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Änderung der Gebühren- und Entgeltordnung für Personen, die an weiterführenden Studien (§ 12 NHG) teilnehmen, für Gasthörerinnen und Gasthörer und für Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (gemäß § 81 NHG) 2/2001, S. 20
Gebühren- und Entgeltordnung für Personen, die an weiterführenden Studien (§ 12 NHG) teilnehmen, für Gasthörerinnen und Gasthörer und für Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (gemäß § 81 NHG) 3/2000, S. 108
Gebührenordnung für Gasthörerinnen und Gasthörer (gem. § 81 NHG)
(Datei nicht online verfügbar. Für alte Ordnungen aus dem Bereich Studium und Lehre wenden Sie sich bitte an das Dezernat 3, für alle sonstigen Ordnungen an , tel.: 0441-798-5462) 5/1995, S. 142
Gebührenordnung für Gasthörerinnen und Gasthörer - 2. Änderung 2/1995, S. 66
Gebührenordnung für Gasthörerinnen und Gasthörer - 1. Änderung 6/1994, S. 149