Aktuelles

Das Lehrangebot für den B.Sc. Uwi im SoSe24 wird am Fr, 16.02.24 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Um das Anmeldeverfahren zu entzerren, gibt es gesonderte Termine für die Anmeldung für mar020 – UOPs: 19.02.24, 11:00 Uhr & mar010 – Formenkenntnis: 19.02.24, 12:00 Uhr

  • Die aktualisierte Version des Modulhandbuchs ist online. Ihr findet sie unter „Quicklinks”.
  • Alle Infos aus der Fachvorstellung Uwi findet ihr unten links in der PDF unter „Studiengangsinformationen”.
  • Hallo an alle neuen UWI-Studierenden! Am 10.10.2023 um 10:15Uhr findet in W32 0-005 die diesjähre Fachvorstellung statt. Dazu gibt es viele Angebote im Programm der Fachschaft!
  • Neuigkeiten zum Lehrangebot WiSe23/24: mar080 und mar150 werden am Fr, 08.09.23 um 12:00Uhr freigeschaltet. Zudem gibt es als neues Angebot einen Python-Kurs in pb419!
  • Die Aufzeichnungen der diesjährigen Infoveranstaltungen zu Modulwahl, Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit sind unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv abrufbar. Die dazugehörigen Folien findet ihr in den Studiengangsinformationen auf der Hauptseite.
  • Am 07.07.23 um 12:15Uhr findet eine Infoveranstaltung für Zweitsemester zur Modulwahl statt. Infos zur Orga von Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit gibt es am 14.07.23 um 12:15Uhr. Ihr könnt jeweils in Raum W15-1-146 kommen oder euch unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv online zuschalten.
  • Das Lehrangebot im B.Sc. Uwi für das WiSe 2023/2024 wird am 8. Juni 2023 um 16 Uhr freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren.
  • Ab 1.4.2023 wird Dr. Marion Pohlner die Studienfachberatung und die Studiengangskoordination des BSc Uwi übernehmen.
  • Das Modulhandbuch  für das Wintersemester 2022/23 ist jetzt online. Das Lehrangebot (Module in ICBM-Verantwortung) wird voraussichtlich am 31.8. oder 1.9.2022 freigeschaltet. Der genaue Zeitpunkt wird noch mitgeteilt. (19.8.2022)
  • Das Modulhandbuch wurde für das Sommersemester 2022 aktualisiert und ist jetzt online. (03.03.2022)
  • Das Lehrangebot für den BSc Uwi in StudIP wird am 15.3.2022 um 10:30 Uhr freigeschaltet. Bitte beachtet: Lehrveranstaltungen, die andere Institute verantworten und verwalten, haben andere Uhrzeiten. Für bestimmte Lehrveranstaltungen gelten abweichende Uhrzeiten um das Anmeldeverfahren zu entzerren, z.B. mar020 UOP: 17:00 Uhr, mar010 Formenkenntis:  Küste (Fauna/Flora) 18:00 Uhr; Kurs A/B in OL (Fauna) 18:15 Uhr, Kurs A/B in OL (Flora) 18:30 Uhr (03.03.2022).

Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte im Rahmen des BSc Studiums Umweltwissenschaften sind möglich. Der Studienverlauf weist kein explizites Mobilitätsfenster für ein Auslandssemester aus. Geeignet sind alle Zeiten ab dem dritten Fachsemester. Der am besten geeignete Zeitraum richtet sich nach dem Angebot der ausländischen Hochschule und nach der eigenen, individuellen Studienplanung.  
Häufig werden Auslandssemester im Rahmen von Mobilitätsprogrammen an Partnerhochschulen gemacht (z.B. ERASMUS+, Partner-Unis), aber auch in eigener Initiative sind Aufenthalte an anderen ausländischen Hochschulen möglich („free mover”).

Unsere ERASMUS-Beauftragten erteilen hierzu gern Auskunft:

  • Bereich Umwelt- und Meereswissenschaften: (ICBM)
  • Bereich Landschaftsökologie und Planung: Prof. Dr. Ingo Mose (IBU)


Weitere Information dazu finden Sie unter:

Ferner ist es möglich, das Kontaktpraktikum im Ausland zu absolvieren. Grundsätzlich gelten die selben Regeln wie für ein Pratikum in Deutschland.

Anrechnungen von Studienleistungen

Im Ausland erbrachte Studienleitungen können in der Regel vollständig angerechnet werden. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Das Ziel ist es, die ausländischen Studienleistungen im Wahlpflicht-, Akzentuierungs- und Professionalisierungsbereich so anzurechnen, dass eine Verlängerung der Studiendauer vermieden wird. Insgesamt sind die Erfahrungen mit Anrechnungen nach einem Auslandsstudium positiv. Verlängerte Studienzeiten sind vermeidbar, vorausgesetzt, dass im Ausland eine entsprechende Anzahl an Kreditpunkten erworben wird.

Da viele Module im BSc Uwi über zwei Semester gehen und die Semester- bzw- Vorlesungszeiträume im Ausland sich sehr unterscheiden können, ist eine umsichtige Planung erforderlich. Ggf. ist ein Gespräch direkt mit den Lehrenden der Module oder der Fachstudienberatung sinnvoll.

