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Hochschulaktionstag am 28.01.2026

Heraus zum Streik! Heraus zum Hochschulaktionstag! Aufruf zur Kundgebung + Demo! 

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Heraus zum Streik! Heraus zum Hochschulaktionstag! Aufruf zur Kundgebung + Demo! 

Warnstreikaufruf_nach_2VR_Uni_Oldenburg__28._Januar_2026.pdf

Warnstreikaufruf_stBesch_nach_2VR__Uni_Oldenburg_28.Januar_2026.pdf

Partizipationsstreikaufruf_nach_2VR_Studierendenwerk_Oldenburg_28._Januar_2026.pdf

Mit Recht in den Streik

Liebe Kolleg:innen,

Kein Angebot, kein Respekt: Die zweite Tarifrunde mit der TdL endete ohne konkretes Angebot. Stattdessen ein vager „Lösungskorridor“, lange Laufzeit bis 2028, drohende Nullmonate und kein Mindestbetrag. Auch für Nachwuchs und studentische Beschäftigte bleibt die TdL weit hinter unseren Forderungen zurück. Klar ist: Eure Löhne brauchen eine echte Aufholjagd – jetzt kommt es auf gemeinsamen Druck an. 

Deshalb ruft die Gewerkschaft ver.di am 28. Januar die Universität Oldenburg und das Studierendenwerk Oldenburg zu einem gemeinsamen Streiktag auf.

Ablauf am Streiktag/ Hochschulaktionstag:

10:30 Uhr: Treffpunkt für Streikende am Campus Wechloy – Schilder basteln & Streikmaterialien
11:45 Uhr : Startkundgebung am Campus Wechloy
ab 12:00 Uhr: Demo zum Campus Haarentor
12:40 Uhr: Endkundgebung am Campus Haarentor
Bis 14:00 Uhr: Gemeinsamer Abschluss bei Essen und Heißgetränken 

An der Demo und der Kundgebung könnt ihr natürlich auch in eurer Freizeit, d.h. Mittagspause teilnehmen!

Alle Infos erhaltet ihr schnell und flexibel auf WhatsApp und bei StudIP

Wichtig: Ihr seid bereits ab 5:00 Uhr ganztägig zum Streik aufgerufen. Das heißt: Ihr müsst vor Beginn des Programms und nach Ende des Programms nicht arbeiten. 

Hier Informationen zur zweiten Verhandlungsrunde

Wichtige Hinweise zum Warnstreik

  • Streikrecht gilt für alle! Auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder! 
  • Auch Azubis dürfen streiken! 
  • Auch Studentische Hilfskräfte dürfen streiken! 
  • Am Streiktag ruht die Arbeitspflicht.
  • Der Streikaufruf gilt ab 5:00 Uhr, auch wenn das Programm später beginnt! 
  • Wer regulär früher beginnt oder länger arbeitet, ist ab 5:00 Uhr vollständig von der Arbeitspflicht befreit.
  • Eine vorherige Information der Vorgesetzten ist nicht erforderlich.
  • Bitte stempelt euch wie gewohnt ein, arbeitet anschließend jedoch nicht weiter.
  • Bei Rückfragen zu eurer Teilnahme im Nachhinein bitte wahrheitsgemäß antworten.
  • Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld, falls der Streiktag vom Lohn abgezogen wird.

Eine ausführliche Information zu euren Streikrechten findet ihr im Anhang.

Was könnt ihr tun?: Leitet die Informationen und die Streikaufrufe an eure Kolleg:innen weiter und sprecht mit eurem Team! 

Bitte beachtet: Es ist eine bekannte Taktik von Arbeitgebern, im Vorfeld von Streiks Falschinformationen zu Streikrechten zu verbreiten, um zu verunsichern. Lasst euch davon nicht beirren – euer Streikrecht ist geschützt.

Streikgelderfassung: Damit am Mittwoch alles reibungslos und schnell ablaufen kann, könnt ihr euch bereits im Vorfeld unter ‚meine.verdi.de‘ registrieren. Eine Anleitung findet ihr ebenfalls im Anhang. Alles weitere vor Ort!

Mit kollegialen Grüßen

Katharina Lenuck
Gewerkschaftssekretärin
ver.di Weser-Ems
Fachbereich C Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

 

(Stand: 02.03.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p88918n12947
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