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Veranstaltung

Semester: Wintersemester 2021

2.08.141 Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und Einführung in das Verfassungsrecht -  


Veranstaltungstermin | Raum

  • Mittwoch, 20.10.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 27.10.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 3.11.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 10.11.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 17.11.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 24.11.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 1.12.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 8.12.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 15.12.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 22.12.2021 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 12.1.2022 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 19.1.2022 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 26.1.2022 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 2.2.2022 12:00 - 14:00 | online
  • Mittwoch, 23.2.2022 11:30 - 13:30 | A14 1-101 (Hörsaal 1)
  • Mittwoch, 23.2.2022 11:30 - 13:30 | A14 1-102 (Hörsaal 2)
  • Mittwoch, 6.4.2022 12:00 - 15:00 | A07 0-030 (Hörsaal G)
  • Mittwoch, 6.4.2022 12:00 - 15:00 | A11 1-101 (Hörsaal B)

lecturer

Studienbereiche

  • Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt
  • Nachhaltigkeitsökonomik
  • Studium generale / Gasthörstudium
  • Wirtschaftswissenschaften

SWS
2

Art der Lehre
Ausschließlich Online

Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja

Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Im Zentrum der Vorlesung steht das Wirtschaftsverfassungsrecht. Das Grundgesetz enthält zahlreiche verfassungsrechtliche Regelungen, die sich mit dem Bereich der Wirtschaft beschäftigen. Grundsätzlich hat sich die deutsche Verfassung für Wirtschaftsfreiheiten entschieden. Sie kennt etwa die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Allerdings sind grenzenlose Freiheiten in der Wirklichkeit nicht möglich. Das sieht auch das Grundgesetz. Es legt deshalb fest, dass und unter welchen Voraussetzungen Wirtschaftsfreiheiten eingeschränkt werden können. Die Herausforderung, die das Grundgesetz meistert, ist: Wie lässt sich die Freiheit der Wirtschaft garantieren, ohne alle anderen Werte zu vernachlässigen?

(Stand: 19.01.2024)  | 
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