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Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ Beratung von Studierenden
Weiterführende Links
Zuständigkeiten an der Universität Oldenburg
Erasmus+ Key Action 1 (Erasmus-Hochschulkoordination und Inter-Institutional Agreements)
Erasmus+ Key Action 2 und 3 Projekte (z.B. Strategische Partnerschaften):
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Verweis auf DAAD
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
erasmus@daad.de
eu.daad.de/de/
Erasmus+ Programm (Europa)
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
In der Leitaktion 1 wird die Mobilität von Einzelpersonen unterstützt. Im Hochschulkontext fördert Erasmus+ Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten mit bis zu 12 Monaten. Darüber hinaus ist eine Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal möglich. Weiterhin können Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen. Neben der Leitaktion 131 können mit der Leitaktion 171 Mobilitäten auch mit Partnerländern gefördert werden.
Das Programm legt den Fokus auf soziale Teilhabe und ökologische Nachhaltigkeit. Darum erhalten Einzelpersonen mit geringeren Chancen (social top-up) und Nutzer*innen grüner Mobilität (green travel top-up) einen Aufstockungsbetrag.
Bei den Leitlinien 2 und 3 stehen Kooperationen und Politikdialog im Fokus. Beispielsweise durch Unterstützung bei Aufbau und Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften und Kooperationsprojekte oder der Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen und dem Politikdialog mit Drittländern.
Erasmus+ bietet hierfür verschiedene Instrumente und Programmlinien an, mit denen Partnerschaften und Kooperationsprojekte gefördert werden können. Hierzu gehören beispielsweise Cooperation Partnerships, die Erasmus Mundus Studiengänge und neu die Erasmus Mundus Design Measures, Erasmus+ Teacher Academies, die Jean Monnet Aktionen oder Allianzen für Innovation.
Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027
Die aktuelle Programmgeneration 2021-2027
Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen. Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren (Quelle: www.erasmusplus.de/erasmus/hochschulbildung).
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze finden Sie hier:
Die Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 legt den Schwerpunkt auf die soziale Teilhabe, den ökologischen und digitalen Wandel und die Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben.
Es steht insgesamt ein Budget von 26.2 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe im Hochschulbereich wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Erasmus-Charta und European Policy Statement 2021–2027
Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus-Programm teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die Erasmus-Charta für Hochschulbildung (ECHE) wurde der Universität Oldenburg von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus-Programm erfüllt.