Veranstaltung
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Veranstaltung
Semester:
Wintersemester
2022
4.03.2206 Kants Rechtsphilosophie -
Veranstaltungstermin | Raum
- Montag, 17.10.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 24.10.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 7.11.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 14.11.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 21.11.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 28.11.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 5.12.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 12.12.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 19.12.2022 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 9.1.2023 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 16.1.2023 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 23.1.2023 12:15 - 13:45 | A06 1-111
- Montag, 30.1.2023 12:15 - 13:45 | A06 1-111
Beschreibung
lecturer
Studienbereiche
- Studium generale / Gasthörstudium
SWS
2
Lehrsprache
--
Anzahl der freigegebenen Plätze für Gasthörende
4
Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja
Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Das Seminar versucht, ausgehend von Kant in die Rechtsphilosophie einzuführen. Zwar steht Kants Rechtslehre – so die Kurzbezeichnung für seine Schrift "Metaphysik der Sitten. Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre" – im Schatten seiner Hauptwerke zur praktischen Philosophie. Wie kaum eine andere Schrift Kants aber hat seine Rechtslehre einen bleibenden Einfluss auf unsere Gegenwart ausgeübt. Denn das heutige Rechtsverständnis ist ohne Kants Begründung dessen, was unter Recht verstanden wird, nicht denkbar. So hat er mit seiner Rechtslehre die neuzeitliche Idee der Menschenrechte geprägt. Auch seine Begründung des Privateigentums stellt heute noch die Grundlage zahlreicher Eigentumsordnungen dar. Schließlich hat er mit der Begründung des Öffentlichen Rechts die Weichen für das Sozialstaatsverständnis der Gegenwart gestellt. Ausgangspunkt dieser Neuerungen im Rechtsverständnis stellt Kants Frage nach dem Grund dar, den Personen dafür haben, eine Rechtsordnung anzuerkennen. Mit seiner Vorstellung des Vernunftrechts vertritt er den Standpunkt, dass sich Personen aus Gründen der Vernunft einer Rechtsordnung unterwerfen. Damit grenzt er sich einerseits von utilitaristischen Rechtsvorstellungen ab, demzufolge Gesetze aus Gründen des Eigenvorteils (etwa der Sicherheit) anerkannt werden. Andererseits setzt er sich von der Vorstellung ab, dass das Recht nichts anderes als eine in Gesetze gegossene Moral sei. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Fragen nach der Rechtsbegründung und der Unterscheidung zwischen Moral und Recht. Textgrundlage ist die Ausgabe der Rechtslehre im Meiner Verlag: Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Metaphysik der Sitten. Erster Teil, hrsg. von Bernd Ludwig, Hamburg: Felix Meiner Verlag 2009.