Gewährung besonderer Leistungsbezüge
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Dezernat 1 - Abteilung Beamtenangelegenheiten und Berufungsmanagement
Antrag und Anlagen
Gewährung besonderer Leistungsbezüge
Ausschreibung Vergaberunde 2025
Zur Honorierung besonderer Leistungen schreibt das Präsidium für das Jahr 2025 eine Vergaberunde für Leistungsbezüge gem. § 5 Abs. 5 der Vergaberichtlinie aus.
Antragsberechtigt sind hauptberufliche Professor*innen der Besoldungsgruppen W2 und W3.
Es besteht kein Antragsrecht für Personen, die befristete Leistungsbezüge aus einer Berufungs- oder Bleibe-Leistungsvereinbarung beziehen. Wer bereits laufende Leistungsbezüge aus einer vorherigen Vergaberunde erhält, ist nicht berechtigt für die jeweilige Kategorie erneut einen Antrag zu stellen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 müssen nachweislich besondere Leistungen in mindestens einer der drei Kategorien Forschung, Lehre und Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erbracht worden sein.
- Besondere Leistungen müssen während der Beschäftigungszeit an der Universität Oldenburg erbracht worden sein.
- Diese Leistungen dürfen nicht bereits Bestandteil einer Leistungsvereinbarung, eines Leistungsbezugs oder verbunden mit der Wahrnehmung einer Funktion sein.
Die Entfristung bereits laufender Leistungsbezüge muss spätestens mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgt sein (Einhaltung der einjährigen Wartezeit gem. § 5 Abs. 2 Vergaberichtlinie).
Antragstellung
- Das Antragsformular ist, ggf. zuzüglich der Anlagen Drittmittel und Publikationen, zu verwenden.
- Anträge sind ausschließlich elektronisch an petra.moehlenbrock@uol.de zu übersenden.
- Berücksichtigt werden nur Anträge, die fristgerecht bis zum 18.07.2025 vorliegen.
- Die erforderlichen Stellungnahmen durch die Dekanin / den Dekan bzw. Studiendekanin / Studiendekan werden vom Dezernat 1 eingeholt.
Darüber hinaus ist die Dekanin oder der Dekan berechtigt, selbst Personen für die Gewährung der besonderen Leistungsbezüge vorzuschlagen, wenn diese keinen persönlichen Antrag gestellt haben.
Die Bewertung der Leistungen übernimmt eine Kommission, die sich aus Mitgliedern des Präsidiums, der Gleichstellungsbeauftragten sowie aus von den Fakultäten benannten Mitgliedern zusammensetzt. Die Zahlung der Leistungsbezüge erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren und beginnt frühestens nach der abschließenden Entscheidung durch das Präsidium. In dieser Vergaberunde werden insgesamt 45 Stufen ausgeschrieben. Pro Kategorie kann eine Stufe (derzeit 183,97 Euro) gewährt werden.
Bei der Bewertung der Leistungen gelten folgende Kriterien:
Kategorie Forschung
a) Einwerbung von Drittmitteln in überdurchschnittlicher Höhe als Hauptantragsteller*in oder bei Einwerbung von Teilprojekten in verantwortlicher Position.
Das Formular „Anlage Drittmittel“ ist auszufüllen.
- Drittmittel im Sinne dieser Ausschreibung sind ausschließlich kompetitive Drittmittel. Mittel des Landes Niedersachsen zählen in der Regel nicht zu den Drittmitteln.
- Die Bewilligung des Projekts muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 liegen.
- Die Angabe der Finanz- und Kostenstelle ist zwingend erforderlich.
- Als Referenzkriterium für die erforderliche überdurchschnittliche Höhe der eingeworbenen Drittmittel wird der Bundesdurchschnitt pro Lehr- und Forschungsbereich zugrunde gelegt.
- Die eingeworbenen Drittmittel müssen im dreijährigen Mittel mindestens 10 % über dem aktuellen Referenzwert aus DESTATIS liegen. Es handelt sich dabei um Jahreswerte.
b) Besondere Publikationsleistungen entsprechend den Maßstäben der jeweiligen Fachkultur.
Das Formular „Anlage Publikationen“ ist auszufüllen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Veröffentlichung muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 erfolgt sein.
- Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist anzugeben.
- Darzustellen ist, inwieweit die jeweiligen Publikationen ein peer-review Verfahren durchlaufen haben, bzw. ob die Monographie bzw. der Sammelband in einem anerkannten wissenschaftlichen Verlag publiziert wurde.
- Es ist zu begründen, inwieweit es sich bei den Publikationen um für die jeweilige Fachdisziplin qualitativ herausgehobene Arbeiten handelt.
- Qualitätsmerkmale können z.B. sein:
- Ergebnisse, die methodisch oder theoretisch neue Standards oder Erkenntnisse im Feld darstellen
- Publikationen, die in der Fachwelt kontrovers diskutiert werden
- Publikationen, die in Zeitschriften publiziert wurden, die im Ranking wissenschaftlicher Journale (JCR) in Ihrem Fachbereich zum oberen Quartil (Q1) zählen
- Publikationen, die eine hohe Rate von Zitationen aufweisen
- Publikationen die in der Öffentlichkeit stark diskutiert werden, etc.
Anträge ohne Begründung können nicht berücksichtigt werden.
Kategorie Lehre und Weiterbildung
a) Deutlich überdurchschnittliche Leistungen durch lehr- und prüfungsbezogene Tätigkeiten.
- die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen ist im Antrag darzustellen, z.B. Anzahl der Prüfungsleistungen (Bachelor- und Masterarbeiten), Qualität der Lehre, besondere Lehrformate unter Berücksichtigung des Gesamtengagements
- Es können nur solche Leistungen berücksichtigt werden, die außerhalb des von der Lehrverpflichtungsverordnung gesteckten Rahmens liegen.
b) Einwerbung von Drittmitteln in überdurchschnittlicher Höhe als Hauptantragsteller*in oder bei Einwerbung von Teilprojekten in verantwortlicher Position.
Das Formular „Anlage Drittmittel“ ist auszufüllen.
- Drittmittel im Sinne dieser Ausschreibung sind ausschließlich kompetitive Drittmittel. Mittel des Landes Niedersachsen zählen in der Regel nicht zu den Drittmitteln.
- Die Bewilligung des Projekts muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 liegen.
- Die Angabe der Finanz- und Kostenstelle ist zwingend erforderlich.
- Die Überdurchschnittlichkeit ist zu begründen.
Kategorie Nachwuchsförderung
- Nachweis der besonderen Leistungen durch verantwortliche Mitwirkung, z.B. in Graduiertenschulen oder in der Graduiertenakademie an der Universität Oldenburg.
- Darüber hinaus können weitere besondere Leistungen für die Nachwuchsförderung an der Universität Oldenburg berücksichtigt werden. Die Leistungen und das persönliche Engagement für die Nachwuchsförderung sind im Einzelnen (Anteil der Eigenleistung) zu begründen.