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Niederländisch - Master of Education (Wirtschaftspädagogik)
Sie möchten Niederländisch im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) studieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Studiengang ist zulassungsfrei.
- Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllt, wer
- einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird, erworben hat
- eine Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum und
- den Nachweis englischer Sprachkenntnisse vorweisen kann.
Die Mindestqualifikation englischer Sprachkenntnisse ist entweder gegeben durch
- Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein oder
- Sprachnachweis: Niveau B1des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der englischen Sprachkenntnisse der zuständige Zulassungsausschuss.