Zahlen und Fakten

  • Dauer: 6 Semester
  • Abschluss: Bachelor of Arts
  • Sprache: Deutsch/Englisch
  • zulassungsbeschränkt
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

Wirtschaftswissenschaften - Fach-Bachelor

Ausrichtung und Ziele

Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich mit der Analyse wirtschaftlicher Beziehungen jeder Art zwischen Unternehmen, Verbrauchenden und staatlichen Institutionen. Ökonomische Kenntnisse sind in den meisten Bereichen der heutigen Arbeitswelt unabdingbar und vielseitig anwendbar. Diese werden im Studium der Wirtschaftswissenschaften erworben.
 
An der Universität Oldenburg wird dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass die Teilbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Anteile der Rechtswissenschaften integrativ zu einem Gesamtverständnis des Faches beitragen. Betriebswirtschaftslehre beleuchtet die Organisation und Funktionsweise von Unternehmen, Volkswirtschaftslehre analysiert die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge und Rechtswissenschaften untersuchen die Rechtsbeziehungen zwischen wirtschaftlich Handelnden. Somit lernen Studierende die Grundbegriffe, Methoden und Konzepte des Faches kennen und erwerben die Kompetenz zur Analyse von ökonomischen Sachverhalten.

Sprachkenntnisse

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:

Deutschkenntnisse

  • wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang vermittelt neben den gängigen Theorien die nötige Transferfähigkeit zur Lösung von Problemstellungen mit betrieblichem und gesamtwirtschaftlichem Hintergrund. Der Bachelorabschluss ermöglicht den Weg in eine Berufstätigkeit oder in ein Masterstudium. Je nach Schwerpunktbildung und Interesse können für einen Berufseinstieg unterschiedliche Berufsfelder infrage kommen. Dies sind beispielsweise:
  • in Industrie- und Handelsunternehmen
  • bei Finanzdienstleistern
  • in Unternehmensberatungen
  • in Verbänden
  • in nationalen oder internationalen Organisationen
Eine Weiterqualifikation ist durch ein Masterstudium möglich. Es kann an vielen Universitäten Deutschlands oder im Ausland begonnen werden. An der Universität Oldenburg gibt es u. a. die Master Betriebswirtschaftslehre: Management und Recht, Applied Economics and Data Science und Sustainability Economics and Management.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung.
Weitere Details zur Studienberechtigung
 

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung

  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
  • Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.

Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.07.

Übersicht Bewerbungsfristen Fach-Bachelor
(Stand: 28.03.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page