Protokoll: Plena der 75. BuFaK in Oldenburg

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Protokoll: Plena der 75. BuFaK in Oldenburg

1. Begrüßung & Organisation

Orga: 
  • Ken und Stina begrüßen die Teilnehmenden
  • Grußwort von Frau Prof. Dr. Christiane Thiel
  • Ken und Stina erklären Orga-Zeugs
  • Ken erklärt den Zeitplan
  • Stina klärt über Awareness auf
  • Die Orga stellt sich vor
  • Die Fachschaften werden vorgestellt
  • Ken und Alexey begrüßen die Teilnehmenden.
  • Rats Vorstellung
  • Ken schlägt folgenden Sitzungsvorstand vor:
    • Ken Lohkamp-Schmitz (Uni Oldenburg // Rat)
    • Alexey Rosenberg (KIT // Rat)
    • Lisa Weimer (Uni Göttingen // Rat)
    • Christophe Kahl (TU Dortmund // Rat)
    • Carolin Schmuck (Uni Bamberg // Rat)
    • Fynn Hug (Uni Leipzig // Rat)
    • Tobias Burk (Uni Hohenheim // Rat)
    • Moritz Bunse (Uni Paderborn)
    • Leonard Heimann (Uni Paderborn)
    • Patrik Geloneck (Uni Göttingen)
    • Torsten Heß (Uni Paderborn)
    • Talina Schneider (Uni Hohenheim)
    • Sophia Schüle (Uni Hohenheim)
    • Moritz Richter (TU Darmstadt)
    • Stina Mitsche (Uni Oldenburg // Ausrichter)
  • LMU München Gegenrede zu Sitzungsvorstand
  • Julius (Alumnus): GO-Antrag auf sofortige Abstimmung
  • Der Sitzungsvorstand wurde einstimmig angenommen.
  • Ken schlägt folgenden Wahlvorstand vor:
    • Fynn Hug (Uni Leipzig // Rat)
    • Moritz Bunse (Uni Paderborn)
    • Leonard Heimann (Uni Paderborn)
  • Der Wahlvorstand wird per Akklamation ohne Gegenrede angenommen.

 

2. Berichte

  • Alexey legt den Rechenschaftsbericht ab:

Kurzbericht des BuFaK Rates

  • Sitzungen
    • 5 Sitzungen im Zeitraum von Mai bis November
  • Klausurtagungen und Arbeitstreffen
    • KT im Juli in Göttingen.
    • Regelmäßige Arbeitstreffen Presse Team, Social Media Team und Team Kooperation
  • Ausrichterbetreuung
    • BuFaK Oldenburg wurde von Tobi betreut
    • BuFaK Leipzig wird von Lisa betreut
  • Konferenz
    • MODUS Konferenz im Mai/Juni
    • BDK in „Frankfurt“ im Juni
      • Thema: „Promovieren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ sowie „Digitalisierung“
  • Treffen FZS in Berlin im Juni
    • BDK in „Deggendorf“ im Oktober
      • Thema: Lehre zwischen Digitalisierung und Persönlichkeitsentwicklung - Beschäftigungsfähigkeit in Zeiten zunehmender Digitalisierung -
  • Sonstiges
    • Berlin Tour im Oktober
      • Treffen mit Susanne Müller und Isabel (BDA), Albani (CDU), Anbuhl (DSW), Bolenius (DGB)
      • Zukunftswerkstatt bei Stark-Watzinger und den Staatssekräteren des BMBF (Jens Brandenburg, etc.), Greisler von BMBF (Koordinatorische Funktion)
      • Aktuelle Themen vor allem BAföG -Novelle und Entlastungen aufgrund gestiegenen Kosten
        • Bei Entlastungen 200€ für Studis beschlossen
          • Bisher unklar wie Geld zu Studis kommen soll
        • Bei BAföG-Novelle eher konzeptionelle Nähe mit DSW, DGB, FDP
          • Position von Grünen und CDU unklar
          • Konzepte von BDA und Die Linke eher weiter von uns entfernt
            • Einigkeit für mehr Tempo bei Digitalisierung
        • Andere Themen gerade im Diskurs zweitrangig, auch wenn psychosoziale Belastung präsent
    • Webinare Ersti- und Profiworkshop
    • Workshops und Barcamps auf der BuFaK Göttingen
    • 2 PVT

Fragen zum Rechenschaftsbericht

  • David (Uni Göttingen): Wann wird die Unterstützung vom Staat ausgezahlt
  • Alexey (Rat): laut Politik so schnell wie möglich
  • Tobi Lutz (Uni Hohenheim): Verweist auf Barcamp zu diesem Thema für die Diskussion
  • Lena (Uni Bayreuth):In Bayern Psychosoziale Betreuung finanziell sehr kritisch. Passiert da was?
  • Alexey (Rat): es existieren Positionspapiere, die aber ggf ergänzt/geändert werden können

Bericht der Arbeitsgemeinschaften

  • Akkreditierung (Tobi (Uni Hohenheim):
    • Es gab keine Pool Vernetzungstreffen seit Dezember
    • Im Akkreditierungsrat sitzt jetzt ein WiWi
    • Fynn übernimmt Leitung AG Akkreditierung
       
  • JustUs (Henrik Uni Oldenburg):
    • JustUs Aftermovie wurde gezeigt
    • Erstes JustUs Festival vom 02. bis 04. September 2022 in Hameln
      • ca. 100 Teilnehmende
      • viel positive Resonanz
      • Finanziell tragbar
    • vom 31. August bis 03. September 2023 wieder in Hameln
      • Dieses Mal einen Tag länger, Donnerstag bis Sonntag
    • geplant mit bis zu 300 Teilnehmenden
    • aktuell 16-köpfiges Orgateam, in verschiedene Ressorts aufgeteilt
    • nächstes AG Treffen im zweiten Barcampslot auf der BuFaK Oldenburg
    • die AG trifft sich zwischen den Konferenzen auf dem BuFaK Discord-Server und zu Klausurtagungen 1-2 im Semester
       
  • Vernetzung (Florian Rappen):
    • Es wird anscheinend ein Verein gegründet
    • Keine Rückmeldung von Florian Rappen gekommen
    • Wenig Kontakt zwischen Rat und AG Leiter

       
  • Ken erklärt den Plenums Ablauf
  • Probeabstimmung wird durchgeführt
  • Ken stellt die Plenar Ordnung vor
  • Ken stellt Wahlordnung vor
  • Lisa (Alumni): Wann werden Barcamps für morgen vorgestellt?
  • Ken (Rat): Über den Broadcast

 

Quorum

  • Es sind 64 Fachschaften anwesend
    • absolute Mehrheit bei 33
    • ⅔ Mehrheit bei 43

 

3. Ordnungsanträge

3.1 Anträge an die Grundordnung

3.2 Anträge an die Plenaordnung

3.3 Anträge an die Wahl-Ordnung

 

4. Bestehende Positionspapiere

A1: Forderung von flexiblen Prüfungsan- und abmeldungen

Antragsteller

BuFaK Rat

 

Forderung von flexiblen Prüfungsan- und abmeldungen

  • Die BuFaK WiWi fordert eine flexible Handhabung von Prüfungsan- bzw. abmeldungen.
  • Anmeldeverfahren werden von Hochschulen individuell durchgeführt und sind lediglich der Logistik dienlich. Die Handhabung unterscheidet sich häufig sogar innerhalb einer Hochschule, sodass verschiedene Fakultäten unterschiedliche An- bzw. Anmeldemodalitäten anwenden. Diese Fristen stehen im Widerspruch zur Flexibilität und der Studierbarkeit.
  • An der Universität Jena ist beispielsweise eine Prüfungsanmeldung nur in den ersten zehn Wochen des Semesters möglich, eine Abmeldung von Klausuren ist nur bis 4 Wochen vor Beginn des dreiwöchigen Prüfungszeitraums möglich.
  • Die An- und Abmeldung von Prüfungen an der Goethe-Universität Frankfurt ist nur bis fünf Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt von der Prüfung ist im Regelfall ausgeschlossen.[1]
  • An der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes sind alle Studierenden immer und ohne Ausnahme automatisch für ihre Prüfungen angemeldet. In den ersten beiden Semestern ist eine Abmeldung generell nicht vorgesehen. Zu Prüfungen des dritten und solchen höherer Semester können sich Studierende ohne Angabe von Gründen durch Anzeige beim Prüfungsamt oder im Online Studierenden-Service abmelden. Das Abmelden führt automatisch zu einer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.[2]
  • In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Monate vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen. Dies sind eklatante Einschränkungen der Flexibilität der Studierenden im Vergleich zu anderen Hochschulen und erschwert das Studium unnötig.
  • Da diese Fristen oftmals mit Raumplanung und organisatorischen Problemen begründet werden, möchten wir positive Beispiele an Hochschulen nennen.
  • Unter anderem an dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als auch an der Technischen Universität Dortmund ist die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungsleistungen in der Regel bis zu zwei Wochen vor den jeweiligen Prüfungen möglich.
  • Die Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Dortmund bis zum Vortag der Prüfung um 23:59 Uhr ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung findet online statt.[3}
  • Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist ein ausdrücklicher unbegründeter Rücktritt von einer schriftlichen Prüfung sogar bis unmittelbar vor der Ausgabe der Prüfungsaufgaben durch Unterschrift im Hörsaal möglich.[4]
  • An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin ist die Abmeldung noch fortschrittlicher. Ein Nichterscheinen zur Prüfung zieht an dieser Hochschule keinen Fehlversuch nach sich und gilt als automatische Abmeldung von der Prüfung.[5]
  • Wir fordern, dass eine Prüfungsanmeldung auch kurzfristig vor einer schriftlichen Prüfung ohne negative Konsequenzen für Studierenden revidierbar sein muss. Eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor einer Prüfung birgt viele, teilweise unbekannte Risiken. Aus verschiedenen Gründen kann die Vorbereitung auf eine Prüfung gestört werden. In diesem Fall ist eine nicht mehr realisierbare Abmeldung von der Prüfungsleistung fatal für den Studienverlauf der Studierenden – gerade bei limitierten Prüfungsversuchen. Ebenso können durch diese Systematik Zwangsanmeldungen zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum zu einem Problem für die Studierenden führen.
  • Nur ein flexibles Anmeldesystem kann dem Selbstverständnis einer fortschrittlichen Hochschule gerecht werden. Deshalb sieht die BuFaK WiWi es als notwendig an, solch flexible Anmeldesysteme an allen Hochschulen einzuführen und die Möglichkeit eines kurzfristigen Prüfungsrücktritts zu ermöglichen.
  • Insbesondere Zwangsanmeldungen ohne die Möglichkeit des Rücktritts sind grundsätzlich abzulehnen.

Quellen:

Begründung

ÄA1

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl (Rat)

Antragstext
  • Von Zeile 23 bis 24:
   *eklatante Einschränkungen der Flexibilität der Studierenden im Vergleich zu anderen Hochschulen und erschwerten das Studium unnötig. 
Begründung
  • formal - plural/singular
Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen

ÄA2

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 42 bis 44 löschen: Wir fordern, dass eine Prüfungsanmeldung auch kurzfristig vor einer schriftlichen Prüfung ohne negative Konsequenzen für Studierenden revidierbar sein muss. Eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor einer Prüfung birgt viele,

Begründung

Redaktionelle Änderung

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Trevis Krumb (Uni Frankfurt)

Antragstext

Von Zeile 11 bis 13: Die An- und AbmeldungAnmeldung von Prüfungen an der Goethe-Universität Frankfurt ist nur bis fünf Wochen vor der Prüfungsphase möglich, das Abmelden nur bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt von der Prüfung ist im Regelfall ausgeschlossen.[1] Von Zeile 58 bis 59: [1]https://www.wiwi.uni-frankfurt.de/news-pa/einzelansicht/article/letzte- chance-fristende-pruefungsanmeldung-12062020-2359-uhr.html [1]https://www.wiwi.uni-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/dateien_pruefungsamt/Pruefun gsorganisation/Kl-ausurtermine_20222_de_en.pdf

Begründung

Aktuallisierung der Fristen und der dazugehörigen Quelle

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Trevis Krumb (Uni Frankfurt)

Antragstext

Mündlich

Begründung

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 41 Nein: 0 Enthaltung: 10 angenommen.

Beschluss
 

 

Diskussion

Turnusmäßige Bestätigung

Beschluss
  • Tobi B (Rat): Stellt PosiPa vor
  • Tobi B (Rat) Fragt nach aktuellem Stand bei den aufgeführten Hochschulen
  • Trevis (Uni Frankfurt): Eine Quelle nicht aktuell
  • Alexey(Rat) KIT noch aktuell
  • Daniel (TU Dortmund) Stimmt noch
  • Fynn(Rat) GO Antrag auf Vertagung
  • Keine Gegenrede

Weiterführung der Diskussion am 20.11.2022

  • ÄA3 wird zurückgezogen
  • ÄA4 wird vorgestellt
Diskussion
Beschluss
  • Tobi B (Rat): Stellt PosiPa vor
  • Tobi B (Rat) Fragt nach aktuellem Stand bei den aufgeführten Hochschulen
  • Trevis (Uni Frankfurt): Eine Quelle nicht aktuell
  • Alexey(Rat) KIT noch aktuell
  • Daniel (TU Dortmund) Stimmt noch
  • Fynn(Rat) GO Antrag auf Vertagung
  • Keine Gegenrede

Weiterführung der Diskussion am 20.11.2022

  • ÄA3 wird zurückgezogen
  • ÄA4 wird vorgestellt

A2: Digitale Lehre als fester Bestandteil des Hochschulbetriebes

Antragsteller
  • BuFaK Rat
Antragstext

Digitale Lehre als fester Bestandteil des Hochschulbetriebes

  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie wurden die Hochschulen deutlicher als zuvor vor die Herausforderung der Gestaltung und Durchführung der digitalen Lehre gestellt. Daher halten wir, als BuFaK WiWi, im Folgenden fest, was wir als zielführende digitale Lehre erachten und welche Aspekte davon auch nach der Pandemie weitergeführt werden sollen.
  • Hierbei soll die digitale Lehre keinesfalls als Gesamtkonzept aus Zeiten der Pandemie übernommen werden, sondern es soll auf eine Implementierung einzelner Aspekte hingearbeitet werden, sodass digitale Lehre als Zusatz, nicht aber als vollständiger und gleichwertiger Ersatz gegenüber der Präsenzlehre steht.

Die BuFaK WiWi erachtet für die digitale Lehre als produktiv

    • Online-Lehrveranstaltungen mit der Möglichkeit der Interaktion zwischen Studierenden und Dozierenden
    • Die Ausschöpfung digitaler Möglichkeiten, innerhalb und außerhalb der Lehrveranstaltungen (beispielsweise Umfragetools, Gruppenarbeiten in Break-Out-Sessions, Nutzung interaktiver Whiteboards, etc.)
    • Eine Vereinheitlichung des Pools der nutzbaren Tools
    • Die Möglichkeit, eine Kamerasicht auf Dozierende zu haben, insbesondere bei aufgezeichneten Folien-Kommentaren
    • Einfache und über das Semester durchgängige Erreichbarkeit der Dozierenden und des technischen Supports
    • Barrierefreie Verfügbarkeit aller Materialien (z.B. E-Books und Netzlaufwerke) von Zuhause aus und über das gesamte Semester (ohne zeitliche Begrenzung)
    • Klare Kommunikation eines didaktischen fachbereichsübergreifenden Konzeptes und der Anforderungen einer Veranstaltung zu deren Beginn. Zusätzlich soll auf Studierende, die den normalen Präsenz-Betrieb der Universität nie erlebt haben, Rücksicht genommen werden.
  • Das Hochladen von Videos und das Verweisen auf Materialien mit eindeutigen Kommentaren und mit der Möglichkeit der Kommunikation bzw. der Möglichkeit bei Live-Veranstaltungen Fragen zu stellen und nicht nur die einfache Vorlesung/Vertonung von Folien.

Grundvoraussetzungen für erfolgreiche digitale Lehre

    • Schaffung von belastbaren und universitätsweiten Infrastrukturen (Onlinetools, Meetingräume, Vorlesungstools, allg. technische Ausstattung)
    • Barrierefreier Zugang zu allen Tools, Lizenzen, Arbeitsplätzen und Arbeitsmaterialien, welche den Studierenden auch außerhalb den von den Dozierenden festgelegten Veranstaltungszeiten zur Verfügung stehen
    • Jede Hochschule soll in diesem Zuge auch eine Möglichkeit der Nutzung von digitalen Geräten (bspw. Tablets, Laptops, Kameras, Mikrofone, etc.) zur Teilnahme an der digitalen Lehre zur Verfügung stellen.
    • Einhaltung der im vorhinein kommunizierten Vorlesungszeiten. Dies gilt insbesondere für die pünktliche Bereitstellung von vorlesungsbegleitenden Materialien.
    • Vergleichbarkeit der Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsaufwand und zu erbringender Prüfungsleistung, zwischen digitaler und nicht-digitaler Lehre.
    • In Zukunft befürworten wir, als BuFaK WiWi, eine Weiterführung der Hybrid-Lehre zur Vorantreibung der Globalisierung in den Studiengängen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und stetige Verbesserung von technischen Infrastrukturen. Demnach sollen auch im Hochschulalltag über das Vorlesungsgeschehen hinaus digitale Medien eingebettet werden.
  • Die digitale Lehre bietet eine große Chance, daher fordern wir einen weiterhin offenen Blick auf neue und innovative Lösungen im Bereich der digitalen Lehre.

ÄA1

Änderungsantrag

Antragsteller

FS WiSo Uni Hohenheim

Antragstext

Von Zeile 8 bis 9 einfügen: Aspekte hingearbeitet werden, sodass digitale Lehre als Zusatz, nicht aber als vollständiger und gleichwertiger Ersatz gegenüber der Präsenzlehre steht.Studierende sollen mit Hilfe der digitalen Angebote die Möglichkeit erhalten, auf Lehrinhalte orts- und zeitunabhängig zugreifen zu können.

