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Landschaftsökologie - Master
Ausrichtung und Ziele
Spezialisierungsmöglichkeiten bestehen im Bereich Funktionelle Ökologie, Restitutionsökologie, Tier- und Pflanzenökologie, Boden- und Hydrogeoökologie, Gewässerökologie, Umweltplanung und Naturschutz. Strukturiertes, theorie- und hypothesenbasiertes Denken, Methodenkompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie soziale Kompetenzen bilden die Basis für ein erfolgreiches Arbeiten im Beruf und werden deshalb intensiv gefördert.
Der Studiengang bereitet auf eine eigenverantwortliche Tätigkeit in den Bereichen ökologische Forschung wie auch in der Umweltvorsorge vor. Potenzielle Arbeitsfelder sind Naturschutz- und Landschaftsplanung, Eingriffsplanung, Renaturierung von Ökosystemen und Management von Schutzgebieten, aber auch Boden- und Gewässerschutz, Umweltinformatik oder Natur- und Umweltbildung.
Studienaufbau und Studieninhalte
- Wahlpflichtmodulen (mind. 60 KP, 1. bis 3. Semester)
- Masterarbeit und Abschlusskolloquium (30 KP, 4. Semester)
Bis zu 30 KP können aus einem anderen M. Sc. Studiengang eines verwandten Fachgebiets stammen, z. B. Biologie, Marine Umweltwissenschaften oder Umweltmodellierung der Universität Oldenburg oder aus ökologisch oder planerisch orientierten Studiengängen der Universitäten Bremen, Osnabrück oder Groningen (NL).
Die Module (Datenmodellierung, Ökologie, Geökologische Prozesse, Umweltplanung und Geographische Informationssyteme) legen zu Beginn des Studiums Grundlagen oder frischen bereits bekanntes Wissen auf. Dabei werden auch methodische Verfahren erläutert und Einblicke in Theorie und Praxis gegeben. Ab dem 2. Semester bietet das Modulangebot verschiedene Möglichkeiten, sich zu spezialisieren und eigene Schwerpunkte zu setzen.
Lehr- und Lernformen
Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse
- wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
- durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- wenn ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen und darf nicht älter als 5 Jahre sein. Bewerber, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Absolvent*innen und Absolventen finden in folgenden Berufsfeldern Arbeit:
- Ökologische Forschung
- Naturschutz- und Landschaftsplanung sowie Eingriffsplanung
- Renaturierung von Ökosystemen und Management von Schutzgebieten
- Boden- und Gewässerschutz
- Ökologische Planungsbüros
- Umweltinformatik, d.h. Entwicklung von Software für die Umweltplanung
- Natur- und Umweltbildung
Umweltvorsorge ist durch die Umweltgesetzgebung als verpflichtende Aufgabe durch die Umweltgesetzgebung weitgehend definiert. Deshalb gibt es eine kontinuierliche Nachfrage nach Personen, welche die gesetzlichen Regelungen der Umweltvorsorge kennen, die darin definierten Aufgaben selbstverantwortlich ausfüllen können oder nicht zuletzt die nach wie vor vorhandenen Defizite in der Umweltforschung, der Vorhersage und der Vermeidung von Umweltproblemen überwinden. Dies kann in der Forschung an Hochschulen oder Forschungsinstituten geschehen.
In Zusammenarbeit mit Lehrenden soll interessierten Studierenden die Formulierung eines Promotionsprojektes ermöglicht werden. Zu den potenziellen Berufsfeldern gehören auch:
- Tätigkeit für Planungsbüros,
- Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung,
- Arbeit in der Politikberatung,
- Arbeit bei Nicht-Regierungsorganisationen im Natur- und Umweltschutz.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.07.
Übersicht Bewerbungsfristen Master
Internationale Bewerbungen: Es gelten abweichende Bewerbungsformalitäten