Zahlen und Fakten

  • Dauer: 6 Semester
  • Abschluss: Bachelor of Arts
  • Sprache: Deutsch/Englisch
  • zulassungsbeschränkt
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt - Fach-Bachelor

Ausrichtung und Ziele

Mit diesem Studiengang wird an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein besonderer Akzent auf die Vermittlung aktueller juristischer Kenntnisse gesetzt. Neben den Kerngebieten der Wirtschaftswissenschaften erwerben die Studierenden berufspraktische Kenntnisse, wie sie insbesondere im Management von Unternehmen nachgefragt werden. Der Anteil der juristischen Fächer ist höher, als es in einem allgemeinen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften üblich und möglich ist.
 
Vertiefte Kenntnisse können z. B. in den Fächern Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Gewerbe- und Umweltrecht erworben werden. Es wird damit eine grundständige betriebswirtschaftliche Ausbildung mit einer zusätzlichen juristischen Qualifikation geboten. Diese juristische Zusatzqualifikation ist eine zukunftsweisende Antwort auf die zunehmende Verrechtlichung der Wirtschaft.

Sprachkenntnisse

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:

Deutschkenntnisse

  • wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der Bachelorabschluss ermöglicht den Weg in eine Berufstätigkeit oder in ein Masterstudium. Durch die zugleich juristische Ausrichtung dieses BWL-Studienganges bestehen hervorragende Berufschancen. Je nach Profilbildung (z. B. durch den Professionalisierungs- und Wahlbereich) sind u. a. folgende Arbeitsfelder denkbar:
  • Management bzw. Rechtsabteilung von Wirtschaftsunternehmen, Industrie und Verbänden
  • Organisationen und NGOs
  • europäische Institutionen
Eine Weiterqualifikation ist durch ein Masterstudium möglich. Es kann an vielen Universitäten Deutschlands oder im Ausland begonnen werden. An der Universität Oldenburg gibt es u. a. die Master Betriebswirtschaftlehre: Management und Recht sowie Sustainability Economics and Management.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.

Weitere Details zur Studienberechtigung.

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.07.

Übersicht Bewerbungsfristen Fach-Bachelor
(Stand: 28.03.2024)  | 
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