester (April bis September). Ein Semester umfasst die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit. In der Vorlesungszeit finden die Lehrveranstaltungen statt, in der vorlesungsfreien Zeit, auch „Semesterferien“ genannt, werden u.a. Prüfungen abgelegt, Hausarbeiten geschrieben oder Praktika absolviert.
Was ist Stud.IP und wozu brauchen Frühstudierende es?
Stud.IP ist ein Lern- und Campusmanagementsystem, in dem die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung verbunden sind.
Mit Stud.IP organisieren Lehrende und Studierende ihren Unialltag:
- Lehrende stellen Lehrmaterial ein
- Studierende erstellen z.B. ihren Stundenplan
- Foren dienen dem Austausch
- Aktuelle Ankündigungen informieren über besondere Veranstaltungen und Hochschulnews
- Über Stud.IP melden sich Studierende – und Frühstudierende – zu Lehrveranstaltungen an, die sie besuchen wollen
Nach Ihrer Einschreibung bekommen Frühstudierende ihre persönlichen Zugangsdaten (Nutzerkonto) zu Stud.IP und den uniweiten IT-Services per Post zugesandt.
Das erste Semester ist vorbei: Können Frühstudierende weiterstudieren?
Wenn Frühstudierende nach dem ersten Semester das Frühstudium fortsetzen möchten, müssen sie sich zurückmelden. Dazu wählen die Frühstudierenden zusammen mit der/dem Beauftragten für das Frühstudium ihres Faches Lehrveranstaltungen für das kommende Semester aus. Diese werden im Rückmelde-Formular vermerkt, das Formular der Schulleitung zur Unterschrift vorgelegt und anschließend an das Immatrikulationsamt gesandt.
Eine Rückmeldung ist für jedes weitere Semester als Frühstudierende/r notwendig:
- bis 30. September für das folgende Wintersemester
- bis 31. März für das folgende Sommersemester
Können Frühstudierende das Fach wechseln?
Grundsätzlich ist mit Beginn eines neuen Semesters ein Fachwechsel möglich. Ein Fachwechsel zwischen den naturwissenschaftlichen Fächern ist ohne weitere Auflagen möglich. Ein Wechsel zwischen einem naturwissenschaftlichen und einem geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach erfordert i.d.R. ein neues Aufnahmegespräch mit der/dem Beauftragten für das Frühstudium des neuen Faches.
Kontaktieren Sie bei einem Wechselwunsch bitte frühzeitig Christa Funke aus der Zentralen Studien- und Karriereberatung.
Lehrveranstaltungen
Gibt es spezielle Einführungs- und Lehrveranstaltungen für Frühstudierende?
Orientierungswoche
In der sog. Orientierungswoche (O-Woche, Einführungswoche für die Erstsemester) wird eine Einführungsveranstaltung speziell für Frühstudierende angeboten. Die Frühstudierenden werden dazu gesondert eingeladen.
Darüber hinaus kann ein Besuch der Fachvorstellung des gewählten Studienfaches in der O-Woche interessant sein. Sie vermittelt einen Einblick in Aufbau, Inhalte und Anforderungen des regulären Studiums.
Reguläre Lehrveranstaltungen
Frühstudierende besuchen die regulären Lehrveranstaltungen für Studierende und können bei Interesse auch an Prüfungen teilnehmen.
Die Modulauswahl erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachbeauftragten für das Frühstudium.
Sind die Lehrveranstaltungen nicht zu schwierig für Schülerinnen und Schüler?
Die Inhalte der Universitätsveranstaltungen bauen auf dem Schulstoff der gymnasialen Abschlussklassen auf. Frühstudierende beginnen ihr Studium i.d.R. mit einem Basismodul, das im regulären Studium für das erste Semester vorgesehen ist.
Frühstudierende sollten sich nicht abschrecken lassen, wenn sie nicht alles auf Anhieb verstehen. Die Erfahrung anderer Frühstudierender zeigt: Wer intensiv mitarbeitet und bereit ist, sich fehlendes Wissen selbstständig anzueignen, kann eine Lehrveranstaltung aus den ersten Semestern schaffen.
Wo erhalten Frühstudierende Informationen über die Lehrveranstaltungen/Module?
Eine Beschreibung der Module ist im Veranstaltungsverzeichnis der Universität Oldenburg zu finden.
In der Auflistung der Fachmodule weisen die kleinen blauen Rechtecke mit Aufzählsymbol auf die sogenannte Modulbeschreibung hin. Darin werden Inhalte und Zielsetzung beschrieben, der zeitliche Umfang, die Prüfungsform und Modulverantwortliche werden benannt.
