Kontakt

Beratung zu Auslandsaufenthalten

Karolina Dymek

+49 (0)441 798-4669

(Erasmus+) Studierendenmobilität innerhalb Europas, Mobilitätszuschuss, Fördermittel Erasmus+ Praktika

Andreas Männle

+49 (0)441 798-2484

Beratung zu Auslandsaufenthalten in Afrika, Asien, Ozeanien, Naher Osten, Russland und Zentralasien

Roman Behrens

+49 (0)441-798-4266

Beratung zu Auslandsaufenthalten in Nord-, Mittel- und Südamerika, Fördermittel PROMOS, Fernweh

Ann-Kristin Schuling

+49 (0)441 798-4668

Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12:00 Uhr und 14-15:30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15:30 Uhr

Präsenzsprechzeiten im SSC
Dienstags: 14:00-16:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 Uhr-12:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen zur Anerkennung

Informationen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen:

Anerkennung (Anrechnung), Notenumrechnung und Beurlaubung für das Auslandsstudium

Falls Sie über das Erasmus+ Programm ins Ausland fahren, sprechen Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem zuständigen Erasmus- bzw. Partnerschaftsbeauftragten, welche Veranstaltungen Sie im Ausland besuchen können. Bezüglich der möglichen Anerkennung (Anrechnung) sollten Sie außerdem noch mit Ihrem/Ihrer FachvertreterIn für Anerkennungsangelegenheiten sprechen.

Falls Sie ins außereuropäische Ausland gehen, kontaktieren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt den*die zuständige*n FachvertreterIn für Anerkennungsangelegenheiten um abzuklären, welche Veranstaltungen Sie sich für das Studium in Oldenburg anerkennen lassen können.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen

Umrechnung im Ausland erworbener Noten in das deutsche Notensystem

Beurlaubung/Urlaubssemester während des Auslandsstudiums

Für den Zeitraum Ihres studienbezogenen Auslandsaufenthaltes können Sie eine Beurlaubung beantragen. Bei einem "Urlaubssemester" sind die Semesterbeiträge reduziert. Ob Sie eine Beurlaubung beantragen, ist Ihre persönliche Entscheidung.

Semesterbeiträge für beurlaubte Studierende

Darüber hinaus können im Ausland erbrachte Studienleistungen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses für Ihr Studium angerechnet werden. Beachten Sie jedoch: während einer Beurlaubung dürfen in Oldenburg keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden.

Studierendenstatus und Beurlaubung

Wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, sondern sich nur den Semesterticket-Beitrag erstatten lassen möchten, können Sie dies beim AStA beantragen:

Semesterticket-Erstattung

(Stand: 19.01.2024)  | 
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