Kontakt - Studierendenwerk Oldenburg

BAföG-Amt

Studienfinanzierungsberatung

Sozialberatung

Studienfinanzierung

Semesterbeitrag, Wohn- und Lebenskosten sowie Kosten für Lernmaterialien: Ein Studium kostet und will bezahlt werden.
Häufig wird ein Studium aus verschiedenen Quellen finanziert.

Klassische Möglichkeiten der Finanzierung

Unterhalt der Eltern

Eltern sind ihren (volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums.

Ausbildungsunterhalt – Studierendenwerk Oldenburg

Kindergeld

Eltern von volljährigen Kindern bis 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, haben Anspruch auf Kindergeld. Dies soll zur Unterstützung der Kinder eingesetzt werden.

Kindergeld – Studierendenwerk Oldenburg

BAföG - staatliche Ausbildungsförderung

Für die Finanzierung Ihres Studiums bzw. Ihres Lebensunterhaltes können Sie BAföG beantragen. 50% des BAföG bekommen Sie als Zuschuss geschenkt, die restlichen 50% werden als zinsloses Darlehen ausgezahlt. Wichtig ist dabei die rechtzeitige Antragsstellung.

BAföG - Bundesministeriums für Bildung und Forschung

BAföG - Studierendenwerk Oldenburg

Ansprechpartner*innen BAföG-Amt Oldenburg

Jobben neben dem Studium

Viele Studierende bestreiten Ihren Lebensunterhalt auch mit Hilfe von Nebenjobs. Dabei gilt es einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Das Studium soll zeitlich nicht gefährdet werden und an anderer Stelle soll es dadurch keine finanzielle Einschränkung ergeben. 

Arbeiten und Studieren: was zu beachten ist – Studierendenwerk Oldenburg

Tipps und Hilfe zu verschiedenen Jobarten

Auf Jobsuche?

Verschiedene Jobportale für Studierende in Oldenburg:

Jobbörsen für Nebenjobs

KarrierePortal der ZSKB

Schwarzes Brett bei Stud.IP (sichtbar für Angehörige der Uni mit Stud.IP Login)

Offene Stellen der Universität Oldenburg

Jobbörse der Agentur für Arbeit

Auf Aushängen und an schwarzen Brettern auf dem Campus finden sich neben vielem anderen auch häufig Jobangebote.

Stipendien für Studierende

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung durch Stipendien oder andere Förderangebote zu erhalten. Dabei sind nicht immer Noten ausschlagggebend. Es werden auch Personen gefördert, die sich beispielsweise engagieren oder soziale Verantwortung übernehmen.

Übersicht Stipendien an der Universität Oldenburg

Übersicht Stipendien des Studierendenwerk Oldenburgs

Studienkredite

Eine andere Möglichkeit sein Studium zu finanzieren sind Kredite. 

Bildungskredit (Laufzeit max. 24 Monate)

KfW-Studienkredit (Laufzeit bis zu max. 10 Fachsemestern)

Übersicht Kredite - Studierendenwerk Oldenburg

Vor der Beantragung wird dringend eine unabhängige Beratung empfohlen. Die Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks Oldenburg hilft gerne weiter.

Darlehen und Hilfsprogramme

Aus unterschiedlichsten Gründen kann man unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten können weiterhelfen.

  • Nothilfefond SWO (für Studierende im Studium, die in finanzielle Not geraten sind.)
  • AStA-Darlehen (Kurzkredite bei Zahlungsengpässen)
  • Studienstart-Darlehen (Hilft vor Studienbeginn - Immatrikulationskosten finanzieren)

Übersicht Darlehen und Hilfsprogramme - Studierendenwerk Oldenburg

Zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung

Entfallen klassische Finanzierungsmöglichkeiten oder reichen zur Deckung des Bedarfs nicht aus, können möglicherweise weitere Quellen unterstützen. Ein Besuch bei der Sozialberatung des Studierendenwerks ist hierfür empfehlenswert.

Studienstarthilfe - nur für Studienanfänger*innen

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, den Studierende aus einkommensschwachen Haushalten zu Beginn ihres Studiums erhalten können. Damit sollen typische Kosten, die mit dem Start ins Studium anfallen, finanziert werden können: Beispielsweise ein Laptop, ein Umzug oder die Mietkaution.

Die Studienstarthilfe wurde im Sommer 2024 durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz eingerichtet.

Studienstarthilfe - Studierendenwerk Oldenburg

Studienstarthilfe - Portal bafoeg-digital

Sozialleistungen - nur für Studierende ohne BAföG-Förderung

Verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Sozialgeld können in bestimmten Fällen (Beurlaubung, Härtefälle, Mehrbedarf in besonderen Lebenslagen, usw.) auch für Studierende relevant werden.

Sozialleistungen – Studierendenwerk Oldenburg

Studieren mit Kind

Finanzielle Hilfen erleichtern Studierenden mit Kind(ern), ihre universitäre Ausbildung fortzuführen und abzuschließen. Studentische Eltern können ggf. Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen wie Wohngeld, Elterngeld, Kinderbetreuungszuschuss usw. haben.

Verschiedene Beratungsstellen unterstützen Studierende mit Kind(ern):

Studierendenwerk Oldenburg:

Übersicht Finanzielles für studentische Eltern 

Hilfen und Tipps für studierende Eltern 

AStA Oldenburg:

Studieren mit Kind

Familienservice Universität Oldenburg:

Studieren mit Kind – Beratung, Vernetzung, Betreuung, Organisation

Studierende mit Beeinträchtigung

Einige Regelungen sollen Nachteile beim Studium mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung ausgleichen. Die Behindertenberatung des Studierendenwerks Oldenburg unterstützt dabei.

Finanzielle Nachteilsausgleiche – Studierendenwerk Oldenburg

Studienfinanzierung für internationale Studierende

Die Finanzierungsbedarf internationaler Studierender unterscheidet sich von denen der deutschen Studierenden. Was genau ist anders?

Studienfinanzierung und Stipendien für Internationale Studierende 

Rückerstattung des Semestertickets

Studierende, die den Semesterticketbeitrag als Teil des Semesterbeitrags (Rückmeldung) nicht bezahlen können, haben die Möglichkeit, die Rückerstattung des Semestertickets beim AStA zu beantragen.

Erstattung Semesterticket

Begrüßungsgeld der Stadt

Studierende, die ihren Erstwohnsitz in Oldenburg anmelden, haben die Möglichkeit ein Begrüßungsgeld zu beantragen.

Alle Infos zum Begrüßungsgeld

(Stand: 10.12.2024)  | 
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