Barrierefreiheitserklärung
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Barrierefreie WCs und Parkplätze
Bauliche Barrieren gefunden?
Wenn Sie auf dem Campus bauliche Barrieren gefunden haben, die zu einer Einschränkung der Mobilität führen, teilen Sie uns dies bitte mit:
Barrierefreiheitserklärung
Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts.
Konformitätsstatus
Teilweise konform. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
(Die differenzierte Ermittlung des Konformitätsstatus ist noch nicht abgeschlossen.)
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstelldatum: 7. November 2019
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2022
Feedback-Formular zur Barrierefreiheit auf den Webseiten der Universität Oldenburg
Bedienung der Webseiten
Dunkelmodus aktivieren
Dunkelmodus aktivieren
Die Webseiten der Universität können auch im Dunkelmodus (helle Schrift auf dunklem Grund) betrachtet werden.
Tastaturbedienung der Website
Zoomen: Tastenkombination Strg-+
(Plus-Taste) bzw. Strg-–
(Minus-Taste) zum Vergrößern/Verkleinern der Darstellung
Navigation: Die Webseite ist tastaturbedienbar (Tab-Taste springt zum nächsten Ankerelement).
Screenreader: Das Sprungmenü am Anfang des HTML-Codes ermöglicht das direkte Erreichen dieser Teile der Webseite:
- Choose other Language
- Zum Inhalt springen
- Zur Suche springen
- Zur Hauptnavigation springen
- Zur Zielgruppennavigation springen
- Zur Brotkrumennavigation springen
Navigation mittels Access-Keys:
- Access-Key 2: Springe zum Inhalt
- Access-Key 4: Springe zum Suchfeld
- Access-Key 6: Springe zur Hauptnavigation
- (weitere folgen)
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
- Anmerkung: Weitere Informationen sind in Arbeit -
Barriere: Informativen Grafiken fehlen alternative Textbeschreibungen
- Beschreibung: An einigen Stellen wird mit Grafiken gearbeitet, die substanzielle Informationen enthalten, z.B. Tortengrafiken, Balkendiagramme oder Schemazeichnungen. Eine vollständige textuelle Alternative (z.B. eine Texttabelle als Ersatz für ein Balkendiagramm) fehlt dort teilweise.
- Maßnahme: Gezielte Information der Redakteurinnen/Redakteure, wie solche Vorkommen zu finden und zu beheben sind.
- Zeitplan: kontinuierlich
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: