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FAQ

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Frequently Asked Questions (FAQs)

Wir bieten Studieninteressierten, Bewerber*innen und Student*innen als Service FAQs an. Hier erhalten Sie Antworten und Anregungen zu häufig gestellten Fragen. Diese Übersicht wird kontinuierlich angepasst und erweitert. Dennoch ändern sich Ordnungen, Vorgaben und Informationen regelmäßig; der aktuelle Stand wird über die Amtlichen Mitteilungen der Universität Oldenburg offiziell bekanntgegeben und kann über die entsprechenden Servicestellen (insbes. Prüfungs- und Immatrikulationsamt) in Erfahrung gebracht werden.

Melden Sie Feedback zu diesen FAQ gerne an fsb.wire@uol.de

Beachten Sie vor der Kontaktaufnahme bitte generell die Hinweise zur Vorbereitung auf das Gespräch.

Studiengangswahl und Bewerbung

Welche Bewerbungsfristen sind zu berücksichtigen und zu welchem Semester kann ich mich bewerben?

Informationen erhalten Sie auf den Seiten für Bewerbungsfristen. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das Immatrikulationsamt.

Welchen Studiengang soll ich studieren?

Lesen Sie sich die Informationen zu den einzelnen Studiengängen durch, insbesondere die Studienverlaufspläne, welchen Sie die zu studierenden Module entnehmen können. Klicken Sie dazu hier auf den gewünschten Studiengang (schauen Sie insbes. unter „Weiterführende Informationen“). Brauchen Sie darüber hinaus weitere Informationen für Ihre Studiengangswahl, kontaktieren Sie gerne die Fachstudienberatung

Welche Inhalte verbergen sich hinter den einzelnen Modulen, die ich im Studienverlaufsplan und der Prüfungsordnung finde?

Die Inhalte einzelner Module können Sie über die Modulbeschreibungen aufrufen. Klicken Sie dazu auf diesen Link, klicken Sie auf den gewünschten Studiengang, dann gehen Sie auf den Pfeil unter "Fach", geben Sie ein Semester ein (sowohl das aktuelle als auch das letzte) und lesen Sie sich bei den entsprechenden Modulen mit Klick auf das blaue Formular-Symbol links neben einem jeden Modul die "Modulbeschreibung", also die Inhalte des Moduls durch. 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den Studiengang?

Zulassungsangelegenheiten werden nicht von der Fachstudienberatung, sondern auf zentraler Ebene (Immatrikulationsamt) der Universität Oldenburg gehandhabt. Die Zulassungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge sind in vielen allgemeinen Aspekten (z.B. Hochschulzugangsberechtigung, Sprachnachweis) identisch. Informieren Sie sich zu allererst über die Zugangsordnung des jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudienganges. Klicken Sie hierfür unter diesem Link auf den relevanten Studiengang. Sie finden dort die Zugangsordnung zum Download. Sollten weiterhin Fragen offen sein, so kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter*innen des Immatrikulationsamtes. 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten speziell für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Rechtswissenschaften?

Zulassungsangelegenheiten werden nicht von der Fachstudienberatung, sondern auf zentraler Ebene (Immatrikulationsamt) der Universität Oldenburg gehandhabt. Es sind insbesondere die sprachlichen und fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen zu berücksichtigen (z. B. Nachweis von Kreditpunkten in BWL, VWL und Recht; Englisch Niveau B2 und Nachweis nicht älter als zwei Jahre). Beachten Sie hierzu bitte die Zugangsordnung (ZO) des Masters  Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.

Bitte beachten Sie insbesondere Folgendes:

Die Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen bei der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen
Bewerber vorliegen, insbesondere ob ein Studiengang fachlich geeignet ist, trifft der zuständige Zulassungsausschuss. Die positive Feststellung der Zugangsvoraussetzungen kann mit der Nebenbestimmung verbunden werden, noch fehlende Module im Umfang von insgesamt max. 12 (bei dem Schwerpunkt China 24) Leistungspunkten innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.

Eine Vorabprüfung Ihrer in einem Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen und entsprechend eine Aussage zu einer möglichen Zulassung ist leider nicht möglich. Über die Zulassung entscheidet nur der Zulassungsausschuss, welcher nach Ende der Bewerbungsfrist die eingegangenen Bewerbungen prüft. Sicherlich hilft Ihnen die Zugangsordnung des Masters Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, um Ihre Vorleistungen mit den Zugangsvoraussetzungen zu diesem Master einschätzen zu können.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich mit meinen Voraussetzungen den Studienplatz erhalte?

Sie können sich zunächst zu den Notendurchschnitten der letzten Jahre erkundigen. Beachten Sie, dass nicht jedes Jahr derselbe NC besteht – der Numerus Clausus wird pro Bewerbergruppe anhand ihrer konkreten Noten nachträglich ermittelt; der jährliche NC zeigt, wie gut der Bewerberjahrgang insgesamt gewesen ist. 

Es ist leider nicht möglich, Ihnen vorab eine Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung zu geben. Über die Zulassung entscheidet nur der Zulassungsausschuss, welcher nach Ende der Bewerbungsfrist die eingegangenen Bewerbungen prüft.

Für eine reine Zulassungsfrage kontaktieren Sie daher bitte das Immatrikulationsamt.

Welche Berufsperspektiven sind nach Abschluss des Studiengangs denkbar?

Das Spektrum möglicher Berufsfelder ist groß. Es ist nicht möglich, einzelne Berufe zu nennen und andere auszuschließen. Die spätere Berufsperspektive hängt vor allem auch von Ihren Interessen, Modulbelegungen im Studium und dem Praktikum ab. Welche Berufsfelder prinzipiell passend sind, sehen Sie hier. Darüber hinaus können Sie gerne auch mit der Fachstudienberatung oder der Zentralen Studien- und Karriereberatung Kontakt aufnehmen. 

Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester bewerben. Wie sieht der Bewerbungsprozess aus und in welches Fachsemester werde ich eingestuft?

Wenn Sie von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gewechselt haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung  von Studienzeiten bzw. Prüfungsleistungen stellen. Auch eine ANrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ist prinzipiell möglich. Informationen erhalten Sie hier.

Anerkennungs- und Anrechnungsangelegenheiten sowie ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester werden nach Eingang der Bewerbung zu einem jeweiligen Semester (Sommer oder Winter) im ersten Schritt immer zentral vom Prüfungsamt bearbeitet. Ein Antrag auf Anerkennung/ Anrechnung kann aber erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind.  

Die Fachstudienberatung kann nicht rechtsverbindlich beraten und somit auch keine Einstufung in ein höheres Fachsemester vornehmen oder Leistungen anerkennen oder anrechnen. Wir können Sie beraten, welche Ihrer erbrachten Module ggf. zu Modulen unserer Studiengänge passen könnten oder welche Module wann sinnvollerweise belegt werden sollten. Zudem können wir Ihnen den – idealtypischen – Studienverlaufsplan und die Studieninhalte unserer Studiengänge erläutern.

Ich habe mir die Zugangsordnung  bzw. ähnliche Studieninformationen durchgelesen, verstehe aber in einigen Punkten nicht so ganz, was gemeint ist. Wer kann mir weiterhelfen?

Sollten Sie Fragen zu allgemeinen Zugangsvoraussetzungen haben (z. B. im Bachelor Hochschulzugangsberechtigung, Sprachnachweise), kontaktieren bitte den Infoservice oder direkt das Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg. Haben Sie Fragen zu fachspezifischen Voraussetzungen (z.B. im Master Nachweis von Fachkenntnissen ) oder dem Studienverlaufsplan, dann kontaktieren Sie gerne direkt die Fachstudienberatung.

Prüfungen und Anrechnungen

Ich möchte Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht oder beruflich erworben hwurden, in einem der oben genannten Studiengänge anrechnen lassen. Was muss ich tun?

Wenn Sie von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gewechselt haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung von Studienzeiten bzw. Prüfungsleistungen stellen. Prinzipiell gibt es zudem auch die Möglichkeit, sich beruflich erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen.

Die Fachstudienberatung kann nicht rechtsverbindlich beraten und somit auch keine prüfungsrechtlichen Anrechnungen und Anerkennungen von Leistungen vornehmen. Wir können Sie beraten, welche Ihrer erbrachten Module ggf. zu Modulen unserer Studiengänge passen könnten oder welche Module wann sinnvollerweise belegt werden sollten. Zudem können wir Ihnen den – idealtypischen – Studienverlaufsplan und die Studieninhalte unserer Studiengänge erläutern.

Anerkennungs- und Anrechnungsangelegenheiten sowie ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester werden nach Eingang der Bewerbung zu einem jeweiligen Semester (Sommer oder Winter) aber im ersten Schritt immer zentral vom Prüfungsamt bearbeitet. Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung kann aber erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind. Beachten Sie daher bitte auch die Seiten des Immatrikulationsamtes und die dort genannten Bewerbungsfristen. 

Ich habe mir die Prüfungsordnung o.ä. durchgelesen, verstehe aber in einigen Punkten nicht so ganz, was gemeint ist. Wer kann mir weiterhelfen?

Kontaktieren Sie gerne das Prüfungsamt oder die Fachstudienberatung.

Studium und Studienverlauf

Ich habe Fragen zu den Inhalten und/ oder dem Studienverlauf (Semester und Module) eines Studiengangs. An wen kann ich mich wenden?

Kontaktieren Sie gerne direkt die Fachstudienberatung.

Ich habe organisatorische Fragen zu einem ganz bestimmten Modul. Wen soll ich kontaktieren?

Kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Lehrenden des Moduls. Da organisatorische Belange von den Lehrenden individuell gehandhabt werden, kann die Fachstudienberatung hier leider keine verbindliche Auskunft geben.

Welchen Schwerpunkt soll ich im Master Wirtschafts- und Rechtswissenschaften belegen?

Lesen Sie sich hierzu zunächst einmal die Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten durch. Beachten Sie auch die Studienverlaufspläne der einzelnen Schwerpunkte sowie die Prüfungsordnung, da Sie dort erfahren, welche Module im jeweiligen Schwerpunkt zu studieren sind.

Beachten Sie auch, dass das erste Semester der meisten Schwerpunkte dieses Studiengangs ähnlich aufgebaut ist. Sie können sich also auch noch im ersten Semester orientieren und sich dann für einen Schwerpunkt entscheiden. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Bewerbung Ihren präferierten Schwerpunkt angeben. Beachten Sie hierzu zur Zugangsordnung des Masters  Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.

Kontaktieren Sie bei weitergehenden Fragen gerne die Fachstudienberatung

Ich möchte demnächst meine Abschlussarbeit schreiben. An welchem Lehrstuhl und bei welcher*m Mitarbeiter*in kann ich meine Arbeit schreiben und wie läuft der Prozess an den einzelnen Lehrstühlen ab?

Die einzelnen Lehrstühle des Departments handhaben den Prozess unterschiedlich. Wir haben für Sie eine Abfrage der Lehrstühle durchgeführt und stellen Ihnen auf unserer Website die Angaben der einzelnen Lehrstühle zur Verfügung.

Brauchen Sie vor der Entscheidung für einen Lehrstuhl und der Kontaktaufnahme zu diesem noch eine Orientierung und Beratung, dann kontaktieren Sie gerne die Fachstudienberatung.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der gewünschten Professur bzw. dem*r gewünschten Erstbetreuer*in an, welche Anforderungen (Fristen, zu belegende Module des Lehrstuhls, Bewerbungs-/ Motivationsschreiben, Themenlisten etc.) zu beachten sind und ob eine Betreuung Ihrer Abschlussarbeit möglich ist. Es ist sinnvoll, dass Sie den Lehrenden bei dieser Anfrage bereits erste Vorstellungen zur thematischen Ausrichtung Ihrer Abschlussarbeit schildern. Beachten Sie bitte auch, dass die einzelnen Lehrstühle nur über begrenzte Kapazitäten zur Betreuung von Abschlussarbeiten verfügen. 

Für die meisten BWL-Lehrstühle gelten beispielsweise folgende Fristen:

  • zwischen dem 15. Mai und 15. Juli (für im folgenden Wintersemester aufzunehmende Arbeiten) oder 
  • zwischen dem 15. November und 15. Januar (für im folgenden Sommersemester aufzunehmende Arbeiten).

Die prüfungsrechtlich relevante „offizielle“ Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt ist von diesen Fristen unabhängig und erfolgt nach Absprache mit dem*r jeweiligen Erstprüfer*in der Arbeit.

Bitte informieren Sie sich über die Website des jeweiligen Lehrstuhls, bevor Sie diesem eine Anfrage senden. Dort erhalten Sie i. d. R. bereits erste Informationen zum Schreiben einer Abschlussarbeit im jeweiligen Fachgebiet:

-          Lehrstühle der VWL: uol.de/wire/vwl/

-          Lehrstühle der BWL: uol.de/bwl-bwp/

-          Lehrstühle der Rechtswissenschaften: uol.de/rechtswissenschaften/

Welche Berufsperspektiven sind nach Abschluss des Studiengangs denkbar?

Das Spektrum möglicher Berufsfelder ist groß. Es ist nicht möglich, einzelne Berufe zu nennen und andere auszuschließen. Die spätere Berufsperspektive hängt vor allem auch von Ihren Interessen, Modulbelegungen im Studium und dem Praktikum ab. Welche Berufsfelder prinzipiell passend sind, sehen Sie hier. Darüber hinaus können Sie gerne auch mit der Fachstudienberatung oder der Zentralen Studien- und Karriereberatung Kontakt aufnehmen.

Ich möchte mich im Bachelor Wirtschaftswissenschaften gerne in einem Fachgebiet (z.B. Personal, Marketing, Controlling) spezialisieren und möglichst viele Module hierzu belegen. Welche Module kommen in Frage?

Eine Spezialisierung auf ein Fachgebiet ist nicht vorgesehen. Hingegen ist eine Schwerpunktsetzung in einer Disziplin (BWL, VWL, Recht, Ökologie und Nachhaltigkeit, Wirtschaftsinformatik) Bestandteil Ihres Studiums. Dennoch können Sie bei der Wahl der fünf Schwerpunktmodule in der jeweilig von Ihnen gewählten Disziplin sowie in den Professionalisierungsmodulen nach entsprechend passenden Modulangeboten schauen. Beachten Sie hierzu Folgendes:

  • Informieren Sie sich in der für Ihren Studiengang und für Sie geltenden Prüfungsordnung über die vorgegebenen und möglichen Module.
  • Informieren Sie sich zunächst über StudIP – suchen Sie im Vorlesungsverzeichnis, nach Schlagwörtern oder auch Mitarbeiter*innen der entsprechenden Lehrstühle. Lesen Sie sich hier insbesondere auch die Informationen zu einzelnen Modulen, z. B. über die Modulbeschreibung, durch. 
  • Informieren Sie sich über die Internetseiten der entsprechenden Lehrstühle über deren Lehrangebot.
  • Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit der Fachstudienberatung oder kontaktieren Sie direkt eine*n Mitarbeiter*in des entsprechenden Lehrstuhls.

Beachten Sie bitte, dass sich das Modulangebot insbesondere im Bereich der Professionalisierungsmodule von Zeit zu Zeit ändert, da dieses Angebot an die verfügbaren Kapazitäten der Lehrstühle, Forschungsprojekte u.ä. gebunden ist.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Professionalisierungsmodulen in diesen FAQ.

Welchen Schwerpunkt soll ich im Bachelor Wirtschaftswissenschaften wählen?

Am besten kontaktieren Sie die Fachstudienberatung und in einem gemeinsamen Gespräch können wir Ihre Präferenzen besprechen und schauen, welcher Schwerpunkt (BWL, VWL, Recht, Ökologie und Nachhaltigkeit, Wirtschaftsinformatik) geeignet ist.

Welche Professionalisierungsmodule kann ich im Bachelor wählen und welche sollte ich sinnvollerweise wählen?

Allgemeine Informationen zum Professionalisierungsbereich finden Sie zunächst hier.

Im Professionalisierungsbereich (PB) unserer Fach-Bachelorstudiengänge WiWi, BWLjur und NOEK sind derzeit 3 PB-Module (18 KP) im gesamten Studium vorgesehen, im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang WiWi (außerschulisches Berufsziel) sind es 5 Module (30 KP). Der PB-Bereich der Universität Oldenburg gliedert sich in folgende Studienbereiche:

  • Säule Sprachen
  • Säule überfachliche Professionalisierung
  • Fachliche Professionalisierung

Eine Übersicht der Module, die für diesen Bereich vorgesehen sind, finden Sie hier.

Im Studienverlaufsplan und der Prüfungsordnung Ihres Studienganges werden zudem Empfehlungen für einige fachnahe Professionalisierungsmodule genannt (fachliche Professionalisierung). Sie können wie folgt vorgehen, um sich über das Angebot der fachnahen PB-Module zu informieren:

  • Gehen Sie in StudIP – suchen Sie im Vorlesungsverzeichnis unter den Professionalisierungsmodulen. Lesen Sie sich hier insbesondere auch die Informationen zu einzelnen Modulen, z. B. über die Modulbeschreibung, durch. 
  • Informieren Sie sich über die Internetseiten der entsprechenden Lehrstühle über deren Lehrangebot im Professionalisierungsbereich.
  • Wenn Sie Fragen zu den Inhalten der Module haben, so fragen Sie bitte bei den entsprechenden Lehrenden des Moduls an.

Beachten Sie bitte, dass sich das Modulangebot insbesondere im Bereich der Professionalisierungsmodule von Zeit zu Zeit ändert, da dieses Angebot an die verfügbaren Kapazitäten der Lehrstühle, Forschungsprojekte u. ä. gebunden ist. Aufgrund der Fülle und Dynamik des Angebots im Professionalisierungsbereich, ist eine Information zu allen Angeboten nicht möglich. Fragen Sie im Zweifelsfall aber gerne bei der Fachstudienberatung nach – wir beraten Sie auf Basis der uns hier vorliegenden Informationen. Die Beratung ist aber nur für Angebote des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften möglich.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Fachmodule im PB-Bereich zu belegen, die in Ihrem eigenen Studiengang als Wahlpflicht vorgesehen sind. Beachten Sie hierzu bitte die für Sie (bzw. Ihren Studienjahrgang) geltende Prüfungsordnung nebst fachspezifischer Anlage. Fachmodule aus anderen Studiengängen können jedoch nicht ohne Weiteres im PB-Bereich belegt werden. Hier gilt folgendes: Pflichtmodule aus zulassungsbeschränkten Fächern sind ausgenommen und dürfen nicht belegt werden. Wahlpflichtmodule aus solchen zulassungsbeschränkten Fächern dürfen im Umfang max. 18 Kreditpunkten im Professionalisierungsbereich eingebracht werden (diese Wahlpflichtmodule dürfen dann aber in keinem anderen zulassungsbeschränkten Studiengang ein Pflichtmodul sein). Der oder die Modulverantwortliche entscheidet über die Zulassung zum Modul. Verbindlich sind hierzu die Regelungen der Prüfungsordnung für den Professionalisierungsbereich in Anlage 3a, die Sie hier finden, sowie die fachspezifischen Anlagen für Ihren jeweiligen Studiengang und Ihren jeweiligen Jahrgang.

Ich möchte in Teilzeit studieren. Wie viele Studienleistungen sind in meiner Situation realistisch? Bei wem kann ich mir das Formular zum Teilzeitstudium unterschreiben lassen?

Beachten Sie zunächst bitte die allgemeinen Informationen zum Teilzeitstudium sowie die aktuelle Ordnung zum Teilzeitstudium. Wenden Sie sich dann gerne an die Fachstudienberatung, um die mögliche Menge (zwischen 40 bis zu 80%) und die sinnvolle Modulbelegung in Ihrem konkreten Fall zu besprechen. Den Antrag auf Teilzeitstudium lassen Sie sich dann von der Fachstudienberatung unterzeichnen und reichen diesen an das Immatrikulationsamt weiter. Bei allgemeinen Fragen zum Teilzeitstudium, z. B. die Auswirkungen des Teilzeitstudiums auf BaföG, Kindergeld, Krankenkasse etc. wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Stellen. Die Fachstudienberatung kann Sie in diesen Fragen nicht unterstützen.

Ich habe Fragen zum Pflichtpraktikum im Bachelor Wirtschaftswissenschaften, Nachhaltigkeitsökonomik oder Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt. An wen kann ich mich wenden?

Hierfür bietet Ihnen das Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften eine eigene Servicestelle Praktikum, die Ihnen gerne weiterhilft.

Internationales (Incoming & Outgoing)

Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren. An wen wende ich mich, um z.B. über geeignete Hochschulen zu sprechen?

Hierfür bietet Ihnen das Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften eine eigene Servicestelle "Internationalisierung" (Frau Kerstin Groscurth), die Ihnen gerne weiterhilft.

I am not from Germany but am interested in studying one of your degree-programs or conduct an exchange semester. What are the program and the courses about and how can I apply?

Application and Admission:
We do not consider application and admission issues, e. g. Bachelor degree equivalent qualifications, language certificates. All applicants for bachelor’s and master’s programs who received their prior education abroad should apply online through uni-assist. Furthermore, our University’s International Office (ISO) offers information for international students (degree-seeking and exchange).

Please note (especially for our master's program): It is not possible to ensure or estimate the probability of admission before the end of the application period. The admission committee will decide on admission after the end of the application period, having all applications. 

Information about the program, courses and structure:
We do offer different programs (held mainly in German), e.g.:

You can find further descriptions for courses here (please click on the relevant programme and then on “Modulbeschreibung” for each course you are interested in). There are also lists of courses held in English language:

You have looked up the above mentioned information websites and the course plan, but have further program or course specific questions? Please feel free to contact the Fachstudienberatung. For other general queries (application, admission, organisational issues etc.), please contact the above mentioned instituitions (uni assist, IO etc.).

Ich habe alle FAQs gelesen und bin mir immer noch unsicher, wen ich kontaktieren soll. Und nun?

Wenden Sie sich am besten erst einmal an dden InfoService unserer Universität.

Sofern Sie sich relativ sicher sind, dass es sich um eine fachspezifische Frage handelt, können Sie auch direkt die Fachstudienberatung kontaktieren. 

Webmaster (Changed: 20 Jun 2024)  | 
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