Begründung

mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: XX Nein: XX Enthaltung: XX (nicht) angenommen.

ÄA2

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 35 bis 37:

  • Barrierefreier Zugang zu allen Tools, Lizenzen, Arbeitsplätzen und Arbeitsmaterialien, welche den Studierenden auch außerhalb den von den Dozierenden festgelegten Veranstaltungszeiten zur Verfügung stehenauch außerhalb der von den Dozierenden festgelegten Veranstaltungszeiten
Begründung
  • Einheitliches Schema bei der Formulierung der Stichpunkte erleichtert den Lesefluss
  • Fehlender Genitiv
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 38 bis 40 löschen:

  • Jede Hochschule soll in diesem Zuge auch eine Möglichkeit der Nutzung von digitalen Geräten (bspw. Tablets, Laptops, Kameras, Mikrofone, etc.) zur Teilnahme an der digitalen Lehre zur Verfügung stellen.
Begründung

Stil der Aufzählung aufrecht erhalten Redaktionelle Änderung

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 49 Nein: 0 Enthaltung: 5 angenommen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 47 bis 51:

  • In Zukunft befürworten wir, als BuFaK WiWi, eine Weiterführung der Hybrid-Lehre zur Vorantreibung der Globalisierung in den Studiengängen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und stetige Verbesserung von technischen Infrastrukturen. Demnach sollen auch im Hochschulalltag über das Vorlesungsgeschehen hinaus digitale Medien eingebettet werden.

In Zukunft befürworten wir, als BuFaK WiWi, eine Weiterführung der Hybrid-Lehre zur Vorantreibung der Globalisierung in den Studiengängen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und stetige Verbesserung von technischen Infrastrukturen. Demnach sollen auch im Hochschulalltag über das Vorlesungsgeschehen hinaus digitale Medien eingebettet werden.

Begründung

Das ist kein Stichpunkt, sondern eine Zusammenfassung

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde übernommen

ÄA 5

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 28 bis 31: Das Hochladen von Videos und das Verweisen auf Materialien mit eindeutigen Kommentaren und mit der Möglichkeit der Kommunikation bzw. der Möglichkeit bei Live-Veranstaltungen Fragen zu stellen und nicht nur die einfache Vorlesung/Vertonung von Folien.

  • Das Hochladen von Videos und das Verweisen auf Materialien mit eindeutigen Kommentaren und mit der Möglichkeit der Kommunikation bzw. der Möglichkeit bei Live-Veranstaltungen Fragen zu stellen und nicht nur die einfache Vorlesung/Vertonung von Folien.

Von Zeile 47 bis 51:

  • In Zukunft befürworten wir, als BuFaK WiWi, eine Weiterführung der Hybrid-Lehre zur Vorantreibung der Globalisierung in den Studiengängen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und stetige Verbesserung von technischen Infrastrukturen. Demnach sollen auch im Hochschulalltag über das Vorlesungsgeschehen hinaus digitale Medien eingebettet werden.

In Zukunft befürworten wir, als BuFaK WiWi, eine Weiterführung der Hybrid-Lehre zur Vorantreibung der Globalisierung in den Studiengängen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und stetige Verbesserung von technischen Infrastrukturen. Demnach sollen auch im Hochschulalltag über das Vorlesungsgeschehen hinaus digitale Medien eingebettet werden.

Begründung
  • Das erste ist ein Stichpunkt
  • Das zweite ist kein Stichpunkt, sondern eine Zusammenfassung
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde übernommen.

ÄA 6

Änderungsantrag

Antragsteller

Jan Wulfhorst (Fachschaftsrat WiWi Uni Halle)

Antragstext

Von Zeile 28 bis 31: Das Hochladen von Videos und das Verweisen auf Materialien mit eindeutigen Kommentaren und mit der Möglichkeit der Kommunikation bzw. der Möglichkeit bei Live-Veranstaltungen Fragen zu stellen und nicht nur die einfache Vorlesung/Vertonung von Folien.

  • Das Hochladen von Videos, Verweisen auf Materialien mit eindeutigen Kommentaren und die Möglichkeit der Kommunikation bei und außerhalb von Live-Veranstaltungen, statt der einfachen Vertonung von Folien
Begründung

Kürzung und verständlicherer Satzbau

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 47 Nein: 3 Enthaltung: 6 angenommen.

ÄA 7

Änderungsantrag

Antragsteller

Leif Oppermann

Antragstext

Von Zeile 3 bis 7: Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien. Mit Blick auf die politische Neuausrichtung in vielen Landtagen erachten wir diese Forderung als notwendig. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ darüber zu streiten, was richtig und sinnvoll ist. Der Einbezug von Studierenden fördert die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen.

Begründung

Viele Professoren laden 1:1 das Material aus dem Vorjahr (oder älter) hoch, obwohl es zum Beispiel inhaltliche Kritik oder mangelhafte Audioqualität bei Aufnahmen gab.

Beschluss


Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 55 Nein: 2 Enthaltung: 1 angenommen.

ÄA 8

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl (BuFaK Rat)

EinklappenAntragstext

In Zeile 16 einfügen: Eine Vereinheitlichung des Pools der nutzbaren Tools, die je Hochschule Anwendung verwendung finden. Von Zeile 21 bis 26: Barrierefreie Verfügbarkeit aller Materialien (z.B. E-Books und Netzlaufwerke) von Zuhause aus und über das gesamte Semester (ohne zeitliche Begrenzung) Klare Kommunikation eines didaktischen fachbereichsübergreifenden Konzeptes und der Anforderungen einer Veranstaltung, sowie der zugehörigen Prüfungsleistung,zu deren Beginn. Zusätzlich soll auf Studierende, die den normalen Präsenz-Betrieb der

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.

ÄA 9

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl (BuFaK Rat)

Antragstext

Von Zeile 24 bis 27 löschen: Klare Kommunikation eines didaktischen fachbereichsübergreifenden Konzeptes und der Anforderungen einer Veranstaltung zu deren Beginn. Zusätzlich soll auf Studierende, die den normalen Präsenz-Betrieb der Universität nie erlebt haben, Rücksicht genommen werden.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 52 Nein: 0 Enthaltung: 3 (nicht) angenommen.

ÄA 10

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl (BuFaK Rat)

Antragstext

Nach Zeile 46 einfügen: Einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Produktion und Verfügungstellung digitaler Lehrinhalte und weiterer Materialien, insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeits Rechte und Rechte am Geistigen Eigentum. Desweiteren müssen diese klar an die Dozierenden kommuniziert werden.

 

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde zurückgezogen.

ÄA 13

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl

Antragstext

Von Zeile 30 bis 31 einfügen: Kommentaren und die Möglichkeit der Kommunikation bei und außerhalb von Live-Veranstaltungen, statt der einfachen Vertonung von Folien. Das hochgeladene Material wird mindestens einmal zu Beginn des Semesters aktualisiert und gemäß Kritik der Studierenden oder Dritter ggf. angepasst.

Begründung

Satz ist mit einem Änderungsantrag reingenommen und mit dem nächsten wieder rausgeflogen.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 49 Nein: 1 Enthaltung: angenommen.

ÄA 14

Änderungsantrag

Antragsteller

Christophe Kahl (Rat)

Antragstext

Nach Zeile 45 einfügen: Die BuFaK WiWi fordert einen einheitlichen Rahmen, für die Bedingungen der Produktion und Verfügungstellung digitaler Lehrinhalte und weiterer Materialien, insbesondere für Persönlichkeitsrechte und Rechte am geistigen Eigentum. Diese müssen klar an Dozierende und Studierende kommuniziert werden

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 48 Nein: 0 Enthaltung: 7 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Uni Hohenheim) stellt PosiPa vor
  • Christophe (Rat) GO-Antrag auf Vertagung
  • ohne Gegenrede angenommen

Weiterführung der Diskussion am 20.11.2022

  • ÄA4 und 5 sind redaktionelle Änderungen
  • Christophe (Rat) ÄA10 wird vorgestellt
  • Sebastian (Uni Bayreuth) schlägt vor Studierende mit aufzunehmen
  • Christophe (Rat) ÄA10 wird zurückgezogen
  • Remus (Halle) ÄA2 wird vorgestellt
  • Remus (Halle) ÄA3 wird vorgestellt
  • Leif (Uni Münster) stellt ÄA7 vor
  • Jan (Uni Halle) stellt ÄA 6 vor
  • Christophe (Rat) stellt ÄA8 vor
  • Christophe (Rat) stellt ÄA9 vor
  • Thiemo (Uni Göttingen) stellt ÄA13 vor
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 48 Nein: 0 Enthaltung: 4 angenommen.

A3: Ablehnung einer festgesetzten Geschlechterquote in Hochschulgremien

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Ablehnung einer festgesetzten Geschlechterquote in Hochschulgremien

  • Die BuFaK WiWi lehnt eine allgemein gültige Geschlechterquote ab.
  • Eine vorgeschriebene Geschlechterquote in den Hochschulgremien der Universität ist nur in begründeten (Ausnahme-)Fällen sinnvoll. Außerdem muss sie nachweislich zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Gleichstellung an der Hochschule beitragen. Motivation und die Qualifikation sind bei der Auswahl der Gremienmitglieder ausschlaggebend. Diese Merkmale sind unabhängig vom Geschlecht.
  • Ergebnisse von Geschlechterquoten sollen in einem Monitoring empirisch untersucht werden und gegebenenfalls Testphasen durchlaufen. Dabei soll besonders das Erreichen vorher festgesetzter Ziele und der zusätzliche Arbeitsaufwand, sowie die Beeinträchtigung von durch die Quote neu besetzten Personen überprüft werden. Eine solche Quote darf kein Geschlecht diskriminieren.
  • Weiterhin spiegelt eine zu starre Geschlechterquote die sehr unterschiedlichen Geschlechterverteilungen innerhalb der deutschen Studiengänge nicht gezwungenermaßen wieder.[1] Abhängig von der Verteilung der Geschlechter im jeweiligen Studiengang würde damit eventuell ein Geschlecht benachteiligt werden. Die Wahl ihrer Vertreter:innen sollte ausschließlich in der Hand der Studierenden liegen und nicht durch eine unbegründete Geschlechterquote beeinträchtigt werden.

Quellen:

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Lena Härtl, Sebastian Schröter, Hannes Koch (Fachschaft RW - Uni Bayreuth)

Antragstext

Von Zeile 19 bis 20 einfügen: Studierenden liegen und nicht durch eine unbegründete Geschlechterquote beeinträchtigt werden.

Im Falle, dass eine Quote unumgänglich ist, spricht sich die BuFaK für die Nutzung des Kaskadenmodells aus. Das Kaskadenmodell bezeichnet in der wissenschaftspolitischen Diskussion eine Form der Geschlechterquote, bei welcher - ausgehend von einer bestimmten Karriere- oder Qualifizierungsstufe - der Frauenanteil auf der nächst-unteren Stufe eine Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil bildet [2]. Im Kontext eines Hochschulstudiums bedeutet dies, dass der Frauenanteil in einem Bachelorstudiengang ausschlaggebend für eine Geschlechterquote im konsekutiven Masterstudiengang wäre. In Zeile 22 einfügen: [1] https://www-genesis.destatis.de/ Tabelle 21311-0012 [2] https://www.gender-statistikportal-hochschulen.nrw.de/glossar-k

Begründung

siehe Antragstext. Kaskadenmodell zur Erweiterung des Antrags.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 12 Nein: 32 Enthaltung: 13 nicht angenommen.

 

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

 
Diskussion
  • Tobi B (Uni Hohenheim) stellt PosiPa vor
  • Maurice (Tu Dresden) sehr negativ formuliert, ggf. Barcamp ?
  • Anni-Jasmin (Lübeck) GO Antrag auf Vertagung
  • Remus (Uni Halle) Gegenrede, mehr Diskussion um dem Barcamp Ideen zu geben
  • Go Antrag wird von Anni-Jasmin (Lübeck) zurückgezogen
  • Sebastian (Bayreuth) Formulierungen anpassen so das es jedem passt ist nicht der Sinn eines Positionspapiers
  • Tobi L (Uni Hohenheim) Sieht es so wie sein Vorredner. Sollte nicht aufgeweicht werden, da es dem Grundzug des Positionspapiers widerspricht.
  • Remus (Uni Halle) Zustimmung Dresden. Überschrift findet er eigentlich schon gut aber Statement das Formulierung nicht allen passen muss sieht er nicht, es sollten sich schon alle FS damit identifizieren können
  • Lena (Uni Bayreuth) Im Bay. Hochschulgesetz wird das Kaskadenmodell aufgeführt, wie weit wäre dies eine Idee, die man übernehmen könnte. Kaskadenmodell wird erklärt
  • Evangelos (Uni Bielefeld) bittet um Konstruktive Änderungsvorschläge
  • Tobi L (Uni Hohenheim) schließt sich dem Vorredner an. Fände es sinnvoll, wenn konkrete Änderungsanträge formuliert werden würden:
  • Ken (Rat) GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste
  • Ohne Gegenrede angenommen
  • Anselm (Alumni) Positionspapiere sollten deutlich sein, aber sie sind nur Ausgangspunkt für spätere Diskussion mit Politikern deswegen auf Diplomatische Sprache achten
  • Tim (Uni Stuttgart): Möchte darauf eingehen, dass wir alle zu 100% hinter den Positionen stehen sollen. Widerspricht dieser Position und ist der Meinung, dass es das Ziel ist, dass die Mehrheit dahinter stehen sollte. Sieht im Kaskadenmodell eine Diskriminierung, da sich nur an Prozentzahlen orientiert wird und nicht an Qualifikation.
  • Leif (Uni Münster) inhaltlicher input fürs Barcamp
  • Maurice(TU Dresden) schließt sich Anselm an
  • Robert (LMU) Go Antrag auf Vertagung und stellt die Frage, was die Notwendigkeit einer schwammigen Position ist.
  • Gegenrede Formal
  • Abstimmung zur Vertagung des Positionspapiers A3 Ablehnung einer festgesetzten Geschlechterquote in Hochschulgremien: Der GO-Antrag wurde mit Ja: 41 Nein: 15 Enthaltung: 8 angenommen

Fortsetzung Diskussion 20.11.2022

  • Änderungsanträge werden vorgestellt
  • Anselm (Alumnis) eine Geschlechterquote zwingt Menschen dazu sich einem Geschlecht zuzuordnen
  • Timo (HTWK Leipzig) im PosiPa reden wir über Gremien und nicht Studiengänge
  • Tobi L (Uni Hohenheim) reden über Geschlechterquoten, warum dann das Wort Frauenanteil
  • Anne (Alumni) empfiehlt Ä1 zurück zu ziehen
  • Thiemo (Uni Göttingen) GO Antrag Beendigung der Debatte
  • ohne Gegenrede angenommen
  • Simon (Uni Köln) spricht sich gegen das Positionspapier aus
  • Maurice (TU Dresden) möchte ein neues PosiPa erarbeiten bis zu LeiFaK und das jetzt ablehnen
  • Anne (Alumni) wenn abgelehnt wird, hätten wir bis zur LeiFak nichts zu dem Thema und evtl. passiert dann nichts und wir haben die Position gesamt verloren
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 32 Nein: 10 Enthaltung: 17 nicht angenommen.

A4: Vergabe/Zuteilung von Modulplätzen

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Vergabe / Zuteilung von Modulplätzen

  • Es gibt vielfältige Vergabesysteme für Module an den Hochschulen. Dabei ist es möglich, dass Studierende nicht wirklich eine Wahl haben, sondern Module basierend auf einer, von der Hochschule gewählten, Methode, zugeteilt werden. Oder das Motto: “Wer zu erst kommt, mahlt zu erst” gilt. Das kann vielfältige Probleme aufwerfen. Es ist üblich, dass für Masterstudiengänge CP in einem gewissen Fachbereich vorausgesetzt werden. Wenn Module zugeteilt und nicht gewählt werden, ist es somit möglich, dass diese CP im Bachelor nicht gesammelt werden können.
  • Demzufolge ist es in einigen Fällen so, dass Studierende, die erfolgreich ein Bachelorstudium abgeschlossen haben, nicht einen fachähnlichen Masterstudiengang an der eigenen Hochschule antreten können. Außerdem widerspricht eine Zuteilung dem Grundsatz der Berufsfreiheit, da eine solche Zuteilung ein Hindernis für eine spätere Master- bzw. Berufswahl sein kann. Gerade für Bewerber:innen ist das Vergabeverfahren nicht nachvollziehbar, sodass bei der Einschreibung davon ausgegangen wird, eine freie Wahl zwischen den Modulen zu haben.
  • Vergabesysteme müssen absolut transparent und nachvollziehbar sein, auch schon für Bewerber:innen. Ziel der Hochschulen muss es sein, der Wahl der Studierenden angemessene, ausreichende Platzkapazitäten in den Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und den Anmeldeprozess so weit wie möglich zu vereinfachen. Dafür müssen eventuell personelle Kapazitäten aufgestockt werden und Prüfungsformen angepasst werden. Insbesondere wenn eine Klausur als Prüfungsform gewählt wurde, ist eine Kapazitätsgrenze häufig nicht nachvollziehbar.
  • Wenn Profile, Vertiefungen oder Module in einem Studiengang angeboten werden, so sollten diese auch für jeden Studierenden grundsätzlich wahrnehmbar sein.
  • Vergabesysteme, die Studierende außerhalb der Regelstudienzeit diskriminieren, sollten nicht zulässig sein. Studierende sollten die Freiheit haben, das zu lernen, für das Sie sich entscheiden, und nicht was Ihnen ein Algorithmus zuteilt.
  • Es sollte außerdem nicht zulässig sein, dass Wahlpflichtmodule aufgrund zu geringer Nachfrage nicht angeboten werden und den Studierenden, die sich für diese Module interessieren, somit der Zugang dazu verwehrt bleibt.

