Die hier angezeigten Termine und Veranstaltungen werden dynamisch aus Stud.IP heraus angezeigt.

Daher kontaktieren Sie bei Fragen bitte direkt die Person, die unter dem Punkt Lehrende/Dozierende steht.

Veranstaltung

Semester: Sommersemester 2021

2.08.241 Gesellschaftsrecht -  


Veranstaltungstermin | Raum

  • Montag, 12.4.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 19.4.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 26.4.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 3.5.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 10.5.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 17.5.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 31.5.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 7.6.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 14.6.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 21.6.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 28.6.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 5.7.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Montag, 12.7.2021 14:00 - 16:00 | Online
  • Donnerstag, 22.7.2021 13:00 - 15:00 | online
  • Mittwoch, 1.9.2021 8:00 - 10:00 | online

Beschreibung

Zum Bestehen des Moduls muss gleichzeitig die Veranstaltung Verbraucherschutzrecht S besucht werden (wir530).

Lehrende

TutorIn

Studienbereiche

  • Studium generale / Gasthörstudium

SWS
2

Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja

Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl der optimalen Rechtsform des Trägers eines Unternehmens ist in der Regel die \"Abschottung\" des Privatvermögens des Anteilseigners, also die Beschränkung der Haftung auf das Betriebsvermögen. Die unbeschränkte persönliche Haftung lässt sich nicht nur mittels der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), sondern auch über die Rechtsform der Personengesellschaft erreichen. Zu Beginn der Vorlesung werden diejenigen Rechtsformen, bei denen alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften, also die Beschränkung der Haftung auf das Betriebsvermögen nicht erfolgt, abgehandelt. Hier sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und zwar in ihrer Ausgestaltung als (nicht rechtsfähige) Innen-GbR sowie als (rechtsfähige) Außengesellschaft (Außen-GbR), und die offene Handelsgesellschaft (OHG) zu nennen. Im Anschluss daran befasst sich die Vorlesung mit der Rechtsstellung des (unbeschränkt haftenden) Komplementärs und der Rechtstellung des (beschränkt haftenden) Kommanditisten in der Kommanditgesellschaft (KG). Sodann wird der Mischtypus der GmbH & Co. KG, also einer Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin, dargestellt. Auch gibt die Vorlesung einen Überblick über die weiteren Personengesellschaften, wie die stille Gesellschaft als sog. „Innengesellschaft“ und die Partnerschaftsgesellschaft. Anschließend wird das Vereinsrecht als Überleitung zum Recht der Körperschaften behandelt. Schließlich werden im Modul das Recht der GmbH, der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft abgehandelt. Erörtert werden dabei Strukturen und Charakteristika dieser Rechtsformen unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung. Es wird nicht nur das Instrumentarium des Gesellschaftsrechts isoliert dargestellt, sondern - zum besseren Verständnis - besonderes Gewicht auf Wechselbeziehungen zu anderen Rechtsgebieten gelegt. Ziel der Vorlesung ist nicht so sehr die Vermittlung eines umfassenden Wissens, sondern die Schulung im juristischen „Feeling“, also im Gespür für sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende interdependente, praxisnahe und aktuelle Probleme.

Info-Link
http://elearning.uni-oldenburg.de

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page