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4.03.126 Philosophie der Nachhaltigkeit -

Event date(s) | room
- Montag, 1.4.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 8.4.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 29.4.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 6.5.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 13.5.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 20.5.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 27.5.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 3.6.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 17.6.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 24.6.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 1.7.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
- Montag, 8.7.2019 8:00 - 10:00 | A01 0-004
Description
Das Seminar verfolgt ein zweifaches Ziel. Zum einen sollen die normativen Konzepte von Nachhaltigkeit auf ihre Begrünbarkeit hin überprüft werden. Wie lässt sich der Gedanke begründen, dass die Natur ein schützenswertes Gut ist? Das Spektrum dieser normativen Nachhaltigkeitskonzepte reicht von der interessenbasierten Naturethik, demzufolge Nachhaltigkeit im rationalen Eigeninteresse der Menschen liegt, bis zu Naturontologie, in der die Natur als eine selbständige Entität aufgefasst wird (bspw. ‚Mutter Natur‘). Zum anderen soll insbesondere der Vorschlag behandelt werden, dass die Natur Rechte habe und somit als ein Rechtssubjekt zu betrachten sei. In welchem Sinne können Grund und Boden, Flüsse oder Bäume Trägerinnen von Rechten sein? Ausgehend von konkreten Beispielen soll die Idee der ‚Rechte der Natur‘ auf ihre Begründbarkeit hin untersucht werden. Textgrundlage bildet eine Auswahl von klassischen und aktuellen Texten.
lecturer
Study fields
- Philosophie/Werte und Normen
- Studium generale / Gasthörstudium
SWS
2
Lehrsprache
deutsch
Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja
Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Das Seminar verfolgt ein zweifaches Ziel. Zum einen sollen die normativen Konzepte von Nachhaltigkeit auf ihre Begrünbarkeit hin überprüft werden. Wie lässt sich der Gedanke begründen, dass die Natur ein schützenswertes Gut ist? Das Spektrum dieser normativen Nachhaltigkeitskonzepte reicht von der interessenbasierten Naturethik, demzufolge Nachhaltigkeit im rationalen Eigeninteresse der Menschen liegt, bis zu Naturontologie, in der die Natur als eine selbständige Entität aufgefasst wird (bspw. ‚Mutter Natur‘). Zum anderen soll insbesondere der Vorschlag behandelt werden, dass die Natur Rechte habe und somit als ein Rechtssubjekt zu betrachten sei. In welchem Sinne können Grund und Boden, Flüsse oder Bäume Trägerinnen von Rechten sein? Ausgehend von konkreten Beispielen soll die Idee der ‚Rechte der Natur‘ auf ihre Begründbarkeit hin untersucht werden. Textgrundlage bildet eine Auswahl von klassischen und aktuellen Texten.