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Alexey Rosenberg (Rat)

Antragstext

Ändern in: Für eine transparente und gerechte Vergabe und Zuteilung von Modulplätzen

Begründung

Namensänderung für höhere Verständlichkeit sinnvoll

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 60 Nein: 0 Enthaltung: 3 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Rat) stellt PosiPa vor
  • Alexey (Rat) stellt ÄA1 vor
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 60 Nein: 0 Enthaltung: 4 angenommen.

A5: Verankerung der Parität in Gremien im Hochschulgesetz

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext
  • Verankerung der Parität in Gremien im Hochschulgesetz
  • Der demokratische Grundgedanke sollte auch in Hochschulgremien klar definiert sein und gelebt werden.
  • Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien. Mit Blick auf die politische Neuausrichtung in vielen Landtagen erachten wir diese Forderung als notwendig.
  • Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ darüber zu streiten, was richtig und sinnvoll ist. So zeigt etwa die Erfahrung, dass in Studiengängen, die von Anfang an unter Einbeziehung der Studierenden geplant wurden, Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Anwesenheitspflichten nicht nötig sind.
  • Entscheidungen über reine Mehrheitsabstimmungen umgehen die Notwendigkeit, einen Konsens zu finden oder produktiv mit einem unüberbrückbaren Dissens umzugehen. Die BuFaK WiWi spricht sich gegen die eine Viertelparität aus. Die Viertelparität ist kein geeignetes Mittel, um studentischen Anliegen mehr Gewicht und größeres Gehör zu verleihen.

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Bianca Schröder (Fachschaft DaSt)

Antragstext

Ändern in: Ausweitung der studentischen Partizipation in Gremien im Hochschulgesetz

Begründung

Für uns wird nicht ohne weitere Erklärung klar, was unter Parität (z.B. Geschlechterparität) in diesem Kontext verstanden werden soll, daher ist der bestehende Titel irreführend. Des Weiteren ist in diesem Posititonspapier kein Lösungsansatz bzw. kein Ziel ersichtlich, was konkret geändert werden soll (Abstimmungsform ändern und/oder mehr Gewicht für Studierende in Gremien). Wir bitten darum dies zu ergänzen!

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 36 Nein: 8 Enthaltung: 19 angenommen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Tobias Lutz (FS WiSo Hohenheim)

Antragstext

Von Zeile 3 bis 5 löschen: Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien. Mit Blick auf die politische Neuausrichtung in vielen Landtagen erachten wir diese Forderung als notwendig.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 2 Enthaltung: 9 angenommen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Anni-Jasmin Günther (FsTW Lübeck)

Antragstext

Von Zeile 6 bis 7: Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ und konstruktiv darüber zu streitendiskutieren, was richtig und sinnvoll ist. So zeigt etwa die Erfahrung, dass in

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 57 Nein: 2 Enthaltung: 3 angenommen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Marisa Grasshoff (Uni Göttingen)

Antragstext

Von Zeile 5 bis 7: Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ darüber zu streiten, was richtig und sinnvoll ist. Der Einbezug von Studierenden fördert die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Antrag wurde zurückgezogen

ÄA 5

Änderungsantrag

Antragsteller

Marissa Grasshoff (Uni Göttingen)

Antragstext

Von Zeile 4 bis 5 einfügen: Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ und konstruktiv

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 49 Nein: 2 Enthaltung: 10 angenommen.

ÄA 6

Änderungsantrag

Antragsteller

Marisa Grasshoff (Uni Göttingen)

Antragstext

Von Zeile 12 bis 14 einfügen: Konsens zu finden oder produktiv mit einem unüberbrückbaren Dissens umzugehen. Die BuFaK WiWi fordert eine stärkere Beteiligung Studierender und spricht sich gegen die reine Viertelparität aus. Die Viertelparität ist kein geeignetes Mittel, um studentischen Anliegen mehr

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Hinfällig durch den ÄA 7.

ÄA 7

Änderungsantrag

Antragsteller

Marisa (Uni Göttingen)

Antragstext

Ändern in: Ausweitung der studentischen Mitbestimmung in Gremien im Hochschulgesetz

Von Zeile 1 bis 15: Der demokratische Grundgedanke sollte sich auch in den Hochschulgremien klar definiert seinwiederfinden und gelebt werden. Aktuell werden Studierende bei der Mitbestimmung in Hochschulen stark benachteiligt oder teilweise nicht einbezogen. Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien. Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ und konstruktiv darüber zu diskutieren, was richtig und sinnvoll ist. So zeigt etwa die Erfahrung, dass in Studiengängen, die von Anfang an unter Einbeziehung der Studierenden geplant wurden, Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Anwesenheitspflichten nicht nötig sind. 1. Einbezug von Studierenden in allen lehrbezogenen Hochschulgremien Entscheidungen über reine Mehrheitsabstimmungen umgehen die Notwendigkeit, einen Konsens zu finden oder produktiv mit einem unüberbrückbaren Dissens umzugehen. Die BuFaK WiWi spricht sich gegen die eine Viertelparität aus. Die Viertelparität ist kein geeignetes Mittel, um studentischen Anliegen mehr Gewicht und größeres Gehör zu verleihen. Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ und konstruktiv darüber zu diskutieren, was richtig und sinnvoll ist. Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien.Ä6 2. Eine stärkere Gewichtung studentischer Mitbestimmung in Gremien Durch das verfassungsgerichtliche Urteil aus dem Jahr 1973 wurde die Statusgruppe der Studierenden in Ihrer Mitbestimmung stark geschwächt. Inhalt des Urteils ist die sogenannte Professorenmehrheit, die in den meisten Hochschulgremien bis heute Bestand hat. Demnach müssen Professor:innen bei lehrbezogenen Entscheidungen die Hälfte der Stimmen innehaben und bei Entscheidungen, die unmittelbar die Fragen der Forschung betreffen, sogar über die Hälfte. Dieses Urteil ist bisweilen maßgeblich für die studentische Mitbestimmung in Deutschland und erschwert diese. Hochschulen können eine Mehrgewichtung des studentischen Stimmrechts nur schwer vornehmen, da sie eine Gegenklage auf Grundlage des Urteils aus dem Jahr 1973 fürchten müssen. Einige Bundesländer haben jedoch trotz des Urteils die Viertelparität in ihr Hochschulgesetz implementiert (Bspw. Nordrhein-Westfalen und Thüringen). Studierende sollten in Gremien, in denen sie durch deren Entscheidungen direkt betroffen sind, nicht von Professoren überstimmt werden können. Wir als BuFaK WiWi sind der Meinung, dass die Viertelparität die Relevanz studienbezogener Entscheidungen für Studierende nicht ausreichend widerspiegelt und fordern, dass die Statusgruppe der Studierenden bei studienrelavanten Entscheidungen mindestens 50% des Stimmengewichts ausmachen müssen. Die Viertelparität sorgt dafür, dass Statusgruppen bei lehrbezogenen Entscheidungen mitbestimmen, die sie nicht direkt betreffen. Hierdurch kommt es erneut zu einer Schwächung der studentischen Mitbestimmung. Das Ziel sollte sein, Entscheidungen einstimmig zu treffen, um eine Konsenslösung zu finden. Quelle: https://furios-campus.de/2020/07/15/eine-kleine-geschichte-der-viertelparitaet/?story

Begründung

Mündlich

EinklappenBeschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 48 Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Rat) stellt PosiPa vor
  • Dennis (FH Bielefeld) erklärt den Unterschied zwischen Geschlerterparität und Parität
  • Julius (Alumni) meint das es bei der Erstellung des PosiPa wirklich um die Parität ging
  • Chiara (Uni Münster) merkt an das Parität stark verknüpft ist mit Geschlechterparität
  • Frank (Uni Kassel) will darauf hinweisen, dass es im hessischen Hochschulgesetz Ansätze gibt, die Wahllisten zu codieren. Solche Vorgaben sind nicht möglich, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
  • Tobi (Rat) stellt klar, dass es um die paritätische Besetzung der Gremien durch Studierende geht
  • Robert (Uni Cottbus) Viertelparität präzisieren, damit klar wird, dass es sich wirklich nicht um Geschlechterquote handelt 2
  • Jonas (Hochschule Rhein-Waal) Wenn wir die Viertelparität ablehnen, was wollen wir dann ?
  • Ken(Rat) merkt an das wir uns damals auf keine geeignete Parität einigen konnten
  • Gerrit (Münster) Fragt nochmal was wir wollen, denn Viertelparität wollen wir nicht, drittel/halb geht rechtlich nicht
  • Simon (Uni Köln) sehen für alle Gremien das schwierig umsetzbar, versteht Zeile 4&5 nicht
  • Tobi B. (Rat) vermutet das sich dies auf den einzug neuer Parteien in die Landtage bezieht
  • Thiemo (Uni Göttingen): nur weil wir es nicht erreichen, können wir trotzdem in unserem PosiPa die Forderung so hoch wie möglich setzen
  • Tobi L (Uni Hohenheim) stellt ÄA2 vor
  • Anni-Jasmin (Uni Lübeck) stellt ÄA3 vor
  • Marisa (Uni Göttingen) ist noch dabei, einen weitreicherenden Änderungsantrag einzureichen und fragt ob dieser zuerst abgestimmt werden sollte
  • Marisa (Uni Göttingen) stellt ÄA4 vor
  • Tobi Lutz (Uni Hohenheim) wünscht sich eine aussagekräftigere Formulierung
  • Maris (Uni Göttingen) stimmt zu, schlägt vor den ersten Satz stehen zu lassen um die Aussagekräftigkeit zu stärken
  • Anni-Jasmin (Uni Lübeck) ist der Meinung, dass der Änderungsantrag nicht verkehrt ist, aber der Satz, welcher gestrichen werden soll, sollte drin bleiben.
  • Tobi L (Uni Hohenheim) Satz drin lassen, damit ÄA also ablehnen, aber den zweiten Satz mit Änderung dann annehmen
  • Marisa (Uni Göttingen) zieht ÄA4 zurück und reicht neuen ÄA ein
  • Marisa (Uni Göttingen) stellt ÄA5 vor
  • Dominik (TU Berlin) wird noch etwas zur Viertelparität gemacht ?
  • Fynn (Rat) weist darauf hin, dass dieses PosiPa nicht mehr unseren Standards entspricht. Man kann PosiPas vertagen, neu überarbeiten oder ablehnen.
  • Jonas (Rhein-Wahlen) Ist ihm zu schwammig um es zu bestätigen
  • Marisa(Uni Göttingen) schlägt vor zu Vertagen statt ihren ÄA vortrag vorzustellen
  • Marisa (Uni Göttingen) GO-Antrag auf Vertagung
  • Keine Gegenrede
  • Diskussion wird am 20.11. fortgeführt
  • Marisa (Uni Göttingen) GO.Antrag auf Vertagung
   *ohne Gegenrede angenommen 
  • Marisa (Uni Göttingen) stellt ÄA vor
  • Jonas (HS Rhein Waal): Fordern wir damit eine Grundgesetzänderung?
  • Stefan(Uni Göttingen) Ja, du verstehst das falsch.
  • Marisa (Uni Göttingen) Es ist trotzdem möglich, es gibt schon Unis mit Viertelparität
  • Frank (Uni Kassel) Urteil ist aus den 70ern
  • Jonas (Rhein-Waal) stimme dem ja auch grundsätzlich zu
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 46 Nein: 1 Enthaltung: 6 angenommen.

A6: Nachhaltige Entwicklung an deutschen Hochschulen

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Nachhaltige Entwicklung an deutschen Hochschulen

  • Aufgrund des rasanten Wandels der Erdsysteme durch Klimawandel, bedrohlicher Biodiversitätsverluste, Bodendegradation und Desertifikation, Wassermangel und -verschmutzung sowie der aktuellen weltweiten Ressourcenverknappung und globaler Ernährungsunsicherheiten möchte sich die BundesfachschaftenkonferenzWirtschaftswissenschaften für eine Transformation zur Nachhaltigkeit einsetzen (siehe WBGU 2011).
  • Wir fordern eine strategische und operative Implementierung von Nachhaltigkeit an den Hochschulen.
  • Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit ist dabei eine “[…] Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können”, zu verstehen.[1] Als dafür prozessual zu berücksichtigende Subthemen im Bereich der Hochschulbildung werden die Governance, betriebliche Umsetzungen sowie eine nachhaltig ausgerichtete Lehre und Forschung angesehen.

Governance

  • Von allen in der Bundesfachschaftenkonferenz vertretenen Hochschulen wird die bundes- sowie landespolitische Etablierung der nachhaltigen Entwicklung gefordert. Diese soll in Form von Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimaschutzstrategien operativ umgesetzt und strukturell verankert werden. Dadurch nehmen Hochschulen ihre Vorreiterrolle für gesellschaftliche Transformationsprozesse ein und kommen gemäß Artikel 20a GG der Verpflichtung nach, sich für das Wohl der Menschen sowie dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu positionieren. Verantwortungsbewusst wollen wir Denken und Handeln, ganz im Sinne des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung, welcher durch die UNESCO 2015 initiiert wurde.

Maßnahmen:

  • Langfristig wird die Klimaneutralität, u.a. durch Energieeffizienz, der Hochschulbetriebe angestrebt.
  • Wir, als BuFaK WiWi, fordern eine Förderung von Diskussionsforen zum Thema Nachhaltigkeit an Hochschulen.
  • Die BuFaK WiWi spricht sich für eine bundesweite Erstellung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen an Hochschulen aus.

Hochschulbetrieb

  • Zudem sollen die Hochschulbetriebe ein Umweltmanagementsystem einführen, ihr nachhaltiges Beschaffungswesen ausbauen, sich für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept einsetzen sowie aktive Gesundheitsförderung betreiben. Dahingehend sind auch ein nachhaltiges Ernährungsangebot und eine grüne Campusgestaltung erstrebenswert, wie z.B. ein Campusgarten, die als Grundlage einer studentischen Gesundheit und der Erholung dient.

Maßnahmen:

  • Die BuFaK WiWi spricht sich langfristig für eine Einführung eines Nachhaltigkeits- und Umweltmanagementsystems an allen deutschen Hochschulen aus (ISO 14001 oder EMAS). Diese Maßnahme dient u.a. der Erhöhung der Prozesseffizienz sowie der allgemeinen Ressourcenschonung.
  • Des Weiteren ist, im Zuge eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Bereitstellung von Campusfahrrädern zu bevorzugen.
  • Zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sind innovative Lebensmittelrettungskonzepte, wie zum Beispiel Foodsaving, zu implementieren.
  • Erstrebenswert ist zeitgleich ein größtmögliches Divestment des Anlagevermögens aus bestehenden, unethischen Anlagen.[2]

Lehre

  • Didaktisch sollen die Studierenden verstärkt Kompetenz statt ausschließlich Fachwissen erwerben können, indem kritisches Denken, Theorie- und Methodenvielfalt sowie die Gestaltungs- und Handlungskompetenzen für die Lösungen zukünftiger, herausfordernder und komplexer Probleme in der Hochschullehre gefördert werden. Wir fordern damit die Einführung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Hochschullehre. Unterstützend sind Anreize für eine qualitativ hochwertige Lehre zu setzen.

Maßnahmen:

  • Im Sinne einer nachhaltigen Lehre fordern wir, als BuFaK WiWi, Prüfungsformate, die mehr Anwendungswissen und Reflexionsfähigkeit statt die reine Wissenswiedergabe abfragen.
  • Zusätzlich wird eine angemessen hohe Interdisziplinarität als wünschenswerte Komponente im Curriculum angestrebt.
  • Weiterhin sollen kreative Aktionen zur Umsetzung von Theorien- und Methodenvielfalt, wie beispielsweise Online-Plattformen zur Sammlung von Vorlesungskonzepten, Summer Schools oder Projektwerkstätten unterstützt werden.

Quelle:

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Robert Straub, Julius Seibert (Wasti (LMU München))

Antragstext

Von Zeile 51 bis 52: Erstrebenswert ist zeitgleich ein größtmögliches Divestment des Anlagevermögens aus bestehenden, unethischennicht nachhaltigen Anlagen.[2]

Begründung

"Unethisch" ist zum einen nicht definiert worden und dadurch sehr unpräzise und zudem ist er thematisch weitergreifend als der restliche Antrag.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 49 Nein: 4 Enthaltung: 9 angenommen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Patrick Muschak, Julius Seibert, Robert Straub (Wasti (LMU München))

Antragstext

Von Zeile 31 bis 32 löschen: Die BuFaK WiWi spricht sich für eine bundesweite Erstellung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen an Hochschulen aus.

Begründung

Sehr aufwendig/kostspielig. Es wäre sinnvoller die Ressourcen für anderen Maßnahmen zu verwenden.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 15 Nein: 38 Enthaltung: 8 nicht angenommen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Robert Mechling (BTU Cottbus-Senftenberg)

Antragstext

Von Zeile 53 bis 70 löschen: Lehre Didaktisch sollen die Studierenden verstärkt Kompetenz statt ausschließlich Fachwissen erwerben können, indem kritisches Denken, Theorie- und Methodenvielfalt sowie die Gestaltungs- und Handlungskompetenzen für die Lösungen zukünftiger, herausfordernder und komplexer Probleme in der Hochschullehre gefördert werden. Wir fordern damit die Einführung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Hochschullehre. Unterstützend sind Anreize für eine qualitativ hochwertige Lehre zu setzen. Maßnahmen: Im Sinne einer nachhaltigen Lehre fordern wir, als BuFaK WiWi, Prüfungsformate, die mehr Anwendungswissen und Reflexionsfähigkeit statt die reine Wissenswiedergabe abfragen. Zusätzlich wird eine angemessen hohe Interdisziplinarität als wünschenswerte Komponente im Curriculum angestrebt. Weiterhin sollen kreative Aktionen zur Umsetzung von Theorien- und Methodenvielfalt, wie beispielsweise Online-Plattformen zur Sammlung von Vorlesungskonzepten, Summer Schools oder Projektwerkstätten unterstützt werden.

