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Veranstaltung

Semester: Wintersemester 2019

6.01.573a Ethikberatung und Patientenverfügung -  


Veranstaltungstermin | Raum

  • Donnerstag, 21.11.2019 17:30 - 20:30 | V03 0-M017

Beschreibung

Patientenverfügungen sind seit 2009 gesetzlich verbindlich. Viele Menschen
haben eine Patientenverfügung, die vor allem bei Krankenhausbehandlungen
auch vorgelegt wird. Obwohl grundsätzliche Szenarien beschrieben werden,
für die die Verfügungen gelten sollen, wird die individuelle Situation nie genau
beschrieben sein. Vorsorgebevollmächtigte sollen dann den Patientenwillen
darlegen. Gerichtsurteile in jüngster Vergangenheit, die vermeintlich die
Patientenverfügung nicht gelten ließen, haben viele Menschen verunsichert.
Im Workshop sollen zunächst gültige Formulierungen in den Verfügungen dar
gestellt und die Rolle der Vorsorgebevollmächtigten besprochen werden.
An konkreten Beispielen werden dann die möglichen Situationen, in denen die Patientenverfügungen zur Anwendung kommen, in Kleingruppen erarbeitet.
Die Rolle klinischer Ethikberatung und des Vormundschaftsgerichtes werden
für die konkreten Fälle dargestellt. Erwünscht sind ebenfalls Fälle, die die
Studierenden in ihren jeweiligen Einsätzen in Praxis und Klinik erlebt haben.

lecturer

Studienbereiche

  • Humanmedizin

SWS
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(Stand: 19.01.2024)  | 
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