Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026
Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026
Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertennvertretung 2026 setzt sich wie folgt zusammen:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026
Die Wahlperiode der gegenwärtigen Schwerbehindertenvertretung endet am 30.11.2026.
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage des § 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 1 SchwbVWO bereitet der Wahlvorstand die Wahl vor und führt sie durch.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen des Wahlvorstandes im Rahmen der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gemäß den Bestimmungen des § 177 SGB IX in Verbindung mit der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) in digitaler Form auf dieser Website des Wahlvorstandes veröffentlicht und elektronisch zugänglich gemacht werden, ergänzend ebenso durch Aushang.
Bekanntmachungen
I. Wahlausschreiben
II. Auslegung der Liste der Wahlberechtigten