Begründung

Wir schlagen vor, den Aspekt der Lehre in ein separtes Positionspapier zu überführen, da sich sämtliche weitere Absätze vollständig auf den Nachhaltigkeits-Aspekt im Sinne des Klimaschutzes beziehen

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 16 Nein: 31 Enthaltung: 14 nicht angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Rat) stellt PosiPa vor
  • Patrick (LMU München) stellt ÄA2 vor
  • Julia (Uni Duisburg) Ist gegen eine Streichung da dieses Berichtswesen sehr wichtig ist um nachhaltige Arbeit nachzuvollziehen und zu sicher
  • Ken (Rat) schließt sich Julia an. Berichte schaffen Transparenz und fördern nicht das Green-Washing
  • Laura(Uni Hohenheim) stimmt ihren Vorrednern zu
  • Lisa (LMU München) sollten uns ranhalten, Nachhaltigkeitsberichte werden gerade geschrieben
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) ist der Meinung, dass es nicht unsere Sache ist, wie schnell bzw. inwiefern Hochschulen die Vorgaben umsetzen.
  • Robert (LMU München) stellt ÄA1 vor
  • Robert(Cottbus Senftenberg) stellt ÄA3 vor
  • Anni Jasmin (Lübeck) stimmt zu das es sich um 2 verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte handelt, schlägt vor den einen Aspekt zu streichen und langfristig neu einzureichen
  • Fynn (Rat) Der Begriff Nachhaltigkeit umfasst mehr als die ökologische Nachhaltigkeit. Deswegen sollte das Positionspapier so bleiben, wie es ist.
  • Anni-Jasmin (Uni Lübeck) möchte sich korrigieren und stimmt Fynn zu.
  • Patrik (Rat) Go-Antrag auf Feststellung der anwesenden Fachschaften
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 57 Nein: 2 Enthaltung: 6 angenommen.

A7: Die gesellschaftliche Verantwortung in der Forschung an deutschen Hochschulen

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Die gesellschaftliche Verantwortung in der Forschung an deutschen Hochschulen

  • Die BuFaK WiWi fordert die Landesregierungen aller Bundesländer dazu auf, die Zivilklausel (oder „Friedensklausel“) im jeweiligen Landeshochschulgesetz zu belassen oder entsprechend aufzunehmen.
  • Die Zivilklausel ist die Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Momentan ist die Zivilklausel in den Hochschulgesetzen und Landeshochschulgesetzen vieler Bundesländer verankert. Unter anderem in Thüringen, Hessen, Brandenburg, NRW und Bremen.[1] Das Ziel ist es diese Anzahl zu erhöhen und langfristig auf ganz Deutschland auszuweiten. Der aktuelle Anlass für die Erstellung dieses Positionspapiers, ist die Streichung der Zivilklausel durch die NRW-Landesregierung im entsprechenden Hochschulgesetz.
  • Die BuFaK WiWi fordert die Landesregierungen dazu auf, den Hochschulen die nötigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten und ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nachkommen zu können. Diese Rahmenbedingungen beinhalten eine gesetzliche Verankerung der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen im Rahmen der Einführung oder Beibehaltung der Zivilklausel in den Landeshochschulgesetzen.
  • Hochschulen müssen eine Position einnehmen, die zur Aufklärung von Kriegsursachen und -profiteur:innen sowie Falschdarstellungen beiträgt. Hierzu sollen die Hochschulen an zivilen Möglichkeiten der Konfliktlösung forschen. Die Bedeutung wird z. B. daran deutlich, dass die RWTH Aachen vor kurzem ein Drittmittelprojekt abbrach, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk zur Produktion von Militärfahrzeugen in der Türkei ging.[2] Sie betonte dabei explizit, dass sie in dieser Entscheidung durch die Friedensklausel im NRW-Hochschulgesetz bestärkt wurde. Durch Streichung dieser Klausel erhöht sich der Druck auf die Hochschulen auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten. Das Ziel den Hochschulen dadurch mehr Freiheiten zuzusprechen, wird aus unserer Sicht durch die Streichung der Zivilklausel deutlich verfehlt.

Quellen:

  • [1] www.zivilklausel.de/index.php/bestehende-zivilklauseln
  • [2] www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/
  • September-2017/~oktv/Statement-der-RWTH-Aachen-zur-Machbarkei/

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Tobias Burk (Rat)

Antragstext

Von Zeile 8 bis 11 löschen: Thüringen, Hessen, Brandenburg, NRW und Bremen.[1] Das Ziel ist es diese Anzahl zu erhöhen und langfristig auf ganz Deutschland auszuweiten. Der aktuelle Anlass für die Erstellung dieses Positionspapiers, ist die Streichung der Zivilklausel durch die NRW-Landesregierung im entsprechenden Hochschulgesetz.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Tobias Burk (Bufak Rat)

Antragstext

Von Zeile 7 bis 9 löschen: Landeshochschulgesetzen vieler Bundesländer verankert. Unter anderem in Thüringen, Hessen, Brandenburg, NRW und Bremen.[1] Das Ziel ist es diese Anzahl zu erhöhen und langfristig auf ganz Deutschland auszuweiten.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 1 Enthaltung: 4 angenommen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Tobias Lutz (Uni Hohenheim)

Antragstext

Von Zeile 6 bis 8: Momentan ist die Zivilklausel in den Hochschulgesetzen und Landeshochschulgesetzen vielerfolgender Bundesländer verankert. Unter anderem in Thüringen, Hessen, Brandenburg, NRW und Bremen.[1] Das Ziel ist es diese Anzahl

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Jonas Eloo (FSR Hochschule Rhein-Waal)

Antragstext

Von Zeile 19 bis 21 löschen: sollen die Hochschulen an zivilen Möglichkeiten der Konfliktlösung forschen. Die Bedeutung wird z. B. daran deutlich, dass die RWTH Aachen vor kurzem ein Drittmittelprojekt abbrach, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

ÄA 5

Änderungsantrag

Antragsteller

Lübeck

Antragstext

Von Zeile 6 bis 9: Momentan ist die Zivilklausel in den Hochschulgesetzen und Landeshochschulgesetzen folgender Bundesländer verankert. Unter anderem in ThüringenvonThüringen und Bremen verankert.[1] Das Ziel ist es diese Anzahl zu erhöhen und langfristig auf ganz Deutschland auszuweiten.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 46 Nein: 1 Enthaltung: 10 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Rat) stellt PosiPa vor
  • Tobi B(Rat) übernimmt ÄA1
  • Maria (Ansbach) Quellelink nicht korrekt
  • Jonas (HS Rhein Waal) “vor kurzem” auch streichen in Zeile 22
  • Chiara (TU Münster) viele Bundesländer, aber nur 2 Beispiele, widerspricht sich ein bisschen
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) Thema ist im nächsten Änderungsantrag gelöst.
  • Anni-Yasmin (Uni Lübeck) schlägt vor:”in folgenden Bundesländern verankert” (Zeile und unter anderem zu streiche
  • Alexey (Rat ) bittet darum einen weiteren ÄA daraus zu erstellen
  • Alexey (Rat) übernimmt ÄA 3
  • Alexey(Rat) ÄA4 wird vorgestellt
  • Alexey (Rat) ÄA4 wird übernommen
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) nur redaktionelle Anmerkung
  • Patrick (LMU München) Spricht sich gegen das Positionspapier da es die Forschung in verschiedenen Bereichen einschränken würde
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 21 Nein: 14 Enthaltung: 25 nicht angenommen.

A8: Langfristige Finanzierung von Studierenden- und Studentenwerken durch Bund und Länder sicherstellen

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Langfristige Finanzierung von Studierenden- und Studentenwerken durch Bund und Länder sicherstellen

  • Die BuFaK WiWi fordert Bund und Länder auf, sich stärker an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke zu beteiligen, um deren ausreichende Finanzierung und Existenz langfristig zu sichern.
  • Seit 1992 sind die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierenden- und Studentenwerke in Deutschland stetig gesunken (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2019 betrug der Anteil der Landeszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von ca. 159,7 Millionen Euro im Durchschnitt nur noch 8,7% am Gesamtumsatz der Studierenden- und Studentenwerke.[1] Dem gegenüber steht der Finanzierungsanteil aus den Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2019/20 durchschnittlich 19,2% beträgt, was einem Beitrag von 74,50€ pro Studierendem entspricht.[2] Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2018/19 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% (+1,73€) gestiegen.[3]
  • Die BuFaK WiWi sieht diese Entwicklungen äußerst kritisch: Einerseits führt die absolute Höhe sowie die relative Steigerung des Studierendenschaftsbeitrags zu einer immer größer werdenden finanziellen Belastung für die Studierenden und andererseits gewinnt der Beitrag als Finanzierungsquelle der Studierenden- und Studentenwerke zusätzlich an Bedeutung, da die öffentlichen Zuwendungen zunehmend gekürzt oder nicht an Preissteigerungen angepasst werden.[4] Daher fordert die BuFaK WiWi eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund oder Ländern an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke und spricht sich gleichzeitig dafür aus, dass der Finanzierungsanteil der Studierenden- und Studentenwerke zu maximal 10% aus dem Studierendenschaftsbeitragbesteht.
  • Des Weiteren fordert die BuFaK WiWi wiederkehrende Einmalzahlungen des Bundes oder der Länder, um den angesammelten Sanierungsstau der vergangenen Jahrzehnte im Wohnbereich zu beseitigen. Die Sanierungskosten dürfen weder durch eine Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrag auf alle Studierenden noch durch eine Mietsteigerung auf die Bewohner:innen der Wohnheime umgelegt werden. Durch wiederkehrende Einmalzahlungen können strukturelle Verluste in den Studierenden- und Studentenwerken verhindern werden.
  • 2019 kamen auf insgesamt 2.897.300 Studierende nur 195.308 Wohnheimplätze, was einer Wohnheimquote von 6,7% entspricht.[5] Diese Wohnheimquote ist im Vergleich zum Jahr 2016 sogar von 7,7% auf 6,7% in 2019gesunken. Daher fordert die BuFaK WiWi sowohl die Unterstützung des Baus von neuem Wohnraum in Höhe von 40.000€ pro Wohnplatz vom Bund oder den Ländern, wie bereits in Bayern in Höhe von 32.000€ etabliert[6] und finanzierbaren, günstigen Wohnraum für Studierende ein, sowie eine Begrenzung der monatlichen Mieten der Studierenden- und Studentenwerke.

Quellen:

  • Abbildung 1 (Quelle: Deutsches Studentenwerk (2020): Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/20, Deutsches Studentenwerk, Berlin, S. 27)
  • [1] Vgl. Deutsches Studentenwerk (2017), S. 2
  • [2] Vgl. Ebd., S. 2
  • [3] Vgl. Ebd.
  • [4] Vgl. Ebd., S. 26.
  • [5] Vgl. Deutsches Studentenwerk (2017), S. 47 f.
  • [6] https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/024320213283

ÄA1

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 1 bis 3:

  • Die BuFaK WiWi fordert Bund und Länder auf, sich stärker an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke zu beteiligen, um deren ausreichende FinanzierungArbeit und Existenz langfristig zu sichern.
Begründung

Stilistisch besser nicht 2 mal Finanzierung im ersten Satz zu haben

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 44 Nein: 6 Enthaltung: 10 angenommen.

ÄA2

Änderungsantrag

Antragsteller

Remus Lion Migura (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Antragstext

Von Zeile 9 bis 11 einfügen:

  • Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2019/20 durchschnittlich 19,2% beträgt, was einem Beitrag von 74,50€ pro Studierendem*r entspricht.[2] Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2018/19 im
Begründung

korrekt gegendert, alternativ: pro studierender Person

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

ÄA3

Änderungsantrag

Antragsteller

Dominik von Bank (Fachschaft BWL/VWL der LMU München -WASTI e.V.)

Antragstext

Von Zeile 32 bis 37:

  • zum Jahr 2016 sogar von 7,7% auf 6,7% in 2019 gesunken. Daher fordert die BuFaK WiWi sowohl die Unterstützung des Baus von neuem Wohnraum in Höhe von 4050.000€ pro Wohnplatz vom Bund oder den Ländern, wie bereits in Bayern in Höhe von 3240.000€ etabliert[6]etabliert[6] und finanzierbaren, günstigen Wohnraum für Studierende ein, sowie eine Begrenzung der monatlichen Mieten der Studierenden- und Studentenwerkein den Studierendenwohnheimen, wie bereits in Bayern üblich.
Begründung

Wir haben eine Rücksprache mit dem Studentenwerk München gehalten und der angebrachte Änderungsantrag ist in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Studentenwerk München sowie deren Pressesprechers erfolgt.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 2 Enthaltung: 8 angenommen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Hendrik Myska (Uni Paderborn; WiWi)

Antragstext

Von Zeile 9 bis 11: Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2019/20 durchschnittlich 19,2% beträgtug, was einem Beitrag von 74,50€ pro Studierendem entspricht.[2] Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2018/19 im

Begründung

Abstimmung: Wurde übernommen.

Beschluss
 
Begründung

turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B stellt das PosiPa vor
  • Alexey (Rat) stellt ÄA3 vor
  • Remus (Uni Halle) stellt ÄA 2 vor
  • Domenika (Uni Wuppertal) versteht nicht warum Arbeit dahin soll, findet Existenz passender
  • Remus (Uni Halle) weist daraufhin das es um Existenz und Arbeit der Studierendenwerke geht
  • Marcel (Uni Trier) sind die Werte/ Informationen noch aktuell oder hat sich dies in den letzten Jahren verschlechtert
  • Nicole (HS Rhein-Waal) hat aktuellere Zahlen gefunden
  • Ken (Rat) GO-Antrag auf Vertagung
  • Keine Gegenrede
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 1 Enthaltung: 3 angenommen.

A9: Bedeutung der Qualitätsberichte von systemakkreditierten Hochschulen

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Bedeutung der Qualitätsberichte von systemakkreditierten Hochschulen

Hintergrund

  • Sowohl in den ESG als auch in der MRVO ist festgelegt, dass Akkreditierungsberichte inkl. Akkreditierungsentscheidungen veröffentlicht werden müssen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die internen Verfahren von systemakkreditierten Hochschulen, die in diesem Punkt der Transparenz nicht hinter der Programmakkreditierung zurückfallen dürfen. Der Akkreditierungsrat hat in seinem Beschluss vom 17.09.2019 weitere Hinweise erarbeitet und verfügbar gemacht, wie systemakkreditierte Hochschulen ihre sogenannten Qualitätsberichte zu veröffentlichen haben und definiert Ansprüche an jene Qualitätsberichte. Laut diesem Beschluss ist es spätestens ab dem 30.09.2020 nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht möglich, den eigenen Studiengang in die Akkredtierungsdatenbank einzutragen. Die BuFaK WiWi spricht sich dafür aus, dass von systemakkreditierten Hochschulen diese Qualitätsberichte nun eingefordert werden und begrüßen den Beschluss des Akkreditierungsrates vom 17.09.2019. Da es seitens einzelner Hochschulen den Wunsch gibt, die Anforderungen an Qualitätsberichte zu verändern und der inhaltliche Mehrwert dieser Berichte stark angezweifelt wurde, soll dieses Papier die studentische Position darstellen.

Mehrwert von Qualitätsberichten

  • Es ist eine fundamentale Frage der Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Hochschulen, dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte und -entscheidungen in nachvollziehbarer, umfassender und zugänglicher Form veröffentlichen. Die aktuelle Situation, dass einzelne systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte der Öffentlichkeit vollständig vorenthalten, ist intransparent und inakzeptabel. Aktuell werden Akkreditierungsberichte von programmakkreditierten Studiengängen öffentlich zugänglich gemacht; hierin wird transparent mit Mängeln, Verbesserungspotenzialen und Maßnahmen umgegangen. Einzelne systemakkreditierte Hochschulen haben dadurch einen vermeintlichen Vorteil, weil sie eigene Verbesserungspotentiale von Studiengängen nicht veröffentlichen. Studieninteressierte, Studierende, Arbeitgeber:innen aber auch die Öffentlichkeit haben aus unserer Sicht jedoch ein Anrecht darauf, dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommen. Dabei sind Mindestkriterien für Qualitätsberichte entscheidend, damit diese eine vergleichbare Aussagekraft haben und es damit Vergleichbarkeit zwischen den intern akkreditierten und programmakkreditierten Studiengängen geben kann. Dazu gehört unseres Erachtens auch, dass Gutachter:innen im Qualitätsbericht benannt werden, das abschließende Akkreditierungsergebnis einsehbar ist und etwaige Sondervoten ausgewiesen werden. Dies widerspricht nicht der Heterogenität unserer Hochschullandschaft, führt aber zu klaren, fairen und gleichen Regeln für alle Hochschulen. Freiheitsgrade innerhalb der Qualitätsberichte können als Chance genutzt werden, um die eigenen Maßnahmen und Follow-Ups des Studiengangs darzustellen und somit die eigene Qualitätsentwicklung in ihrer Wichtigkeit zu unterstreichen. Qualitätsberichte können so als Instrument der Sichtbarmachung eigener Bemühungen um Qualitätsverbesserungen dienen und Studieninteressierten aufzeigen, dass es neben Werbematerialien auf Hochglanzpapier auch einen Prozess der stetigen Weiterentwicklung des Studiengangs gibt und zeigt Möglichkeiten auf, sich selbst zu beteiligen. Insbesondere Studierende, die bereits Studienerfahrung gesammelt haben, beispielsweise indem sie bereits einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, suchen gezielt nach bestimmten Informationen. Die Qualitätsberichte lassen sich als Basis für verschiedene Zwecke und diverse Adressaten verwenden. Sie möchten selbst nachlesen können, wie bspw. die Studierbarkeit, Studienorganisation oder Vereinbarkeit mit Familienaufgaben in einem Studiengang von unabhängigen Expert:innengeprüft und bewertet wurde. Zudem können die Qualitätsberichte einen Überblick über gute Praktiken innerhalb der verschiedenen systemakkreditierten Hochschulen und der Vielfalt der Qualitätssicherungssysteme geben und können als Grundlage für eine systematische Analyse der Entwicklungen der internen Verfahren dienen (vgl. (ESG 3.4 Thematic analysis Standard: Agencies should regularly publish reports that describe and analyse the general findings of their external quality assurance activities)). Vor diesem Hintergrund erwarten wir von systemakkreditierten Hochschulen mehr Selbstvertrauen in die eigenen Prozesse und einem transparenten Umgang mit eigenen Verbesserungspotentialen und entsprechenden Maßnahmen. Es ist aus unserer Sicht eine Chance auf eine positive Außendarstellung, wenn systemakkreditierte Hochschulen entsprechende Qualitätsberichte veröffentlichen.

