Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Wir sind zuständig für:

  • die Freigabe von fälligen Zahlungen,
  • die Ausstellung von Barschecks in begründeten Ausnahmefällen,
  • den Kontakt mit der Hausbank LzO,
  • der Erstellung und Aushändigung von Kassenberechtigungen,
  • die Ausgabe von Botenkarten.
HINWEIS: Bei Rückfragen zu offenen und bereits getätigten Zahlungen und bei Zahlungsunstimmigkeiten von Rechnungen wenden Sie sich direkt an die Abteilung 2.3 – Finanzbuchhaltung.

 

(Stand: 10.04.2024)  | 
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