Aktuelle Wartezeit bis zur Bearbeitung nach Antragsstellung: ca. 3 Wochen

Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Sachstandsanfragen per Mail ab. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte unsere persönlichen oder telefonischen Sprechzeiten.

Hinweis vor Kontaktaufnahme

Bitte lesen Sie sich unsere Seite und insbesondere unsere FAQ durch, bevor Sie zu uns Kontakt aufnehmen.

Halten Sie bei der Kontaktaufnahme per Telefon auch Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden) bereit.

Kontakt

Lisei Martin

0441-798 4572 

Klaus Wettwer

0441-798 2528

Moss Bohrer (keine Pronomen / they)

0441-798 4835

Telefonische Sprechstunde:
Mo, Di, Do 10:00-12:30 Uhr
Di               14:30-16:30 Uhr

Präsenzsprechstunde im SSC:
Di               14:00-16:30 Uhr
Do              10:00-12:30 Uhr

Anerkennung im Video erklärt

Dieses Video gehört zur Reihe „Erklärvideos zum Studienstart“ und wurde von der Zentralen Studien- und Karriereberatung im Rahmen des Projektes Participate@UOL erstellt.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Aktuelles

Die Sprechstunde der Beratungseinrichtungen des Dezernat 3 entfällt am Donnerstag, 26. Juni 2025 ersatzlos. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 1. Juli 2025 wie gewohnt ab 14.00 Uhr statt.

Der InfoDesk und die InfoLine Studium sind am 26. Juni 2025 erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sie können einen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn Sie

  • von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gekommen sind,
  • an der Universität Oldenburg den Studiengang (z.B. Ihre Fächerkombination) gewechselt haben oder
  • Leistungen im Ausland erbracht haben.

Für beruflich erworbene Kompetenzen stellen Sie bitte beim PLAR-Service einen Antrag auf Anrechnung.

Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung erst erfolgen kann, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind.

Der Prozess der Anerkennung

1. Vorbereitung des Antrags

Sie können Vorberatung durch das Team Anerkennung im Akademischen Prüfungsamt und/oder Fachvertretungen wahrnehmen (empfohlen bei Hochschulwechsel oder Auslandsaufenthalt).
Fragen, die geklärt werden können:

  • Was könnte wahrscheinlich anerkannt werden?
  • Wie soll der Antrag aussehen?
  • Welche Module ordne ich wie zu?
  • Was muss ich beachten?

2. Antrag erstellen und einreichen

Füllen Sie das für Ihr Studienfach bzw. Ihren Studiengang zutreffende Formular aus.
Bachelor: Antrag auf Anerkennung plus Anlage für das Fach/Studiengang bzw. den Professionalisierungsbereich.
Master: Antrag auf Anerkennung (beinhaltet bereits die Anlage)

Eine Anleitung wie die Formulare auszufüllen sind finden Sie hier: How to – Antragstellung

Reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (Notenbescheinigung, Zeugnis, bei Auslandsaufenthalt Learning Agreement/schriftliche Vereinbarungen, etc.) per Mail an anerkennung.dez3@uol.de beim Akademischen Prüfungsamt ein. Sofern Modulbeschreibungen vorhanden sind, geben Sie bitte einen Link zur Quelle an oder hängen Sie diese als Extra-Datei an.

3. Wartezeit

Je nach Antragsaufkommen kann es zu einer Wartezeit bis zur Bearbeitung Ihres Antrags kommen. Erst anschließend und nach Bearbeitung durch uns können wir Ihren Antrag zur Entscheidung an die Fachvertretungen weiterleiten. 

Den aktuell geltenden Wartezeitraum finden Sie auf dieser Webseite und erhalten Sie in Ihrer Eingangsbestätigungsmail.

Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Sachstandanfragen per Mail ab. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte unsere persönlichen oder telefonischen Sprechzeiten.

 

4. Bearbeitung durch das Akademische Prüfungsamt

Das Team Anerkennung prüft folgende Dinge:

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • Formale Kriterien: z.B.
    • Kreditpunkte
    • Niveau

Nach erfolgreicher Bearbeitung seitens des Akademischen Prüfungsamtes wird der Antrag mit allen Unterlagen an die zuständige Fachvertretung gesendet.
Sie erhalten hierüber einen Hinweis in Ihrer Notenansicht in Stud.IP, sobald dies geschehen ist (Anrechnung zur Entscheidung beim Prüfungsausschuss).

5. Bearbeitung durch die Fachvertretung

Die zuständige Fachvertretung prüft den jeweiligen Antrag mit allen Unterlagen, mit besonderem Fokus auf die inhaltlichen Kriterien (erlangte Kompetenzen, zentrale Inhalte, etc.).

Ggf. gibt es Rückfragen oder Klärungsbedarf, oder es müssen noch Unterlagen nachgereicht werden. Hierüber werden Sie informiert.

6. Entscheidung / Ergebnis

Ist Ihr Fall mit allen Anträgen abgeschlossen, erhalten Sie eine Mail von uns, die Sie darüber informiert.

Bei positiver Entscheidung erfolgt die Anerkennung und die Leistungen werden (mit Noten und Kreditpunkten) eingetragen und erscheinen in Ihrer Notenübersicht auf Stud.IP.

Bei negativer Entscheidung erkennen Sie die Ablehnung auch über die Notenansicht in Stud.IP (Modul ist durchgestrichen und unter KP steht „Anrechnungsantrag abgelehnt”). Sie erhalten zusätzlich einen Ablehnungsbescheid per Post, in welchem die Begründung angegeben wird.

InfoPortal Studium (Stand: 18.06.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p15235
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