Fazit

  • Akkreditierungsentscheidungen müssen innerhalb aller Systeme bereits jetzt aussagekräftig dokumentiert werden. Die Dokumentation trägt zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und weiterentwicklung bei . Die Berichte sind gemäß dem Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019, für alle Stakeholder:innen zugänglich, zu veröffentlichen.
  • Zusammenfassend ist die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten und die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Mindestkriterien unumgänglich,
    • weil Qualitätsberichte ein unverzichtbarer Teil der Legitimation der Akkreditierungsentscheidung sind,
    • weil Transparenz die Basis eines jeden guten und funktionierenden QMSystems ist,
    • weil sie Vergleichbarkeit zwischen Hochschulen, Studiengängen und QMSystemen ermöglicht,
    • weil bereits jetzt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation besteht“

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Bianca Schröder (Fachschaft DaSt von der Universität Bielefeld)

Antragstext

Von Zeile 1 bis 3: Hintergrund Sowohl in den ESG alsa auch in der MRVO ist festgelegt, dass Akkreditierungsberichte inkl. Akkreditierungsentscheidungen veröffentlicht Von Zeile 6 bis 8: hinter der Programmakkreditierung zurückfallen dürfen. Der Akkreditierungsrat hat in seinem Beschluss vom17 17.09.2019 weitere Hinweise erarbeitet und verfügbar gemacht, wie systemakkreditierte Hochschulen ihre sogenannten Qualitätsberichte Von Zeile 11 bis 13 einfügen: einem Qualitätsbericht möglich, den eigenen Studiengang in die Akkredtierungsdatenbank einzutragen.[Leerzeichen]Die BuFaK WiWi spricht sich dafür aus,[Leerzeichen]dass von systemakkreditierten Hochschulen diese Qualitätsberichte nun eingefordert Von Zeile 20 bis 22 einfügen: Es ist eine fundamentale Frage der Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Hochschulen,[Leerzeichen]dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte und -entscheidungen in nachvollziehbarer, umfassender Von Zeile 24 bis 26 einfügen: systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte der Öffentlichkeit vollständig vorenthalten,[Leerzeichen]ist intransparent und inakzeptabel.[Leerzeichen]Aktuell werden Akkreditierungsberichte von programmakkreditierten Studiengängen öffentlich Von Zeile 29 bis 31: Hochschulen haben dadurch einen vermeintlichen Vorteil, weil sie eigene Verbesserungspotentziale von Studiengängen nicht veröffentlichen. Studieninteressierte, Studierende, Arbeitgeber:innen aber auch die Von Zeile 36 bis 39: haben und es damit Vergleichbarkeit zwischen den intern akkreditierten und programmakkreditierten StudiengängengebenkannStudiengängen geben kann. Dazu gehört unseres Erachtens auch,[Leerzeichen]dass Gutachter:innen im Qualitätsbericht benannt werden, das abschließende Akkreditierungsergebnis einsehbar ist und etwaige Sondervoten ausgewiesen Von Zeile 42 bis 44: Freiheitsgrade innerhalb der Qualitätsberichte können als Chance genutzt werden, um die eigenen eigene Maßnahmen und Follow-Ups des Studiengangs darzustellen und somit die eigene Von Zeile 49 bis 53: Weiterentwicklung des Studiengangs gibt und zeigt Möglichkeiten auf, sich selbst zu beteiligen.[Leerzeichen]Insbesondere Studierende, die bereits Studienerfahrung gesammelt haben, beispielsweise indem sie bereits einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, suchen gezielt nach bestimmtendiesenInformationen. Die Qualitätsberichte lassen sich als Basis für verschiedene Zwecke und diverse Von Zeile 59 bis 63 löschen: Qualitätssicherungssysteme geben und können als Grundlage für eine systematische Analyse der Entwicklungen der internen Verfahren dienen (vgl. (ESG 3.4 Thematic analysis Standard: Agencies should regularly publish reports that describe and analyse the general findings of their external quality assurance activities)). Vor diesem Hintergrund erwarten wir von systemakkreditierten Hochschulen mehr Von Zeile 69 bis 72: Akkreditierungsentscheidungen müssen innerhalb aller Systeme bereits jetzt aussagekräftig dokumentiert[Leerzeichen]werden.[Leerzeichen]Die Dokumentation trägt zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und wWeiterentwicklung bei. Die Berichte sind gemäß dem Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019, für alle Stakeholder:innen Von Zeile 74 bis 83: Zusammenfassend ist die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten und die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Mindestkriterien unumgänglich, weil ●weil● Qualitätsberichte ein unverzichtbarer Teil der Legitimation der Akkreditierungsentscheidung sind, ●weil● Transparenz die Basis eines jeden guten und funktionierenden QMQM-Systems ist, ●weil● sie Vergleichbarkeit zwischen Hochschulen, Studiengängen und QMQM-Systemen ermöglicht, ●weil● bereits jetzt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation besteht“.

Begründung

Diverse fehlende Leerzeichen als redaktionelle Änderungen ergänzt. Um den Lesefluss zu verbessern wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen.

Beschluss

Abstimmung: Überschrieben vom ÄA 2.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

AG Akkreditierung

Antragstext

Von Zeile 51 bis 53: haben, beispielsweise indem sie bereits einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, suchen gezielt nach bestimmtendiesen Informationen. Die Qualitätsberichte lassen sich als Basis für verschiedene Zwecke und diverse Von Zeile 70 bis 83: aussagekräftig dokumentiertwerden.Die Dokumentation trägt zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und wWeiterentwicklung bei. Die Berichte sind gemäß dem Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019, für alle Stakeholder:innen zugänglich, zu veröffentlichen. Am 10.06.2022 hat der Akkreditierungsrat einen weiteren Beschluss veröffentlicht, in dem unsere Position bestärkt sowie die Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis an systemakkreditierten Hochschulen expliziter dargestellt wurden. Zusammenfassend ist die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten und die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Mindestkriterien unumgänglich, da ●weil● Qualitätsberichte ein unverzichtbarer Teil der Legitimation der Akkreditierungsentscheidung sind, ●weil Transparenz●Transparenz die Basis eines jeden guten und funktionierenden QMQM-Systems ist, ●weil● sie Vergleichbarkeit zwischen Hochschulen, Studiengängen und QMQM-Systemen ermöglicht, ●weil● bereits jetzt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation besteht“

Begründung

Neuer Beschluss vom AR zu dem Thema

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 45 Nein: 1 Enthaltung: 11 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Tobi B (Rat) stellt PosiPa vor
  • Tobi Lutz(Uni Hohenheim) ÄA1 ist wohl redaktionell
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 54 Nein: 0 Enthaltung: 3 angenommen.

A10: Studentische Mobilität effektiv fördern

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Studentische Mobilität effektiv fördern

  • Die BuFaK WiWi setzt sich für die aktive und effektive Förderung der Mobilität aller Studierenden ein. Dies beinhaltet vor allem studierendenfreundliche Semestertickets nach dem Solidarmodell sowie eine fahrradfreundliche Infrastruktur und internationale Mobilität. Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess des Lernens und Erleben des Studiums als Lebensabschnitt und sollte allen Studierenden in der Mobilität ihrer Wahl ermöglicht werden. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur sollte zusammen mit den Verkehrsverbünden dafür Sorge tragen, dass den Studierenden diese Mobilität zugänglich ist.
  • Aktuell gibt es beispielsweise in 12 der Bundesländer landesweite Semestertickets. Bei Urabstimmungen zur Verlängerung der Semestertickets gibt es von Seiten der Studierenden stets eindeutige Zustimmung. In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern wird noch darum gekämpft ein solches einzuführen. An manchen Hochschulstandorten wurde im vergangenen Jahr dem Erhalt des Semestertickets trotz 30%iger Preiserhöhung mit 95% zugestimmt. Daran wird deutlich, wie wichtig Mobilität und die dadurch geschaffene Freiheit des Aufenthaltsortes für junge Erwachsene ist. Auch die Hemmschwelle, sich bei der Wahl des Studienortes ganz auf die angebotenen Fächer zu konzentrieren und die Kosten der Heimreise zu vernachlässigen, sinkt.
  • Studierende sollten viele Teile des Landes sehen, um sich kulturell und geografisch weiterzubilden. Um dies allen Studierenden, unabhängig von den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, zu ermöglichen, ist ein bundesweites Semesterticket unabdingbar.
  • Weiterhin würde durch ein Semesterticket eine Lenkung von Auto- und Flugzeugverkehr auf Bahnverkehr stattfinden. Dies kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern schafft auch eine bessere Auslastung und ermöglicht dadurch eine engere Netzdichte. Je früher die Gesellschaft beginnt, mit der Bahn zu reisen, desto wahrscheinlicher ist ein lebenslanger Nutzen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der langfristige Effekt für Umwelt und Gesellschaft unwahrscheinlich groß ist, wenn die Bundesstraßen hierdurch langfristig entlastet werden. Die Einsparungen und der volkswirtschaftliche Gewinn können so direkt der Unterstützung und Subventionierung des Tickets durch den Bund zugutekommen und hier sinnvoll investiert werden.
  • Die Preise der Landestickets müssen in der Folge drastisch sinken, die Deutsche Bahn muss die Regionen entsprechend der Region unterstützen. Die Preise müssen den Nutzer:innen abweichend einer Bahncard 100 entsprechend ausfallen, da die Nutzungshäufigkeit deutlich nach unten abweicht. Das Angebot des solidarischen Tickets muss es bundesweit für alle Studierendenschaften geben, jedoch muss und kann jede Studierendenschaft selbst sich für oder gegen die Nutzung in ihrer Gänze entscheiden. Der Solidaritätsbeitrag wird beim Auslandsaufenthalt ausgesetzt, da eine Finanzierbarkeit im Sinne der Studierenden nicht gewährleistet werden kann und eine Möglichkeit zur Nutzung des Tickets nicht mehr existent ist.
  • Daher fordert die BuFaK WiWi die Verantwortlichen auf, die Verhandlungen zu einem bundesweiten Semesterticket aufzunehmen und die anderen Bundeskonferenzen und vergleichbaren Vereinigungen mit studentischen Interessen sich diesem Papier anzuschließen.

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Wasti e.V.

Antragstext

Von Zeile 8 bis 9 einfügen: Verkehrsverbünden dafür Sorge tragen, dass den Studierenden diese Mobilität zugänglich ist.

Unter fahrradfreundlicher Infrastruktur verstehen wir: Die Bereitstellung von ausreichend überdachten und gesicherten Fahrradabstellplätzen in direkter Nähe zu den universitären Einrichtungen. Die zur Verfügungstellung von Duschmöglichkeiten und Spinden, um das Fahrrad auch für längere Pendelwege attraktiv zu machen. Die zur Verfügungstellung oder Subventionierung von Campus- oder Stadträdern, oder ähnlicher flexibler Fahrradleihsysteme. Der Einsatz der Universitäten für die Ausweitung eines gesicherten Radwegnetzwerks - insbesondere in direkter Nähe zur Universität. Die Bereitstellung von Fahrrad-Self-Service-Stationen und Schlauch Automaten.

Begründung

Unserer Meinung nach hat die Verbesserung der Fahrradmobilität noch nicht ausreichend Platz in dem Antrag und blieb zu vage, um in der konkreten Lage nützlich zu sein.

Beschluss

Abstimmung: Durch ÄA 2 übernommen (Globale Änderung).

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Moritz Richter (Rat)

Antragstext
  • Die BuFaK WiWi setzt sich für die aktive und effektive Förderung der Mobilität aller Studierenden ein. Mobilität ist ein notwendiger Bestandteil im Prozess des Lernens und Erleben des Studiums, als Lebensabschnitt und sollte allen Studierenden in der Mobilität ihrer Wahl ermöglicht werden.
  • Aktuell gibt es beispielsweise in 13 der Bundesländer landesweite Semestertickets, mit denen Studierende in einem (teil-)solidarischen Modell den Nahverkehr im gesamten Bundesland verwenden können. Die bevorstehende Einführung des bundesweit gültigen 49€-Tickets ändert die Rahmenbedingungen von Mobilität im Nahverkehr hin zu einem einheitlichen, online erwerbbaren Ticket, das unbegrenzte Fahrten im Bundesgebiet erlaubt.
  • Die BuFaK WiWi befürwortet die Einführung des 49€-Tickets und unterstützt die damit verbundenen Entlastungen von großen Teilen der Bevölkerung. Die Gruppe der Studierenden hat allerdings bereits etablierte Systeme zur Förderung kostengünstiger studentischer Mobilität.
  • An manchen Hochschulstandorten wurde in den vergangenen Jahren dem Erhalt des Semestertickets trotz 30%iger Preiserhöhung mit 95% zugestimmt. Daran wird deutlich, wie wichtig Mobilität und die dadurch geschaffene Freiheit des Aufenthaltsortes für junge Erwachsene ist. Auch die Hemmschwelle, sich bei der Wahl des Studienortes ganz auf die angebotenen Fächer zu konzentrieren und die Kosten der Heimreise zu vernachlässigen, sinkt. Weiterhin setzt ein Semesterticket den Anreiz, von Auto- und Flugzeugverkehr auf Bahnverkehr umzusteigen. Dies kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern schafft auch eine bessere Auslastung und ermöglicht dadurch eine engere Netzdichte. Je früher die Gesellschaft beginnt mit der Bahn zu reisen, desto wahrscheinlicher ist ein lebenslanger Nutzen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der langfristige Effekt für Umwelt und Gesellschaft unwahrscheinlich groß ist, wenn die Bundesstraßen hierdurch langfristig entlastet werden. Die Einsparungen und der volkswirtschaftliche Gewinn können so direkt der Unterstützung und Subventionierung des Tickets zugutekommen und hier sinnvoll investiert werden.
  • Aus Sicht der BuFaK WiWi müssen die Semestertickets als notwendiges und wirksames System der Förderung studentischer Mobilität auch nach Einführung des 49€-Tickets erhalten bleiben. Für Studierende, die überregional pendeln oder über die Grenzen des Bundeslandes reisen, soll es in Zukunft ein Plus-Modell geben, mit dem Studierende durch das Bezahlen des Differenzbetrags zwischen dem bestehenden Semesterticket und dem 49€-Ticket auf das bundesweite Ticket “upgraden” können. So kann Studierenden regional preisgünstige Mobilität in Form von (teil-) solidarischen Modellen geboten werden, die bei Bedarf zu einem bundesweiten Ticket erweitert werden kann.
  • Die Erhaltung der Semestertickets ist insb. relevant, da von der Politik bereits angekündigt wird, dass der Preis von 49€ pro Monat nur der Einstandspreis ist und im Laufe der Jahre stärker steigen soll, als es aufgrund von Inflation nötig wäre. Die BuFak WiWi spricht sich daher dafür aus, dass Studierende, wie es bei Azubis, Schülern und Rentnern schon der Fall ist, weiterhin ein ermäßigtes Angebot in Höhe von 49€ pro Monat erhalten.
  • Zusätzlich zur Unterstützung der Mobilität durch den ÖPNV sollte auch im Bereich der Fahrradinfrastruktur mehr für den Ausbau und die Unterstützung dieser getan werden. Unter fahrradfreundlicher Infrastruktur verstehen wir:
    • Die Bereitstellung von ausreichend überdachten und gesicherten Fahrradabstellplätzen in direkter Nähe zu den universitären Einrichtungen. Beispielsweise könnten Teile vorhandener Tiefgaragen zu Fahrradparkplätzen umfunktioniert werden.
    • Die Zurverfügungstellung von Duschmöglichkeiten und Spinden, um das Fahrrad auch für längere Pendelwege attraktiv zu machen.
    • Die Zurverfügungstellung oder Subventionierung von Campus- oder Stadträdern, oder ähnlicher flexibler Fahrradleihsysteme.
    • Die Bereitstellung von Fahrrad-Self-Service-Stationen und Schlauchautomaten.
    • Der Einsatz der Universitäten für die Ausweitung eines gesicherten (gut ausgeleuchtet, im Winter geräumt und gestreut, vom motorisierten Verkehr baulich getrennt, optimierte Ampelschaltung,…) Radwegenetzwerks - insbesondere in direkter Nähe zur Universität.
  • Neben der Unterstützung der Fahrradinfrastruktur fordern wir ebenfalls eine Unterstützung elektrifizierter Kleingefährte wie E-Scooter und E-Bikes. Diese ermöglichen es, den Radius des individualisierten, klimafreundlichen Verkehrs substanziell zu erweitern und damit die Zufriedenheit von Pendlern zu erhöhen. [1] Im Detail fordern wir:
    • Eine Kooperation mit Sharing Diensten, um Studierenden vergünstigte Tarife und Abo-Modelle anbieten zu können.
    • Die Einrichtung von gesicherten Ladestationen und Parkmöglichkeiten in Uninähe für private Fahrzeuge.

