Bewerbungs- und Einschreibefristen
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Bewerbungs- und Einschreibefristen
Bewerbungs- und Einschreibefristen
Für die verschiedenen Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Einschreibefristen. Klicken Sie dazu auf den Studienabschluss Ihrer Wahl.
Grundständige Studiengänge
Für das Staatsexamen gilt für so genannte Altabiturient*innen der 31.05. und für so genannte Neuabiturient*innen der 15.07. als Bewerbungsfrist.
Weiterführende (konsekutive) Studiengänge
Abweichend von den genannten Bewerbungsfristen wird bei zulassungsfreien Master-Studiengängen (NICHT Master of Education) dringend eine möglichst frühzeitige Bewerbung bis 15.07. zum Wintersemester bzw. bis 15.01. zum Sommersemester empfohlen.
Werden die Bewerbungsunterlagen nach diesen Terminen bis zur Bewerbungsfrist 30.09. bzw. 31.03. eingereicht, kann dies Nachteile für Ihren Studienbeginn mit sich bringen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren.
Die Bearbeitungszeit benötigt ca. 5 Wochen (Prüfung der Unterlagen durch das Immatrikulationsamt und des Zugangsausschusses, Erstellung des Bescheids und Ausfertigung Ihrer Studierendenunterlagen), so dass eine späte Bewerbung zu folgenden Problemen führt:
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: Da Sie den Zugang zu Stud.IP erst nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten, können Sie sich ggf. nicht rechtzeitig für Ihr Wunschmodul anmelden.
- BAföG: Das BAföG-Amt benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrages eine Bestätigung, dass Sie im Master immatrikuliert sind. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie jedoch nach erfolgreicher Immatrikulation.
- Wohnen: Um einen Platz in einem kostengünstigen Studentenwohnheim zu bekommen, ist ebenfalls der Nachweis über die Einschreibung erforderlich.