Veranstaltung
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1.01.702 Antidiskriminierungsrecht -

Veranstaltungstermin | Raum
- Mittwoch, 8.4.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 22.4.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 29.4.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 6.5.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 13.5.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 20.5.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 27.5.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 3.6.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 10.6.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 17.6.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 24.6.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 1.7.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
- Mittwoch, 8.7.2026 10:00 - 12:00 | A04 4-407
Beschreibung
Im Rahmen des Seminars möchten wir uns die zentralen Konturen und Rechtsfiguren des Antidiskriminierungsrechts in Umsetzung völker- und menschenrechtlich sowie europäischer bindender Vorgaben erarbeiten. Dabei blicken wir kritisch auf die Transformationen in nationales Recht; denn fraglich bleibt, inwiefern die Implementierungen, z.B. durch das AGG als (umfassende?) Kodifikation, der Implikation von verfassungs-, unions- und menschenrechtlichen Bindungen in der jetzigen Ausgestaltung erfüllend nachkommen kann? Wo liegen blinde Flecken des Antidiskriminierungsrechts und inwiefern braucht es Reformen? Genügen postkategoriale Ansätze, um intersektional geprägte Lebensrealitäten in erneuerten Regelungen einer praktischen Rechtsdogmatik umfassenderen Schutz und damit rechtsbindende Einlösung der Verträge gewährleisten zu können? Welche Kritiken und Forderungen hat die Klaviatur der feministischen Rechtswissenschaft als historische gewachsene Triebkraft der Rechtsverankerungen des Antidiskriminierungsrechts? Über eine kritische Bestandsaufnahme möchten wir uns der Struktur und dem Potential eines hybriden Rechtsgebietes nähern, um sich angstfrei auf eine Praxis mit dem notwendigen Grundlagenwissen vorzubereiten und dabei die Potentiale und Grenzen kennenzulernen.
lecturer
SWS
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