Quellen:

[1] https://doi.org/10.1016/j.rser.2019.109544

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 48 Nein: 1 Enthaltung: 8 angenommen.

Begründung

Turnusmäßige Bestätigung

Diskussion
  • Moritz (Rat) GO Antrag auf Vertagung
  • Moritz (Rat) stellt Global Änderung vor
  • Fynn (Uni Leipzig) warum bleiben wir bei 49 Euro
  • Moritz (Uni Darmstadt) aus Mangel an Alternativen
  • Tobi L. (Hohenheim) spricht sich gegen 29 aus da dadurch das Positionspapier als ganzes mehr oder weniger nichtig würde
  • Leif (Münster) Möchte den Absatz über Duschmöglichkeiten streichen
  • Maria (Ansbach) es geht unter anderem um die Zertifizierung die damit einhergeht und zu einer Förderung führt
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 47 Nein: 3 Enthaltung: 3 angenommen.

5. Neue Positionspapiere

A11 Forderung nach einer Reform des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Antragsteller

FS WiSo Uni Hohenheim

Antragstext

Der Rundfunkbeitrag in der Ausgestaltung von 2013 soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender garantieren. Mehr als 8,4 Milliarden Euro (2021) werden dabei unabhängig vom Nutzungsverhalten aller Bürger*innen eingezogen, die in einer eigenen Wohnung leben [1]. Zusätzlich tragen Betriebe abhängig von ihrer Größe zum Gesamtbeitragsaufkommen bei. Dieses Recht auf angemessene Finanzierung ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verfassungsrechtlich eindeutig geklärt [2]. Die Kritik am Umfang der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendeten Mittel und deren Umlage auf alle Bürger*innen bleibt jedoch erhalten. Aus Sicht der BuFaK Wiwi ist ein unabhängiger und kritischer Journalismus unabdingbar für eine gesunde Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann hierbei insb. die unabhängige politische Meinungsbildung und den Diskurs zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen fördern. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt aus Sicht der BuFaK Wiwi deshalb ausschließlich in den Bereichen Kultur, allgemeinen Nachrichten, politische Bildung sowie der Berichterstattung über regionale Themen. Die Finanzierung von reinen Unterhaltungsangeboten ist daher aus Sicht der BuFaK Wiwi nicht Aufgabe öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Nur dann ist ein Solidarmodell, in das alle Bürger einzahlen, gerechtfertigt. Zudem lehnt die BuFaK Wiwi einen einheitlichen Beitrag für alle Bürger*innen ab. Insbesondere für Studierende stellt die aktuelle Praxis eine hohe monatliche Belastung dar, die dem Angebot insb. für junge Menschen nicht angemessen ist. Daher fordert die BuFaK Wiwi den grundsätzlichen Erlass des Beitrages für alle eingeschriebenen Studierenden sowie darüber hinaus einen einkommensabhängigen Rundfunkbeitrag für alle Erwerbstätigen. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. Bafög Beziehende oder Hartz-4 Berechtigte. Die Befreiung aller Studierenden würde die finanzielle Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren und bestehende Ungerechtigkeiten beheben wie bspw. die Befreiung von Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAFöG Leistungen lebt. Quelle: [1]: Jahresbericht 2021 (rundfunkbeitrag.de) [2]: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Bianca Schröder (Fachschaft DaSt der Universität Bielefeld)

Antragstext

Von Zeile 14 bis 19: öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt aus Sicht der BuFaK Wiwi deshalb ausschließlich in den Bereichen Kultur, allgemeinenallgemeine Nachrichten, politische Bildung, Kultur sowie der Berichterstattung über regionale Themen. Die Finanzierung von reinen Unterhaltungsangeboten ist daher aus Sicht der BuFaK Wiwi nicht Aufgabe öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Nur dann ist eindas bestehendeSolidarmodell, in das alle BürgerBürger*innen einzahlen, gerechtfertigt. Von Zeile 25 bis 31: Rundfunkbeitrag für alle Erwerbstätigen. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. Bafög BAföG-Beziehende oder Hartz-4[Leerzeichen]-Berechtigte. Die Befreiung aller Studierenden würde die finanzielle Grundbelastung dieser wichtigenarmutsgefährdetengesellschaftlichen Gruppe [3] reduzieren und bestehende Ungerechtigkeiten beheben,wie bspw. die Befreiung von Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAFöG BAföG-Leistungen lebt. Von Zeile 34 bis 35 einfügen: [2]: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag [3]: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html

Begründung

Redaktionelle Änderungen und verbesserte Priorisierung in der Aufzählung der von dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzudeckenden Bereichen der Berichterstattung.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 13 Nein: 30 Enthaltung: 10 nicht angenommen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Daniel Weingärtner (FSR WiWi TU Dortmund)

Antragstext

Von Zeile 23 bis 26 löschen: Daher fordert die BuFaK Wiwi den grundsätzlichen Erlass des Beitrages für alle eingeschriebenen Studierenden sowie darüber hinaus einen einkommensabhängigen Rundfunkbeitrag für alle Erwerbstätigen. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. Bafög

Begründung

Nicht relevant für Studierende.

Beschluss

Abstimmung: Wurde zurückgezogen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

Dominik von Bank (LMU München)

Antragstext
  Von Zeile 20 bis 21: 

Zudem lehnt die BuFaK WiwiBuFak WiWi einen einheitlichen Beitrag für alle Bürger*innenStudierende in der derzeitigen Höhe ab. Insbesondere für Studierende stellt die aktuelle Praxis eine hohe monatliche

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Wurde zurückgezogen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

FS WiSo Uni Hohenheim

Antragstext

Von Zeile 8 bis 31: Die Kritik am Umfang der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendeten Mittel und deren Umlage auf alle Bürger*:innen bleibt jedoch erhalten. Aus Sicht der BuFaK WiwiWiWi ist ein unabhängiger und kritischer Journalismus unabdingbar für eine gesunde Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann hierbei insb. die unabhängige politische Meinungsbildung und den Diskurs zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen fördern. Die Aufgabeprimären Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegten aus Sicht der BuFaK WiwiWiWideshalb ausschließlich in den Bereichen Kultur, allgemeinen Nachrichten, politische Bildung, Kultur sowie der Berichterstattung über regionale Themen. Die Finanzierung von reinen Unterhaltungsangeboten ist daher aus Sicht der BuFaK Wiwi nicht Aufgabe öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Nur dann ist ein Solidarmodell, in das alle Bürger einzahlen, gerechtfertigt. Zudem lehnt dieDie BuFaK WiwiWiWi lehnt einen einheitlichen Beitrag für alle Bürger*:innen ab. Insbesondere für Studierende stellt die aktuelle Praxis eine hohe monatliche Belastung dar, die dem Angebot insb. für junge Menschen nicht angemessen ist. Daher fordert die BuFaK WiwiWiWi den grundsätzlichen Erlass des Beitrages für alle eingeschriebenen Studierenden sowie darüber hinaus einen einkommensabhängigen Rundfunkbeitrag für alle Erwerbstätigen. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. Bafög BeziehendeBAfög oder Hartz-4 BerechtigteArbeitslosengeld II Beziehende . Die Befreiung aller Studierenden würde die finanzielle Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren und bestehende. Zudem würde dies die bestehenden Ungerechtigkeiten beheben wie bspw. die Befreiung von Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAFöGBAföGLeistungen lebt, beheben.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 1 Enthaltung: 6 angenommen.

ÄA 5

Änderungsantrag

Antragsteller

Dominic Riedmiller (Fachschaftsteam TU Berlin)

Antragstext

Von Zeile 24 bis 27: Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren. Zudem würde dies die bestehenden Ungerechtigkeiten wie bspw. die Befreiung von Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAföG Leistungen lebt, beheben.beheben.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 31 Nein: 10 Enthaltung: 15 nicht angenommen.

ÄA 6

Änderungsantrag

Antragsteller

Dominic Riedmiller (Fachschaftsteam TU Berlin)

Antragstext

Von Zeile 24 bis 27: Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren. Zudem würde dies die bestehenden Ungerechtigkeiten wie bspw. die Befreiung von Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAföG Leistungen lebt, beheben.beheben.

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 28 Nein: 13 Enthaltung: 12 nicht angenommen.

Begründung

Mündlich

Diskussion
  • Tobi L(Uni Hohenheim) stellt das Positionspapier vor
  • Leif (Uni Münster) fragt warum der ÖRR keine Unterhaltungsangebote finanzieren sollte?
  • Tobi L (Uni Hohenheim) Kernaufgaben Rundfunk ist Journalismus und nicht Entertainment
  • Leif (Uni Münster) stimme nicht damit überein, dass Unterhaltungsangebote ausgeschlossen werden sollen. Das Programm muss überarbeitet werden
  • Tobi L(Uni Hohenheim) Serien können gern durch private Institutionen produziert werden uns müssen nicht mit öffentlichen Mitteln gezahlt werden
  • Tobi B. (Rat) Damit ist wirklich reine Unterhaltung und keine Mischsendung aus Unterhaltung und Informationen gemeint
  • (Uni Bremen): Schließt sich Tobi an. Unter Umständen könnte auch die Höhe der Zuwendungen für Unterhaltungssendungen angepasst werden.
  • Anni Jasmin (Lübeck) merkt an das es vorallem darum geht welche Teile, des Auftrages der ÖRR, auch tatsächlich durchgeführt werden
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) gerade über Funk auf Youtube wird unterhaltsam informiert, wir meinen Serien wie Traumschiff und co.
  • Jonas (HS Rhein Waal) Rundfunk ist nicht nur für unsere Altersgruppe. Für ältere Personen zählt z.B. das Traumschiff als Kultur
  • Robert (LMU) Warum ist es notwendig das wir über den Inhalt der ÖRR diskutieren, liegt außerhalb unserer Kompetenz und unserer Aufgabe
  • Maurice (Tu Dresden) Kurzsichtig dafür einzustehen, gewisse Sendungen aus dem Programm zu streichen. Wir sollten uns auf die Forderung nach einem reduzierten Beitrag für Studierenden konzentrieren
  • Partik (Rat) Fordert Streichung, weil es um die allgemeine Politik/ Meinung geht und damit nicht unser Bier ist
  • Nils (Bremen) differenziert zwischen Unterhaltungsformen
  • (LMU) Kultur ist nicht unser Kernthema, aber gewisse Unterhaltungsformate sollten nicht über den Beitrag finanziert werden
  • UZK: Schließt sich dem Vorschlag der Streichung des zweiten Absatzes an.
  • Patrik (Rat) stellt GO-Antrag auf Vertagung
  • Jules (Uni Dresden) Gegenrede da Formulierung in diesem Punkt nicht ausschlaggebend ist
  • Ken (Rat): Unterstützt Julius' Gegenrede.
  • Patrik (Rat) GO Antrag zurückgezogen
  • Ken (Rat): Stellt einen GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste.
  • Anni-Yasmin (Uni Lübeck) bitte um Diskussion von inhaltlichen Sachen die durch öffentliche Gelder produziert werden
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) Stellt noch einmal heraus das der Kern des Positionspapier nicht das Unterhaltungsthema ist, sondern der Beitrag und dessen zusammenstellung
  • Timm (Uni Stuttgart) weist noch einmal daraufhin, dass es nicht um die expliziten Unterhaltungs Inhalte, sondern um die Unterhaltung als Bestandteil des ÖRR geht
  • Domenik (TU Berlin) letzter Absatz kritisch, in dem es um die Befreiung von BaföG-Beziehenden geht. Wenn Personen zuhause wohnen und BAföG bekommen, wird dann die ganze Familie befreit?
  • Domenic (Paderborn) Es geht darum, Studierende zu befreien und für diese sind manche Sendungen weniger/nicht relevant. Deswegen sollte der Punkt im Positionspapier bleiben.
  • James (Dresden): Schlägt vor, das Positionspapier in zwei zu teilen.
  • Remus (Uni Halle) widerspricht Julius in der Aussage, dass die Formulierung in dem Abschnitt nicht unerheblich ist.
  • Dominik (LMU München) geht auf seinen Redebeitrag ein
  • Ken (Rat) GO Antrag auf Vertagung
  • (Bielefeld) Gegenrede bitte um ein Meinungsbild
  • GO Antrag angenommen
  • Timm (Stuttgart) stellt ÄA 4 vor
  • Tobi L.(Uni Hohenheim) Im Barcamp wurde die fixierung mehr auf Finanzierung ausgelegt
  • Robert (LMU München) Kultur wurde wohl rausgestrichen
  • Tobi L.(Hohenheim) Nein
  • Rudi (Bielefeld) stellt ÄA1 vor
  • Tobi L. (Hohenheim) merkt an, dass gerade genau das reinkommen würde was kurz vorher bewusst gestrichen wurde
  • (LMU) stellt ÄA3 vor hat mit Studierendenwerk gesprochen, deswegen dieser ÄA
  • Tobi (Uni Hohenheim) den Satz haben wir mit unseren ÄA rausgeschmissen, weil er zu viele Fragen aufgeworfen hat. Möchte der ÄA3 eventuell zurückgezogen werden damit der Satz weiter draußen bleibt
  • Leif (Münster) warum wurde aus Arbeitslosengeld Hartz 4
  • Sebastion (Bayreuth) bittet um genauere Vorstellung des Änderungsantrags
  • (LMU) zieht ÄA 3 zurück
  • Daniel TU Dortmund stellt ÄA2 vor
  • Tobi L. (Hohenheim) begründung fehlt, da der Satz nicht mehr im Positionspapier vorhanden ist
  • Daniel TU Dortmund zieht ÄA2 zurück
  • Leif(Münster): Stellt ÄA5 vor
  • Thiemo (Uni Göttingen) schlägt ÄAe so zu behandeln als ob es weitreichende nicht gibt
  • Sebastian (Bayreuth) auf welche Person bezieht es sich
  • Tim (Uni Stuttgart) in WGs in denen nur eine Person BAföG bekommt soll sich die ganze WG befreien können
  • Maurice (Dresden) falsch
  • Sebastian (Bayreut) es ist nicht erlaubt das eine gesamte Wohnung sich befreien lässt wenn nur ein Bewohner bafög bezieht
  • Jacob (Uni Göttingen): Wohnung, die durch eine Tür getrennt ist zahlt einen Beitrag
  • Toni (Halle)In Partnerschaften geht das
  • Marisa Uni Göttingen GO-Antrag auf Vertagung
  • Tobi L. (Hohenheim) diskussion bezieht sich nicht auf Kern des Posipas daher vertagung nicht sinnvoll
  • GO-Antrag wird zurückgezogen
  • Domenic (TU Berlin): stellt ÄA6 vor
  • Sebastian (Bayreuth) Um welche Ungerechtigkeit handelt es sich
  • Tobi L (Hohenheim) Ungerechtigkeit bezieht sich auf die WG situation
  • Patrick (Rat) GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste
  • Tobi L (Uni Hohenheim) es geht um die finanzielle Entlastung und eine schnell umsetzbare Lösung für die Studierende. Das sollte bei der Abstimmung beachtet werden. Wir verrennen uns in Kleinigkeiten
  • Sebastian (Bayreuth) dennoch geht es um den gesamten Text
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 45 Nein: 2 Enthaltung: 5 angenommen.

