Mit oder ohne Abitur studieren
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Mit oder ohne Abitur studieren
Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über die entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Diese so genannte Studienberechtigung liegt bei den aufgeführten Abschlüsse und Voraussetzungen vor.
1. Studieren mit Abitur
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (in der Regel das Abitur) ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen.
Die allgemeine Hochschulreife kann auf folgenden Einrichtungen erlangt werden:
- Gymnasiale Oberstufe
- Fachgymnasium
- Kolleg
- Abendgymnasium
- Berufsoberschule mit zweiter Fremdsprache
2. Studieren ohne Abitur
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife wird von Berufsoberschulen (BOS) verliehen. Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife sind auf Studiengänge begrenzt, die der Fachrichtung der Berufsoberschule entsprechen. Prüfen Sie bitte sorgfältig die Erläuterungen auf Ihrem Abschlusszeugnis, für welche Studiengänge Sie eine Berechtigung erworben haben.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die von Ihnen besuchte Berufsoberschule oder im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
Fachhochschulreife
Berufliche Vorbildung
Zulassungsprüfung (Z-Prüfung)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem PDF zusammengefasst und unter Angabe Ihres gewünschten Studienganges ein:
Anfragen, die diese Form nicht berücksichtigen, können nicht weiterbearbeitet werden.
Mit internationalen Zeugnissen wenden sich Studieninteressierte zur Überprüfung ihrer Studienberechtigung an uni-assist.
Informieren Sie sich auch unter Bewerbung für Internationale Studierende