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Kommentar zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Die NWZ berichtete am 3.7.2023 über die Reaktionen zur Mindestlohnentscheidung (NWZ-Bericht). Die Kooperationsstelle hat Stellung genommen und wurde zitiert.

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Aufgabe, einen ruinösen Wettbewerb zwischen Unternehmen durch Lohndumping zu verhindern und gleichzeitig einen Mindestschutz von Arbeitnehmer*innen zu gewähren. Beim Mindestschutz muss der Erhalt der Kaufkraft durch die Lohnhöhe berücksichtigt werden. Damit Mindestlohnbeziehende nicht weniger von ihrem Einkommen kaufen können, muss der Lohn mindestens entsprechend der Inflation steigen. Die jetzt beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 41 Cent auf 12,41 € ab dem 1.1.2024 (und ein Jahr später um weitere 41 Cent) leistet diesen Schutz nicht. So steigt der Lohn nur um 3,4%, während die Inflation seit der Festsetzung des aktuell gültigen Mindestlohns von 12 € am 1.10.2022 je nach Berechnungsmodell zwischen 9,7% und 10,9% ansteigen wird. Darüber hinaus muss noch berücksichtigt werden, dass die Inflation bei Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs, für die Geringverdienende einen Großteil ihres Einkommens ausgeben, fast doppelt so hoch liegt.  Mindestlohnbeziehende müssen also trotz Lohnerhöhung deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Daher ist es verständlich, dass für Gewerkschaften und die Arbeitnehmer*innenseite der Beschluss der Mindestlohnkommission inakzeptabel ist.

Für unsere Region im Nordwesten hat diese geringe Anhebung des Mindestlohns besonders negative Auswirkungen, da hier Niedriglohnsektoren überdurchschnittlich stark vertreten sind. Somit sinkt auch die regionale Kaufkraft. Und ob die Arbeitgeber sich mit dem Hinweis auf eine zu hohe Kostenbelastung einen Gefallen getan haben, kann bezweifelt werden. Gerade Unternehmen im Niedriglohnsektor suchen händeringend Beschäftigte, allen voran Servicekräfte im Gastgewerbe und LKW-Fahrer*innen im Logistikbereich. Wegen der zu geringen Löhne sind aus diesen Branchen die Beschäftigten in den letzten Jahren regelrecht „geflohen“.

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung des Wettbewerbs nach unten. Die Befürchtungen von Arbeitsplatzabbau und einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen, die auch viele neoklassische Ökonom*innen geteilt hatten, sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: In vielen Branchen konnte die Beschäftigung mit dem Mindestlohn ausgeweitet werden. Gleichwohl war die Höhe des Mindestlohns nicht ausreichend, um armutsfeste Löhne zu sichern. Um diese zu erreichen, ist Deutschland ohnehin angehalten, die EU-Mindestlohnrichtlinie bis Ende 2024 umzusetzen. Damit muss der Mindestlohn mindestens das Niveau von 60% des durchschnittlichen Einkommens (Median) erreichen. Nach dem heutigen Durchschnittseinkommen müsste danach der Mindestlohn eher bei 14 € liegen.

Dr. Uwe Kröcher, Leiter der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, 28. Juni 2023

Die NWZ hatte Teile des Kommentars am 3.7.2023 in einem Bericht über die Reaktionen zur Mindestlohnentscheidung verwendt (NWZ-Bericht).

(Stand: 08.04.2024)  | 
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