A12: Forderung nach wirksamen und einheitlichen finanziellen entlastungen für Studierende

Antragsteller

FS WiSo Uni Hohenheim

Antragstext

Die Folgen der Corona-Pandemie sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise mit stark steigenden Preisen sorgen für einen zunehmende finanzielle Belastung aller Bürger*innen. Besonders in der Gruppe der Studierenden, welche meist ohnehin finanziell schwächer aufgestellt ist als andere gesellschaftliche Gruppen, sorgen die aktuellen Entwicklungen für enorme finanzielle Belastungen. Zur Entlastung der Studierenden hat die Bundesregierung im Juni 2022 den Heizkostenzuschuss I (Entlastungspaket I) in Höhe von pauschal einmalig 230€ beschlossen. Anspruchsberechtigt sind hierfür alle BAföG-geförderten Studierenden, welche nicht mehr in der elterlichen Wohnung leben, sowie Personen, die Aufstiegs-BAföG oder Wohngeld erhalten. Die Auszahlung hierfür erfolgte im September 2022. Eine weitere Entlastungsmaßnahme, von der Studierende zum Teil profitieren, stellt die im September 2022 ausgezahlte Energiepauschale dar. Alle erwerbstätigen Studierenden haben hierbei eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300€ ausgezahlt bekommen. Auch zukünftig unterstützt die deutsche Bundesregierung Studierende mit weiteren Entlastungsmaßnahmen. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) in Höhe von einmalig pauschal 345€ wurde im Oktober 2022 beschlossen. Anspruchsberechtigt sind hierbei wieder diejenigen, die bereits unter die Bedingungen des ersten Heizkostenzuschusses gefallen sind. Die Auszahlung des Zuschusses war von der Bundesregierung noch in diesem Jahr geplant. Medienberichten zufolge kann mit einer Auszahlung frühestens im Januar 2023 oder Februar 2023 gerechnet werden. Im dritten Entlastungspaket werden zudem erstmals alle Studierenden gleichbehandelt und sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200€ erhalten. Nach Aussagen der Bundesregierung soll diese Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen. Wann und wie diese Pauschale ausgezahlt werden soll ist bis heute jedoch noch unklar. Eine schnelle Auszahlung ist demnach kritisch zu betrachten. Die bisher abgeschlossenen Maßnahmen unterstützen ausschließlich Personen, die BAFöG oder ähnliche Leistungen der Bundesregierung beziehen. Die Unterstützung dieser im Vergleich zur gesamten Studierendenschaft kleinen Gruppe an Studierenden ist aus Sicht der BuFaK Wiwi allerdings nicht ausreichend, um prekäre finanzielle Situationen bei Studierenden und daraus resultierende Studienabbrüche zu verhindern. Zum Einen erhalten in Deutschland nur ca. 11% der Studierenden Leistungen nach dem BAFöG, was aber nicht bedeutet, dass Studierende ohne BAFöG Bezug nicht bedürftig sind. Zum Anderen sind Elternhäuser, die bisher nicht unter die Einkommensgrenze des BAFöG gefallen sind, durch die steigende Inflation und perspektivisch durch Kurzarbeit, Entlassungen und andere Folgen der aufkommenden Wirtschaftskrise betroffen. Die führt unweigerlich dazu, dass die finanzielle Unterstützung der Eltern unter Druck gerät. Weiterführend ist zu befürchten, dass durch die Steigerung der Energie- und Rohstoffpreise Mieten, insb. in bisher kostengünstigen Studierendenwohnheimen, sowie Mensaessen und generell die Semesterbeiträge steigen könnten. Da ca. 80% der Studierenden mindestens 3 mal pro Woche die Mensa ihres Studierendenwerks besuchen, können Kostensteigerung in diesen Bereichen schnell zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen [1]. An vielen Standorten sind nach Aussage des Generalsekretärs des DSW, Matthias Anbuhl, bereits Erhöhungen der Mensapreise von 10-20% vorgenommen worden [2]. Um weitere Erhöhung der Preise, die daraus resultierende Gefahr von finanziell bedingten Studienabbrüchen sowie die Entstehung von weiteren psycho-sozialen Problemen bei Studierenden zu verhindern, muss die Bundesregierung dringend wirksame und vor allem für alle Studierende geltende Maßnahmen ergreifen. Daher fordert die BuFaK WiWi: Die Gleichstellung der finanziellen Entlastung innerhalb aller finanzschwächeren Personengruppen. Die sofortige strukturelle Reform des BAFöG gemäß dem von der BuFaK WiWi vorgeschlagenen 3-Säulen Modells um bedeutend mehr Studierenden nachhaltig Zugang zu finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung zu gewähren.- Den Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Studenten- und Studierendenwerke z.B. durch Zuschüsse zu Mensaessen, Erleichterungen beim Kauf von Bauplätzen, dem Neubau und der energetischen Sanierung von Studierendenwohnheimen, um die Preise von sowie die Beiträge zu den Studenten- und Studierendenwerken konstant zu halten. Ein Förderprogramm des Bundes für alle Hochschulen zum Ausgleich der Mehrkosten der Hochschulen im Bereich der Energie um eine Erhöhung der Semesterbeiträge auszuschließen. Die zeitnahe Einrichtung eines bundesweiten Registers aller Studierenden, um einfach Direktzahlungen abwickeln zu können sowie die Auszahlung der beschlossenen 200€ für alle Studierenden noch in 2022. Die Auszahlung der Heizkostenpauschalen 1 und 2 für alle Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen. Quellen: [1] Mensa & Co.

Begründung
Deutsches Studentenwerk (studentenwerke.de)

[2] Wintersemester startet – Mensa-Essen an vielen Unis teurer (rnd.de)

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Bianca Schröder (Fachschaft DaSt der Universität Bielefeld)

Antragstext

Von Zeile 1 bis 6: Die Folgen der Corona-Pandemie sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise mit stark steigenden Preisen sorgen für einen zunehmende finanzielle Belastung aller Bürger*innen. Besonders in der Gruppe der Studierenden, welche meist ohnehin finanziell schwächer aufgestellt ist als andere gesellschaftliche Gruppen, sorgen die aktuellen Entwicklungen für enorme finanzielle Belastungen. In Zeiten einer globalen COVID-19-Pandemie, Krieg auf europäischem Boden, Energiekrise, steigender Inflation und möglicher Rezession sind Bürger*innen zunehmend finanziellen Belastungen ausgesetzt. Insbesondere die gesellschaftliche Gruppe der Studierenden, die eine statistisch signifikante, erhöhte Armutsgefährdung [1] aufweist, sorgen die aktuellen Entwicklungen für eine enorme finanzielle Belastung. Von Zeile 45 bis 49: Mensa ihres Studierendenwerks besuchen, können Kostensteigerung in diesen Bereichen schnell zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen [1][2]. An vielen Standorten sind nach Aussage des Generalsekretärs des DSW, Matthias Anbuhl, bereits Erhöhungen der Mensapreise von 10-20% vorgenommen worden [2][3]. Um weitere Erhöhung der Preise, die daraus resultierende Gefahr von finanziell Von Zeile 73 bis 75: [1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html [1][2] Mensa & Co.

Begründung
Deutsches Studentenwerk (studentenwerke.de)

[2][3] Wintersemester startet – Mensa-Essen an vielen Unis teurer (rnd.de)

Beschluss

Hier sollte keine direkte Kausalität unterstellt werden, da die angeführten Punkte Korrelationen darstellen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Bianca Schröder (Fachschaft DaSt der Universität Bielefeld)

Antragstext

Von Zeile 12 bis 16: erfolgte im September 2022. Eine weitere Entlastungsmaßnahme, von der Studierende zum Teil profitierenten, stellt die im September 2022 ausgezahlte Energiepauschale dar. Alle erwerbstätigen Studierenden haben hierbei eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von maximal 300€ ausgezahlt bekommenerhalten. Auch zukünftig unterstützt die deutsche Bundesregierung Studierende mit weiteren Von Zeile 29 bis 41: Die bisher abgbeschlossenen Maßnahmen unterstützen ausschließlichüberwiegendPersonen, die BAFöGBAföG oder ähnliche Leistungen der Bundesregierung beziehen. Die Unterstützung dieser im Vergleich zur gesamten Studierendenschaft kleinen Gruppe an Studierenden [4] ist aus Sicht der BuFaK Wiwi allerdings nicht ausreichend, um prekäre finanzielle Situationen bei Studierenden und daraus resultierende Studienabbrüche zu verhindern. Zum Eeinen erhalten in Deutschland nur ca. 11% der Studierenden Leistungen nach dem BAFöGBAföG, was aber nicht bedeutet, dass Studierende ohne BAFöGBAföG Bezug nicht bedürftig sind. Zum Aanderen sind Elternhäuser, die bisher nicht unter die Einkommensgrenze des BAFöGBAföG gefallen sind, durch die steigende Inflation und perspektivisch durch Kurzarbeit, Entlassungen und andere Folgen der aufkommenden Wirtschaftskrise betroffen. Die führt unweigerlich dazuDies könnte sogar dazu führen, dass die finanzielle Unterstützung der Eltern unter Druck gerät. Weiterführend ist zu befürchten, dass durch die Steigerung der Von Zeile 56 bis 58: Die sofortige strukturelle Reform des BAFöG gemäß dem von der BuFaK WiWi vorgeschlagenen 3Drei-Säulen Modells um bedeutend mehr Studierenden nachhaltig Zugang zu finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung zu Von Zeile 71 bis 72: Die Auszahlung der Heizkostenpauschalen 1I und 2II für alle Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen. In Zeile 75 einfügen: [2] Wintersemester startet – Mensa-Essen an vielen Unis teurer (rnd.de)

[4] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/08/PD22_342_214.html

Begründung

Die Energiepauschale wurde nicht für alle Studierenden, die erwerbstätig sind, in vollem Umfang von 300€ ausgezahlt. Hierbei sollten die Informationen nochmal geprüft werden. Redaktionelle Änderungen in Anlehnung an den zuvor eingereichten Änderungsantrag wurden ebenfalls ergänzt.

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

ÄA 3

Änderungsantrag

Antragsteller

FS WiSo Uni Hohenheim

Antragstext

Von Zeile 39 bis 41: Entlassungen und andere Folgen der aufkommenden Wirtschaftskrise betroffen. Dies könnte sogar dazu führenführt unweigerlich dazu, dass die finanzielle Unterstützung der Eltern unter Druck gerät. Weiterführend ist zu befürchten, dass durch die Steigerung der

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

ÄA 4

Änderungsantrag

Antragsteller

Julia (Uni Duisburg)

Antragstext

Von Zeile 2 bis 4: und die daraus resultierende Energiekrise mit stark steigenden Preisen sorgen für einen zunehmende finanzielle Belastung aller Bürger*:innen. Besonders in der Gruppe der Studierenden, welche meist ohnehin finanziell schwächer aufgestellt

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Wurde übernommen.

Diskussion

Mündlich

Beschluss
  • Tobi Burg stellt das Positionspapier vor
  • Rudi (Bielefeld) stellt den ÄA1 vor
  • Tobi L (Uni Hohenheim) findet ÄA1 gut. Im Barcamp stellte sich aber heraus, dass “Krieg auf europäischen Boden” wirklich kritisch ist
  • Jonas (Rhein Waal) letzter Satz müsste auch grammatikalisch überarbeitet werden
  • ÄA1 wird zurückgezogen und erneut eingereicht
  • Ruffi (Bielefeld) stellt ÄA2 vor
  • Tobi L (Uni Hohenheim) Zeile 40 Formulierung ist zu weich anstelle von “könnte” eher “dies”
  • Änderungsantrag ÄA2 wird vom Antragsteller übernommen
  • Änderungsantrag ÄA3 wird vom Antragsteller übernommen
  • Änderungsantrag ÄA4 wird vom Antragsteller übernommen


Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 59 Nein: 1 Enthaltung: 1 angenommen.

A13: Pseudonymisierung bei Klausuren

Antragsteller

Lena Härtl, Sebastian Schröter, Hannes Koch (Fachschaft RW - Uni Bayreuth)

Antragstext
  • Aktuell findet an deutschen Universitäten und Hochschulen kaum eine

Pseudonymisierung von Klausuren statt.

  • Wir halten eine generelle Pseudonymisierung (Zur Legaldefinition siehe: § 3

Absatz 6a BSDG a.F.[1]; Art. 4 Nr. 5 DSGVO[2]) für notwendig und realisierbar. Eine vollständige Anonymisierung ist aus unserer Sicht nicht notwendig aber auch nicht möglich oder legal. Für eine Pseudonymisierung sprechen aus unserer Sicht daher:

  • Schutz der persönlichen Daten von Prüflingen

Die Universität Bayreuth beispielsweise ist ein kleiner, familiärer Campus und Studierende und Fachschaftler*innen stehen innerhalb unserer Fakultät in einem regen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden. Vielen weiteren kleinen Universitäten in Deutschland geht es ähnlich. Insbesondere in kleineren Studiengängen kann es häufig der Fall sein, dass Studierende und Korrektor:innen sich persönlich mit Namen kennen. Auch in großen Studiengängen ist dies nicht ausgeschlossen, beispielsweise wenn Angehörige des Mittelbaus und Studierende in höheren Semestern sich privat (oder durch Arbeit als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl) kennen. Wir wissen, die Kommiliton:innen von heute sind die Korrektor:innen von morgen. Für die Studierenden kann dies eine Drucksituation darstellen. Zum Beispiel, wenn die Prüfungsleistung von einer bekannten Person mit einer möglichen hohen (oder auch geringen) Erwartungshaltung korrigiert wird.

  • Schutz vor bewusster oder unbewusster Diskriminierung

Der Name einer Person könnte vermeintliche Rückschlüsse auf die Herkunft, die Geschlechtsidentität, die soziale Stellung oder auch das Alter zulassen. Studien lassen die Folgerung zu, dass unter anderem Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder Frauen bei Prüfungen schlechter bewertet werden.[3] Letztlich bringt eine Pseudonymisierung sowohl für Studierende als auch für Lehrende Vorteile. Lehrstühle wären so nicht dem Vorwurf der individuellen Diskriminierung ausgesetzt und Studierende könnten sich sicher sein, dass ihre Bewertung unabhängig von gesellschaftlichen und persönlichen Vorurteilen geschieht.

  • Vermeidung von prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen

Der Vorwurf der Befangenheit bei Prüfungsanfechtungen kann durch Pseudonymisierung i.d.R. ausgeschlossen werden. Damit sind auch Lehrstühle und Korrektor:innen vor einer behaupteten Bevorzugung oder Benachteiligung von Studierenden geschützt, da die Identität des Prüflings unbekannt ist. Beispielsweise bei den Aufsichtsarbeiten der ersten juristischen Prüfung ist es nicht nur Standard, dass eine Pseudonymisierung erfolgt, viel mehr gilt hier eine Prüfung als nicht bestanden, wenn ein Prüfling Anmerkungen vornimmt, die Rückschlüsse auf seine Person zulassen (Anlage 1 Nr. 3 Erste Juristische Staatsprüfung - Hinweise für den Ablauf der Prüfung).  An anderen Universitäten ist eine Pseudonymisierung bereits gängige Praxis (z. B.: in Passau und Bonn). Aus unserer Sicht ist es ausreichend, wenn Studierende bei Klausuren ausschließlich ihre Matrikelnummer und den Studiengang angeben müssen. Soweit man Systemfehler in Einzelfällen (Zahlendrehern etc. pp.) vermeiden möchte, kann eine Kombination von Matrikelnummer und Sitzplatznummer diese absichern. Quellen: [1]Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschwere. [2]„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. [3]Towfig, Emanuel V. / Traxler, Christian / Glöckner, Andreas, Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen, ZDRW 2018, 115 ff.; Towfig, Emanuel V. / Traxler, Christian / Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen, ZDRW 2014, 8 ff.

ÄA 1

Änderungsantrag

Antragsteller

Tobias Lutz (FS WiSo Hohenheim)

Antragstext

Von Zeile 23 bis 27 löschen: Der Name einer Person könnte vermeintliche Rückschlüsse auf die Herkunft, die Geschlechtsidentität, die soziale Stellung oder auch das Alter zulassen. Studien lassen die Folgerung zu, dass unter anderem Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder Frauen bei Prüfungen schlechter bewertet werden.[3] Letztlich bringt eine Pseudonymisierung sowohl für Studierende als auch für Lehrende Vorteile. Nach Zeile 45 löschen:

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 34 Nein: 19 Enthaltung: 10 angenommen.

ÄA 2

Änderungsantrag

Antragsteller

Julia (Uni Duisburg)

Antragstext

Von Zeile 9 bis 11: Die Universität Bayreuth beispielsweise ist ein kleiner, familiärer Campus und Studierende und Fachschaftler*innenFachschafter:innen stehen innerhalb unserer Fakultät in einem regen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden. Vielen In Zeile 22: Schutz vor bewusster oderund unbewusster Diskriminierung Nach Zeile 45 löschen:

Begründung

Mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: XX Nein: XX Enthaltung: XX (nicht) angenommen.

ÄA3

Änderungsantrag

Antragsteller

Thiemo Uni Göttingen :

Antragstext

Von Zeile 36 bis 42: Rückschlüsse auf seine Person zulassen (Anlage 1 Nr. 3 Erste Juristische Staatsprüfung - Hinweise für den Ablauf der Prüfung).  An anderen Universitäten ist eine Pseudonymisierung bereits gängige Praxis (z. B.: in Passau und Bonn).  Aus unsererder Sicht der BuFaK WiWi ist es ausreichend, wenn Studierende bei Klausuren ausschließlich ihre Matrikelnummer und den Studiengang angeben müssen. Soweit man Systemfehler in Einzelfällen (Zahlendrehern etc. pp.) vermeiden möchte, kann eine Kombination von Matrikelnummer und Sitzplatznummer diese absichern. Beispiele belegen, dass die Pseudonymisierung ohne großen Ressourcenaufwand eingeführt werden kann und bereits gängige Praxis ist (bspw. Passau, Bonn, Göttingen).

Begründung

mündlich

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde übernommen.

Begründung

siehe Antragstext

Diskussion
  • Lena (Uni Bayreuth) stellt Positionspapier vor
  • Efin (Bielefeld) Angaben zu Matrikelnummer, Anzahl Semester, Anzahl Versuche wegen Datenschutz kritisch
  • Sebastian (Freiwald) Datenschutzrechtlich irrelevant
  • Thiemo (Göttingen) Ergänzung um Beispiele, z.b aus Göttingen
  • Jonas (Rhein Waal) Es ist so ein ähnlicher Satz schon drin. Man könnte an dieser Stelle noch andere Hochschulen hinzufügen, um das ganze abzukürzen.
  • Tobi L.(Uni Hohenheim) stellt ÄA1 vor
  • Sebastian (Freiwald) bittet um explizitere erklärung des ÄA
  • Tobi L. (Uni Hohenheim) zwei Sätze streichen, deswegen nicht redaktionell. und Formulierung halten wir für sehr kritisch
  • (Münster) Will das da nicht raus haben da dass in Praxis schon noch aufkommt
  • Timo (RTWH Leipzig) schließt sich dem ÄA an, wir unterstellen dies den Professoren
  • Domenic (LMU München) spricht sich für die Quelle aus
  • Thiemo (Uni Göttingen) stellt ÄA3 vor
  • Sebastian (Bayreuth) Antragsteller übernimmt ÄA3
  • Julia (Duisburg) stellt ÄA2 vor
  • Sebastian (Bayreuth) Antragsteller übernimmt ÄA2
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 44 Nein: 0 Enthaltung: 5 angenommen.

6. Weitere Anträge

A 14: Auflösung AG Vernetzung

Antragsteller

BuFaK Rat

Antragstext

Die Bundesfachschaftenkonferenz löst die Arbeitsgemeinschaft Vernetzung auf.

Begründung

Gemäß unserer Grundordnungen unter Paragraph 8 Absatz 4 & 5 stellen wir die Auflösung der AG Vernetzung zur Debatte. Diese scheint über einen längeren Zeitraum inaktiv zu sein und die Aufgabe über eine langfristige Vernetzung kann durch eine Fördermitgliedschaft in BuFaK WiWi Förderverein gewährleistet werden.