Im Rahmen von ERASMUS werden learning agreements vereinbart. Es wird dennoch empfohlen, sich zuvor von der Fachstudienberatung bezüglich der Anerkennung beraten zu lassen. Anerkennungsanträge können unabhängig von den learnung agreements gestellt werden.

Für die Anrechnungen bzw. Anerkennungen von Studienleistungen, die während eines Auslandssemester erbracht wurden, gibt es die folgenden, kombinierbaren Möglichkeiten:

Die Fach-Module Auslandsstudium (mar991, mar992 und mar993) dienen zur Anerkennung von im Ausland studierten Modulen im Wahlpflicht- oder Akzentsetzungsbereich im Umfang von ein oder zwei Oldenburger Modulen (entsprechend 9, 10, 19 oder 20 KP). Es kann maximal 1 Wahlpflichtmodul ersetzt werden. D.h. es ist möglich 1 WP, 1 AZ, 1 WP+1AZ oder 2 AZ-Module auf diesem Wege zu absolvieren. Eine inhaltliche Äquivalenz zu Oldenburger Modulen muss nicht bestehen. Die Module müssen aber zur Erreichung der Studienziele beitragen, d.h. in der Regel einen umweltwissenschaftlichen Bezug habe. Die Module mar991, mar992 und mar993 stehen mit der Bezeichnung Auslandsstudium unter Angabe des/r Original-Modultitel im Zeugnis. Hinsichtlich der KP-Zahl ist ein Ausgleich zwischen mehreren Anerkennungsmodulen mögllich oder es werden kleinere Module kombiniert.
Diese Module gibt es seit WS2019/20, aber auch rückwirkend können sie zur Anerkennung bereits absolvierter Auslandsmodule genutzt werden.

Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden für ein äquivalentes Oldenburger Modul anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. D.h. es muss ein passendes Oldenburger Modul geben, das neben dem Umfang (KP-Zahl) auch bezüglich der erworbenen Kompetenzen den im Ausland studierten Modulen entspricht, bzw. ähnlich ist. Die KP-Zahl ist nicht begrenzt. Im Zeugnis steht nur das Oldenburger Modul.

Im Professionalisierungsbereich können im Ausland erbrachte Studienleistungen im Modul  "Auslandsstudium" (unter Angabe der Originaltitel) anerkannt werden. Diese Form ist auch geeignet für nicht-fachliche Module (Sprachen, Landeskunde etc.). Für die Anerkennung ist das Akademische Prüfungsamt zuständig, das Anträge bearbeitet und final entscheidet.

Generell soll die Anzahl der im Ausland erworbenen Kreditpunkte dem Umfang der anzurechnenden Module ungefähr entsprechen. Kleinere Module können kombiniert werden. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung können Kreditpunkte zusammengefasst oder aufgeteilt werden, leichte Abweichungen in der KP-Zahl sind ggf. möglich. Dieses wird im Einzelfall beantragt und vom Prüfungsamt entschieden.

Im European Credit Transfer System (also auch in Oldenburg) entspricht  1 KP (ECTS) einem Arbeitsaufwand von 30 h, der Arbeitsaufwand in einem Semester beträgt (durchschnittlich) 30 KP, das Studium umfasst 6 Semester und 180 KP.

Im Ausland außerhalb des ECTS erworbene Kreditpunkte müssen meist umgerechnet werden. Zuständig ist das Prüfungsamt. Ausländische Unis  (außerhalb des ECTS) geben zum Teil Umrechungsfaktoren an. Wenn diese nicht vorliegen, müssen sie durch das Akademische Prüfungsamt ermittelt werden. Es kann sinnvoll sein, selbst Umrechungen gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen oder plausibel darzulegen. Dieses kann z.B. auf Basis des Aufwandes an KP oder Stunden (work load) pro Semester erfolgen oder auch mit Bezug auf den Umfang des Gesamtstudiums.

Finanzielle Unterstützung

Die Universität Oldenburg vergibt Mobilitätszuschüsse im Umfang von bis zu 500,- EUR für Studienaufenthalte im Ausland (Praktika, Fachkurse, Sprachkurse). Der Mobilitätszuschuss ist für die Deckung von zusätzlichen Sachausgaben im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten zu verwenden.

Kurze Aufenthalte (unter 14 Tage) im In- und Ausland von Studierenden in Bachelor– und Masterstudiengängen der Fakultät V können über zentral eingeworbene Studienqualitätsmittel unterstützt werden. Der Aufenthalt sollte in einem sinnvollen Zusammenhang zum Studium stehen. Möglich ist beispielsweise eine Unterstützung eines Tagungsbesuchs oder einer Summer School im In- und Ausland. Die Anträge sind beim Studiendekanat vor dem Aufenthalt einzureichen, die maximale Fördersumme beträgt nach Nachweis der studienbezogenen Kosten maximal 400 Euro. Bitte wendet euch die Betreuer*in oder an das .

Weiter Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es auf den Uni-Webseiten beim International Office.

(Stand: 06.02.2024)  | 
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