Kontakt

Ilka Carstens

+49 (0)441 798-2817

Förderung durch die Universität

Programmhaushalt des Präsidiums

Einreichfristen sind jährlich 01.03. und 01.09. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im aktuellen Leitfaden im Download.

Über den Programmhaushalt des Präsidiums können derzeit Anträge für Anschubfinanzierungen von Nachwuchsgruppen und für die Förderung zur Einwerbung der eigenen Stelle gestellt werden (nähere Informationen s.  Leitfaden im Downloadbereich). Neben der Anschubfinanzierung von Nachwuchsgruppen ist es auch weiterhin jederzeit möglich, Mittel aus dem Programmhaushalt des Präsidiums zur Unterstützung besonderer koordinierter Projektvorhaben zu beantragen, etwa in Zusammenhang mit der Einrichtung von DFG-Sonderforschungsbereichen oder -Graduiertenkollegs. Dazu sind frühzeitig, spätestens aber im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Vollantrages, Gespräche mit dem/der Vizepräsidenten/in Forschung und Transfer aufzunehmen.

Verbund Norddeutscher Universitäten (VNU)

Die Förderung des Verbundes Norddeutscher Universitäten (VNU) wird vorrübergehend ausgesetzt.

Der Verbund Norddeutscher Universitäten (VNU) fördert mit dem Programm "Impuls Forschung" Forschungskooperationen zwischen seinen Mitgliedsuniversitäten. Die Mittel dienen dazu Kooperationen vorzubereiten und gemeinsame Projekte zu beantragen. Das Programm richtet sich an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller VNU-Universitäten (Bremen, Greifswald, Groningen, Hamburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg, Rostock). Gefördert werden beispielsweise Treffen, Workshops oder Symposien, die dem Austausch und der Ausarbeitung verbundweiter Forschungskooperationen dienen. Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Geschäftsstelle des VNU eingereicht werden – bitte informieren Sie auch das Referat Forschung und Transfer, wenn Sie einen Antrag an den VNU stellen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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