2018

Program 2018

Vortrag: Befristete Arbeitsverträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Referentin: Dr. iur. Ulrike Preißler, Deutscher Hochschulverband (Justitiariat)

Raum: V03 0-E005

 

NachwuchswissenschaftlerInnen schließen regelmäßig befristete Arbeitsverträge mit der Universität zur Qualifizierung. Beim Abschluss der befristeten Arbeitsverträge muss darauf geachtet werden, inwieweit die 12-Jahres-Höchstbefristungsdauer einschlägig ist. Daher soll in dem Vortrag gezeigt werden, wie die 12-Jahres-Höchstbefristungsdauer berechnet wird. Nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss der Qualifizierungszweck im Vertrag angegeben werden. Im Vortrag soll beleuchtet werden, welche Qualifizierungszwecke vom Nachwuchs angestrebt werden. Darüber hinaus können befristete Arbeitsverträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei Kinderbetreuung oder Beurlaubung für wissenschaftliche Zwecke verlängert werden können. Unabhängig von der 12-Jahres-Regelung können wissenschaftliche MitarbeiterInnen auch über Drittmittel finanziert beschäftigt werden. Auch hierfür werden die Voraussetzungen dargestellt.

 

29.06.2018 10:00 – 12:00

(Changed: 19 Jan 2024)  | 
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