Müssen sich Frühstudierende für die Lehrveranstaltungen anmelden?
Auch Frühstudierende müssen sich für Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten, anmelden. Dies geschieht über Stud.IP.
Prüfungen
Können Frühstudierende an Prüfungen teilnehmen?
Frühstudierende können bei Interesse Prüfungsleistungen ablegen. Häufig handelt es sich um eine schriftliche Klausur, möglich sind aber z.B. auch mündliche Prüfungen, Hausarbeiten oder fachpraktische Prüfungen. Die Prüfungen finden in der letzten Woche oder im Anschluss an die Vorlesungszeit statt.
Die erbrachten Prüfungsleitungen können auf ein späteres Studium an der Universität Oldenburg angerechnet werden. Auf Nachfrage erhalten Frühstudierende eine Bescheinigung über die Prüfungsleistungen im Prüfungsamt.
Ob die erbrachten Prüfungsleistungen auch an anderen Hochschulen anerkannt werden, muss bei der jeweiligen Hochschule nachgefragt werden. Ausgeschlossen ist es nicht.
Wie erfolgt die Anmeldung für Prüfungen?
Anmeldung
Zu Prüfungen, für die für reguläre Studierende eine Online-Anmeldung über Stud.IP vorgesehen ist (dies sind häufig z.B. Klausuren), melden sich Frühstudierende beim Prüfungsamt an. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Sprechstunde bei der zuständigen SachbearbeiterIn erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Daten mitgeteilt werden:
- Datum der Prüfung
- Name/Namen der Lehrenden
- Prüfungsform
- Modulkürzel
Eine Anmeldung ist erst möglich, wenn der Anmeldebeginn in Stud.IP freigeschaltet wurde und muss bis spätestens eine Woche vor der Prüfung erfolgt sein.
Bei Prüfungen, für die keine Online-Anmeldung vorgesehen ist, erfolgt die Anmeldung mit dem Formblatt Prüfungsanmeldung, das direkt bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abgegeben wird.
Zu beachten:
Am Prüfungstag ist der/dem Prüfenden zur Verifikation der Personalausweis vorzulegen.
Abmeldung
Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen beim Prüfungsamt möglich. Bei einer Anmeldung mit Formblatt erfolgt die Abmeldung direkt bei den Lehrenden.
Was passiert, wenn Frühstudierende eine Prüfung im Frühstudium nicht bestehen?
Nichts. Wenn die Frühstudierenden später den gleichen Studiengang an der Universität Oldenburg studieren, wird ihnen kein Fehlversuch angerechnet. Sie können die Prüfung noch einmal ablegen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
Frühstudierenden sollten sich nicht entmutigen lassen, wenn sie eine Prüfung nicht bestehen. Für ein späteres Studium ist es auf jeden Fall von Vorteil, schon einmal erlebt zu haben, wie eine Prüfung an einer Uni abläuft.
Rechtliches
Gesetzliche Grundlage
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) ermöglicht bereits in seiner Fassung vom 26. Februar 2007 Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Hochschule:
§ 19 Absatz (4): Schülerinnen und Schüler, die von der Schule und der Hochschule einvernehmlich als überdurchschnittlich begabt beurteilt werden, können vor Aufnahme eines Studiums als Frühstudierende eingeschrieben werden. Frühstudierende sind von der Zahlung der Abgaben und Entgelte nach diesem Gesetz befreit. Sie erhalten mit der Einschreibung das Recht, an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen; sie werden abweichend von § 16 Abs. 1 Satz 1 nicht Mitglieder der Hochschule. Erbrachte Leistungsnachweise sind bei einem späteren Studium anzuerkennen.
Ansprechpersonen
An wen können sich Frühstudierende mit ihren Fragen wenden?
Bei Fragen zum Ablauf, zur Bewerbung und Organisation ist Christa Funke aus der Zentrale Studien- und Karriereberatung Ansprechpartnerin. Sie berät Frühstudierende vor der Einschreibung und unterstützt während des Semesters bei übergeordneten organisatorischen Fragen.
Für die Organisation und die Inhalte der Lehrveranstaltungen sind die Fächer verantwortlich. Bei Fragen zu Veranstaltungen (Termine, Inhalte, Literatur o.ä.) oder Prüfungen, ist es daher sinnvoll, sich direkt an die oder den Lehrenden zu wenden. Die Kontaktaufnahme kann persönlich (Sprechzeiten beachten!), telefonisch oder per E-Mail (bitte unter Verwendung der universitären Mailadresse) erfolgen.