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Beratung zu Auslandsaufenthalten innerhalb Europas, Erasmus+ Koordination
Projekt 2023 (ab 01.05.24)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken/ Personalmobilität (STT)
Erasmus+ ermöglicht Kurzaufenthalte im Europäischen Ausland zu Fort- und Weiterbildungszwecken an europäischen Hochschulen sowie an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen in Erasmus-Programmländern.
Wer kann teilnehmen?
Das International Office (IO) gibt jährlich die Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen bekannt, i.d.R. werden alle MTV-Mitarbeitenden per E-Mail über die aktuelle Ausschreibung informiert.
Teilnehmen können alle Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung, die ihre internationale Kompetenz ausweiten und sich fachlich und persönlich weiterentwickeln möchten. Die Personalmobilität bietet sich insbesondere für alle MTV an, die in ihrem Arbeitsalltag Kontakt zu internationalen Studierenden, Gastwissenschaftler*innen oder Doktorand*innen haben. Bewerben können sich aber auch wissenschaftliche Mitarbeitende, deren Arbeitsbereich einen Verwaltungsanteil und einen internationalen Bezug aufweist. Bewerbungsberechtigt sind Mitarbeitende, deren Stellenanteil mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.
Beispielsweise kann Hochschulpersonal aus diesen Bereichen gefördert werden:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Personal
- Öffentlichkeitsarbeit
Zielländer und Aktivitätsformate
Wie arbeiten meine Kolleg*innen in Polen? Wie ist die Partnerfakultät in Österreich oder Spanien organisiert und strukturiert? Das Programm ermöglicht es, genau diesen Fragen im Rahmen einer mehrtägigen Hospitation im eigenen Arbeitsumfeld nachzugehen. Die Erasmus+ Partneruniversitäten der Universität Oldenburg sind hier aufgeführt.
Generell können Förderungen für Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken nur für die Erasmus+Programmländer erfolgen.
Grundsätzlich förderfähig ist die Teilnahme an folgenden Aktivitätsformaten:
- Teilnahme an Staff Training Weeks
- Hospitationen/Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Zu berücksichtigen ist, dass das jeweilige Dezernat / Referat/ die Abteilung prinzipiell für einen möglichen Gegenbesuch durch Mitarbeitende der (Partner-)Hochschule bereit sein sollte.
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der sozialen, ggf. auch der sprachlichen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Jede*r Teilnehmer*in erhält ein Teilnahmezertifikat
Dauer und Finanzierung
Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Arbeitswoche. Das Erasmus-Programm gibt einen Mindestaufenthalt von zwei Tagen, maximal 60 Tagen vor.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als festgesetzte Pauschalen bezuschusst werden. Dabei wird „grünes Reisen“ bei den Fahrtkosten etwas höher bezuschusst. Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kann zudem einen Antrag auf zusätzliche Mittel stellen.
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Bewilligungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Informationen zu den Fördersätzen
Sprachkenntnisse
Um sich mit Kolleg*innen an der ausländischen Gasteinrichtung verständigen zu können, müssen entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sein. Im häufigsten Fall ist die Kommunikationssprache Englisch. Im Portal PEOE.IP können Sie sich für das Weiterbildungsprogramm anmelden, das u.a. Englischkurse auf verschiedenen Niveau-Stufen beinhaltet.
Grundsätzlich sollten (außer bei Sprachkursen) mindestens B1- bevorzugt B2-Sprachkenntnisse der Arbeitssprache vorhanden sein. Hier sind die einzelnen Niveaustufen nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erklärt.