Mit oder ohne Abitur studieren
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Mit oder ohne Abitur studieren
Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über die entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Diese so genannte Studienberechtigung liegt bei den aufgeführten Abschlüsse und Voraussetzungen vor.
1. Studieren mit Abitur
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (in der Regel das Abitur) ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen.
Die allgemeine Hochschulreife kann auf folgenden Einrichtungen erlangt werden:
- Gymnasiale Oberstufe
- Fachgymnasium
- Kolleg
- Abendgymnasium
- Berufsoberschule mit zweiter Fremdsprache
2. Studieren ohne Abitur
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife wird von Berufsoberschulen (BOS) verliehen. Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife sind auf Studiengänge begrenzt, die der Fachrichtung der Berufsoberschule entsprechen. Prüfen Sie bitte sorgfältig die Erläuterungen auf Ihrem Abschlusszeugnis, für welche Studiengänge Sie eine Berechtigung erworben haben.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die von Ihnen besuchte Berufsoberschule oder im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten.
Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang muss das Erstfach die entsprechende Fachrichtung berücksichtigen. Dies gilt vor allem bei einem Studium mit dem Ziel Lehramt.
In der Regel wird die Fachhochschulreife auf Fachoberschulen (FOS) mit jeweiliger Fachrichtung erlangt. Für diesen Regelfall können Sie hier die fachlich entsprechenden Studiengänge pro Fachrichtung einsehen:
Neben dem Regelfall gibt es weitere Formen der Fachhochschulreife. Dazu zählt beispielsweise die sog. „allgemeine Fachhochschulreife“ mit einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Bei dieser Form bestimmt der fachpraktische Teil die entsprechende Fachrichtung an Universitäten.
Um geeignete Studiengänge im Einzelfall prüfen zu lassen, wenden Sie sich frühzeitig im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
Berufliche Vorbildung
Auch für Bewerber*innen mit beruflicher Vorbildung ist es vielfach möglich, ein Studium aufzunehmen.
- Informieren Sie sich über berufliche Vorbildungen, die eine allgemeine Studienberechtigung verleihen. Dazu zählen unter anderem staatlich anerkannte Erzieher/innen, Meister, Fachwirte und weitere.
- Eine dreijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufstätigkeit berechtigen vielfach zu einem fachbezogenen Studium.
Wenden Sie sich im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Online-Bewerbung im Immatrikulationsamt beraten zu lassen.
Wer eine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt oder dies überprüfen lassen möchte, sollte frühzeitig vor einer Bewerbung alle Unterlagen der schulischen und beruflichen Ausbildung zusammenstellen, einen Lebenslauf anfertigen und beim Immatrikulationsamt einreichen.
Zulassungsprüfung (Z-Prüfung)
Mit einer bestandenen "Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung" (Z-Prüfung) können sich Interessierte für einen Studiengang an einer Niedersächsischen Hochschule bewerben, für den Sie durch die Prüfung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Über die Voraussetzungen, den Prüfungsaufbau und die Anmeldung informieren Sie sich auf der Internetseite Hochschulzugangsprüfung ohne Abitur (C3L)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem PDF zusammengefasst und unter Angabe Ihres gewünschten Studienganges ein:
Anfragen, die diese Form nicht berücksichtigen, können nicht weiterbearbeitet werden.
Mit internationalen Zeugnissen wenden sich Studieninteressierte zur Überprüfung ihrer Studienberechtigung an uni-assist.
Informieren Sie sich auch unter Bewerbung für Internationale Studierende