Diskussion

Keine Diskussion.

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: XX Nein: XX Enthaltung: 5 angenommen.

7. Barcamps

7. 1 Barcamp Slot 1 - Freitag - 12:30-13:15

  • B2: Universitäre Maßnahmen im Angesicht der Energiekrise oder was darf Satire? (Remus - Uni Halle)
    • Situation vorgestellt
    • Meinungsbild zu einem potentiellen PosiPa → Mehrheit war dafür
    • genaue Ausrichtung wird bei Erstellung des PosiPa festgelegt
  • B3: Digitale Lehre best practises (Christophe - BuFaK Rat)
    • Aktualisiert im Hinblick auf Corona
    • Rechtliche Grundlagen schaffen mit aufgenommen
  • B6: Studentische Mobilität effektiv fördern (Moritz Richter - Rat)
  • B8: Zukunft des Semestertickets angesichts des kommenden 49€-Tickets-PoSiPa A10 (Stephan Krüger - Alumni Bremerhaven)
  • B13: Rasselbandennachwuchsgewinnung No.2 (Helen - Uni Hohenheim, Daniel - Uni Dortmund)
    • Selbstständigkeit der Rasselbande fördern, Freundeskreis aufbauen
    • in Barcampslot 3 Barcamp um Programm in O-Phase für Teilnehmende die kein Alkohol trinken entwickeln

7.2 Barcamp Slot 2 - Freitag - 17:00 - 18:00

  • B1: AG Treffen JustUs(Ann-Catrin Gras, Universität Göttingen)
    • interne Termine abgesprochen, allgemeines, Kiss Cam gebastelt
  • B9: Integration and Acceptance of Internationals (Lena Muhß - Uni Lüneburg)
    • Ausgetauscht zur Sitzungs bzw. Fachschaftsarbeit im Hinblick auf Sensibilität für nicht deutschsprachige teilnehmende
  • B10: Barcamp zu PoSiPa A12 (Tobias Lutz - Uni Hohenheim)
    • PosiPa wurde bearbeitet, bitte um Beachtung der Kommentare bei der Besprechung des PosiPa im Plenum
  • B11: Code of Conducts & Verhaltensrichtlinien an Hochschulen (Thiemo - Uni Göttingen)
    • Erste Bestandsaufnahme welche Hochschulen das überhaupt und wenn ja wie umsetzen
  • B17: Fortsetzung Datenschutzworkshop (Moritz - Winfo Paderborn)
    • Workshop fortgesetzt als Arbeitstreffen
  • B18: Studentische Mobilität effektiv fördern (Moritz Richter - Rat)
    • Positionspapier wurde geschrieben und wird morgen im Plenum vorgestellt.
  • B19: Ost-Fak, Vernetzung von Ostdeutschen FS (Uni Halle)
    • Interesse besteht auf jeden fall, Zeitpunkt ist jedoch noch in Klärung, ggf. als BuFaK vorbereitung

7.3 Barcamp Slot 3 - Samstag - 12:15-13:15

  • B5: 21. MV des Vereins der BuFaK WiWi e.V. (Verein der BuFaK WiWi)
    • Patrik neuer Vorstand
    • Noah neuer stv. Vorstand
    • neue Fördermitglieder gewinnen können
  • B7: Integration von Fachschaftsmitgliedern (FaraWiWi Magdeburg)
    • Diskussion wie bundesweit neue MItglieder in Fachschaften integriert werden
    • GO der verschiedenen Länder verglichen
  • B12: Überarbeitung Positionspapier A3 (Maurice Hartung - TU Dresden)
    • Weiterführendes Barcamp dazu im nächsten Barcamp Slot
  • B14: Best practices bei Argumentationen bei RPO-Änderungen - wir brauchen Hilfe! (Lena Muhß - Uni Lüneburg)
    • Bericht was in anstehender Änderung der RPO vorkommt
    • Austausch mit anderen Unis, was bei denen so läuft
  • B15: Rhetorik Workshop II - Jetzt wird weiterdiskutiert (Anselm - Alumni TU Dresden)
    • es wurde viel geredet
  • B16: O-Wochen Programme für alle (Helen - Uni Hohenheim, Daniel - Uni Dortmund)
    • Problem: in vielen Fachschaften sehr hoher Alkoholkonsum
    • Programm für nicht alkohol trinkende
  • B21: Umgang mit LGBT-feindlichen Straftaten/Vorfällen (Ogün Gün - Cottbus-Senftenberg)
    • Austausch um solche Situationen zu vermeiden bzw. damit besser umzugehen
  • B22: Stressmanagement (Anni - Lübeck)
    • Wurde zurückgezogen
  • B23: Maximale Energie - das Positionspapier folgt der Satire (Fynn - Uni Leipzig)
    • Umgang mit Krisen im Allgemeinen, Positionspapier wird zur nächsten BuFaK kommen
  • B28: Überarbeitung des neu eingereichten Positionspapier A11
    • strittigen Passagen wurden überarbeitet und entschärft

7.4 Barcamp Slot 4 - Sonntag - 12:15-13:15

  • B4: Nachwuchsinitiative die Wirtschaftsinformatik (Moritz - Winfo Paderborn)
    • Die Winfo Fachschaften haben sich ausgetauscht
  • B20: Änderung zum Positionspapier A5
    • Siehe Änderungsantrag zum Positionspapier
  • B24: Justus Klappe die 2 (Fynn - AG JustUs)
    • Es wurden Sachen für das Festival geplant. Karten können auch wieder gekauft werden.
  • B25: Auf Bufaks nichts neues (Anne Rübe - HTWK Leipzig)
    • Produktiver Austausch und es wurden Ideen für die nächste Bufak mitgenommen
  • B26: Diskussion zu PoSiPa A7: militärische Forschung an deutschen Hochschulen
    • Haben fleißig diskutiert. Konsens war, die Friedensklausal nicht so git ist. Weil man jede Forschung dadurch stoppen kann.
  • B29: Fachschaftsinterne Konfliktsituationen und deren Lösung (Daniel - TU Dortmund; Helen - Uni Hohenheim)
    • Kommunikation ein wichtiger Faktor. Man kann auch sonst externe Beratungsstellen aufsuchen.
  • B32: Erfahrungsaustausch - Bafög Anerkennung wegen Gremienarbeit (Kai - Uni Göttingen)
    • Austausch über das Thema der Verlängerung durch Engagement. Man hat recherchiert und man hat ein paar Punkte gesammelt.

7.5 Open Barcamps - täglich Abends

8. Wahlen

8.1 Ausrichterwahlen

8.2 Ratswahlen

Antragsteller

Lisa Weimer (Uni Göttingen)

Antragstext

Liebe BuFaKis, einmal kurz zu mir: ich studiere zur Zeit in Göttingen im Bachelor Wirtschaftspädagogik und bin 23 Jahre jung. Seit 2017 bin ich in der Fachschaft WiWi Gö tätig. In der Fachschaft habe ich schon einiges an Erfahrung sammeln können und war z.B 3 Jahre im FSR tätig( jeweils ein Jahr als stellv. Sprecherin, Sprecherin und Vernetzungsreferentin). Zuletzt durfte ich als Teil der Head Orga die Sommer BuFaK 22 in Göttingen organisieren. Seit der Sommer BuFaK in Hohenheim 21 bin ich im BuFaK Rat tätig. Ein Jahr war ich kooptiertes Mitglied und seit Göttingen bin ich als Admin in den Rat gewählt worden. Durch die längere Mitarbeit konnte ich mir die Strukturen des Rates anschauen und hab einen guten Überblick für die Aufgaben der Sprecherin sammeln können. Solltet ihr noch Fragen haben, stellt sie gern.:) Über eure Stimmen würde ich mich freuen!

Begründung

Wahl als Sprecherin

Diskussion
  • Lisa stellt sich vor
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 1 Enthaltung: 1 angenommen.

Antragsteller

Moritz Richter (Darmstadt)

Antragstext

Gude Liebe Bufakis, mein Name ist Moritz und ich möchte mich hiermit auf den offenen Adminposten im Rat bewerben. Ich bin 23 Jahre alt und studiere inzwischen im zweiten Mastersemester Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Darmstadt. Ich bin seit 2018 in Darmstadt in der Fachschaft aktiv und habe in dieser Zeit einiges an Erfahrung sammeln können. Seit Anfang dieses Jahres bin ich als kooptiertes Mitglied im Rat tätig. In dieser Zeit habe ich einen guten Überblick über die Aufgaben bekommen und möchte mich jetzt noch aktiver in die Ratsarbeit einbringen. Falls noch Fragen offen sind, stellt diese gerne. Ansonsten würde ich mich über eure Stimmen freuen :)

Begründung

Wahl als Admin im BuFaK Rat

Diskussion
  • Moritz stellt sich vor
  • Lisa (Alumni) Hast du dann Zeit noch Zeit unsere App zu programmieren?

Moritz: das Ist gar kein Ding

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: XX Nein: XX Enthaltung: XX (nicht) angenommen.

Antragsteller

Stina Mitsche (Uni Oldenburg)

EinklappenAntragstext

Hallo liebe BuFaK-family, mein Name ist Stina, ich bin 25 Jahre alt, studiere im 1. Semester im Master Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und bin seit einem Jahr kooptiertes Mitglied im Rat. Hier bin ich hauptsächlich im Politikteam tätig. Unser Ziel ist es unsere Positionen nach außen zu vertreten und unsere studentischen Interessen durchzusetzen. Außerdem ist es für mich ein großes Anliegen, dass sich jeder auf den Konferenzen wohl und sicher fühlt, weshalb ich mich mit diesem Thema sehr beschäftige. Die Arbeit im Rat und die Erfahrungen, die man hierdurch sammelt, sind für mich eine richtige Bereicherung und daher würde ich mich gerne als Mitglied wählen lassen. Ps. Ich hoffe, ihr hattet alle eine tolle Konferenz und seid mindestens genauso zerstört wie wir. Grüße Stina

Begründung

Wahl als weiteres Mitglied im BuFaK Rat

Diskussion
  • Stina stellt sich vor
  • Daniel (TU Dortmund) Was ist dein Lieblingsdino
  • Stina: T-Rex
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 0 Enthaltung: 0 angenommen.

 

8.3 Entsendungen in den Akkreditierungspool

E1 Konstantin Schlultewolter

Antragsteller

Konstantin Schultewolter

Antragstext
  • Guten Tag,
  • ich hatte an der Uni zu Köln mit der Akkreditierung zu tun und habe darauf hin das Akkreditierungsseminar absolviert. HIermit bitte ich um Entsendung in den Pool.
  • Mfg
  • Alter:
  • 23
  • Fachschaft / FSR:
  • Universität zu Köln Fachschaft Wiso
  • Studienort:
  • Köln
Begründung

Mündlich

Diskussion

Keine Fragen

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 48 Nein: 2 Enthaltung: 1 angenommen.

E2 Pascal von der Linde

Antragsteller

Pascal von der Linde

Antragstext
  • Hallo ihr Lieben,
  • Ich interessiere mich für Akkreditierung, da sich meine eigene Uni grade im Prozess der Systemakkreditierung befindet. Nachdem ich letzte BuFaK die Akkreditierungsworkshops besucht habe und im Sommer auch das Schulungsseminar absolviert habe, würde ich mich jetzt gerne in den stud. Pool wählen lassen.
  • Schöne Grüße
  • Pascal
  • Alter:
  • 23
  • Fachschaft / FSR:
  • Fachschaft WiSo
  • Studienort:
  • Universität zu Köln
Begründung

Mündlich

Diskussion
  • Pascal stellt sich vor
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.

E3 Jendrik Ehlers

Antragsteller

Jendrik Ehlers

Antragstext
  • Moin,
  • ich bin Jendrik und seit ca. einem Jahr 1. Fakultätsrat an der WiSo in Köln.
  • Seit Beginn meiner Amtszeit ist die aktuell laufende SysAkk der UzK ein großes Thema, dementsprechend habe ich im Juli dann das Seminar zur Programmakkreditierung belegt um im nächsten Jahr dort Erfahrungen zu sammeln.
  • Letztendlich ist dann das Ziel als stud. Gutachter andere Unis bei der Systemakkreditierung zu unterstützen.
  • Alter:
  • 20
  • Fachschaft / FSR:
  • Fachschaft WiSo Uni Köln
  • Studienort:
  • Köln
Begründung

Mündlich

Diskussion

Keine Fragen

Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 1 Enthaltung: 2 angenommen.

E4 Fynn Hug

Antragsteller

Fynn Hug (FSR WiWi Uni Leipzig)

Antragstext

Ich war auf dem Systemakkreditierungsseminar und würde mich gerne in den Systemakkreditierungspool entsenden lassen, um dort gerne auch mal eine Systemakkreditierung durchzuführen. Dadurch möchte ich mehr Erfahrungen sammeln, um diese dann auch in die BuFaK mitzubringen und kompetent Studierende unterstützen zu können.

Begründung

Mündlich

Diskussion
  • Fynn stellt sich vor
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 0 Enthaltung: 0 angenommen.

E5 Tobias Jansen

Antragsteller

Tobias Jansen (Studierendenschaft WiSo)

Antragstext

Hallo lieber Bufak Rat, ich würde mich aus folgendem Grund gerne in den studentischen Akkreditierungspool entsenden lassen. Nachdem ich im Mai als studentischer Gutachter bei einer Programmakkreditierung teilgenommen habe, würde ich das gerne nochmal machen. Aus terminlichen und persönlichen Gründen konnte ich jedoch noch nicht an einem offiziellen Akkreditierungsseminar teilnehmen, habe dies jedoch zeitnah vor. Viele Grüße Tobias

Begründung

Mündlich

Diskussion
  • Tobias stellt sich vor.
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 51 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.

E6 Juliane Patry

Antragsteller

Juliane Patry (aktuell keines)

Antragstext

Liebes Plenum der BuFaK Wiwi, mein Name ist Juliane Patry und ich bitte um eure Entsendung als pooltragende Organisation in den studentischen Programm- wie Systemakkreditierungspool. Ich habe bereits von 2011-2015 mein Studium im Bereich Verwaltungswissenschaften begonnen und über die Fachschaftsarbeit war ich auch mehrfach Teilnehmende bei den Bundesfachschaftenkonferenz (damals noch WiSO). Ich durfte außerdem auch im Rat der BuFak mitwirken und viele spannende hochschulpolitische Änderungen begleiten. Ich habe bereits ca. 15 Verfahren zur Programmakkreditierung begutachtet. Als ich nun entschieden habe, in diesem Jahr (3 Monate nach Geburt meines ersten Sohnes) mein Studium an der IU fortzusetzen, wandte ich mich an den Pool mit der Rückfrage, ob auch Bedarf bestünde und unter welchen Voraussetzungen ich wieder einsteigen könnte. Ich habe daraufhin (wie abgesprochen) nun ein Programmakkreditierungsseminar vom 28.-30.10.2022 zur Auffrischung besucht und am vergangenen Wochenende (12.-13.11.2022) ein Systemakkreditierungs-Seminar. Aus diesen Gründen bitte ich der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Wiederaufnahme in den Pool um erneute Entsendung meiner Person durch das Plenum der BuFak in Oldenburg. Vielen Dank-für Rückfragen erreicht mich der Rat unter meinen bekannten Kontaktdaten. Euch eine wunderbare BuFaK! Grüße, Juliane Patry

Begründung

Mündlich

Diskussion
  • Fynn stellt Juliane vor.
  • Elisa (Alumni) Juliane war Jahr im Rat tätig, auch im Bereich Akkreditierung und ich kann sie nur empfehlen.
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 53 Nein: 0 Enthaltung: 1 angenommen.

E11 Susann Nicolai

Antragsteller

Susann Nicolai (LAG Hamburg)

Antragstext

Hallo liebes Plenum der BuFaK Wiwi, mein Name ist Susann Nicolai, ich bin Studierende im 3. Semester im Bereich Wirtschaftsrecht an der HFH (Hamburger-Fern-Hochschule). Meinen Bachelor habe ich an der Hochschule Wismar gemacht. Vor meinem Studienbeginn habe ich eine Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen absolviert. Zusätzlich bin ich eine geprüfte Ausbilderin. Es dauerte etwas, bis ich meiner Leidenschaft dem Studieren nachgehen konnte, da ich vor Studienbeginn eine klassische berufliche Laufbahn in der öffentlichen Verwaltung einschlug. Noch heute bin ich neben dem Studium in einer gesetzlichen Krankenkasse angestellt und zusätzlich als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni Saarbrücken im Bereich Wirtschaftsstrafrecht tätig. Auch in meiner vorherigen Tätigkeit als studentische wissenschaftliche Hilfskraft hatte ich Gelegenheit, hochschulpolitische Luft zu schnuppern und konnte einige Erfahrungen sammeln. Privat bin ich verheiratet, Mutter von 2 kleinen Mädchen und kümmere mich zusätzlich innerfamiliär um die Pflege von Angehörigen Am letzten Oktoberwochenende habe ich ein tolles Seminar vom studentischen Akkreditierungspool für die Durchführung von Programmakkreditierung besucht und für dieses Thema sofort „Feuer gefangen“. Ich möchte mich sehr gern für die Verbesserung von Studienangeboten einsetzen und meine bisher gesammelten Erfahrungen einbringen und bei Akkreditierungsverfahren mitwirken. Dazu bitte ich um eine Entsendung in den studentischen Pool. Für Rückfragen erreicht Ihr mich unter 01743777909 Viele Grüße, Susann Nicolai

Begründung

Siehe Antragstext

Diskussion
  • Fynn stellt Susanne vor.
Beschluss

Abstimmung: Der Antrag wurde mit Ja: 50 Nein: 0 Enthaltung: 2 angenommen.

8.4 Sonstige Wahlen

9. Sonstiges

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