Innenrevision und Korruptionsbekämpfung
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Innenrevision und Korruptionsbekämpfung
Innenrevision
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ist vom Gesetzgeber ausdrücklich die Einrichtung eines Überwachungs- und Risikomanagements und damit die interne Revision als integraler Bestandteil des Überwachungssystems auch für Landesbetriebe gefordert worden. An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist daher eine Innenrevision speziell für den Bereich des Finanzwesens eingerichtet worden. Sie soll die Dienst- und Fachaufsicht in diesem Bereich unterstützen, um die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bewältigung der Aufgaben und des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen zu gewährleisten. Sie soll dabei auch zur Korruptionsprävention und -bekämpfung beitragen.
Die Innenrevision ist direkt dem Vizepräsidenten für Verwaltung und Finanzen als Beauftragten für den Haushalt unterstellt.
Zuständigkeiten:
- Prüfaufgaben - allgemeine und besondere
- Überprüfung vorhandener Strukturen und Abläufe auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit
- Ordnungsgemäßes Einhalten von geltenden Regelungen, Vorschriften und Gesetzen
- Zertifizierung von Audits nach dem geltenden EU-RP
- Kassenaufsicht - einschließlich Geldannahmestellen und Handvorschüsse
- Prüfung der Verwendungsnachweise von Zuwendungen nach § 44 LHO an außeruniversitäre Einrichtungen
- Mitwirkung bei der Beantwortung der Prüfungsmitteilungen/Anfragen des Landesrechnungshofes
Die Innenrevision ist unabhängig und hat ein unbeschränktes Informationsrecht, jedoch kein Weisungsrecht gegenüber Bediensteten oder Fakultäten/Instituten der Universität.
Die Dienstanweisung für die Innenrevision der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und die Richtlinie für die Prüfung von Verwendungsnachweisen im Dezernat 2 finden Sie im Verwaltungsportal.
Korruptionsbekämpfung
Die Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung sind die direkten Gesprächspartner für die Beschäftigten der Universität.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung,
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht,
- Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
- Kontakthalten zur und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen,
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.
Mustertexte zur Ablehnung von Belohnungen oder sonstigen Vorteilen und der Rückgabe von Geschenken
Mustertext: Ablehnung von Einladungen zur Präsentationen
Ihre Einladung <Name und Datum der Präsentationsveranstaltung>
Sehr geehrte/geehrter <Name>
für Ihre persönlich an mich gerichtete Einladung <Name, Datum und Ort der Präsentationsveranstaltung> bedanke ich mich.
Da der Charakter Ihrer Veranstaltung wesentlich durch das Beiprogramm geprägt ist, bitte ich um Verständnis, dass es mir nicht möglich ist, Ihre Einladung anzunehmen.
Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ist mir nach <Auswahl: § 42 BeamtStG (für Beamte) oder § 3 Abs. 3 TV-L (für Angestellte)> verboten. Der öffentliche Dienst ist zu Neutralität verpflichtet. Deshalb bin ich gehalten, von vornherein jeden Anschein einer Beeinflussung zu vermeiden, der durch die Teilnahme an einer über eine reine Informationsveranstaltung hinausgehende Präsentation entstehen könnte.
Meine zuständige Dienststelle (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Personaldezernat) hat eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>
Mustertext: Ablehnung von Einladungen zu Festlichkeiten und Veranstaltungen
Ihre Einladung <Name und Datum der Veranstaltung>
Sehr geehrte/geehrter <Name>
für Ihre persönlich an mich gerichtete Einladung <Name, Datum und Ort der Veranstaltung> bedanke ich mich.
Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ist mir nach <Auswahl: § 42 BeamtStG (für Beamte) oder § 3 Abs. 3 TV-L (für Angestellte)> verboten. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur Wahrung der Neutralität des öffentlichen Dienstes gehalten bin, jeden Anschein der Beeinflussung von vornherein zu vermeiden, der durch eine Teilnahme entstehen könnte. Da der Charakter Ihrer Veranstaltung wesentlich durch das festliche Programm geprägt ist, kann ich Ihre Einladung nicht annehmen.
Meine zuständige Dienststelle (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Personaldezernat) hat eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten.
Ich wünsche Ihnen eine gelungene Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>
Mustertext: Rückgabe von Geschenken
Übersendung eines <Bezeichnung oder Beschreibung des Geschenks>
Sehr geehrte/geehrter <Name>
für Ihr Schreiben vom <Datum> danke ich Ihnen. Das gleichzeitig übersandte Geschenk (<Bezeichnung oder Beschreibung des Geschenks>) reiche ich zurück.
Mir ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen nach <Auswahl: § 42 BeamtStG (für Beamte) oder § 3 Abs. 3 TV-L (für Angestellte)> verboten. Der öffentliche Dienst ist zur Neutralität verpflichtet. Ich bin gehalten, von vornherein jeden Anschein zu vermeiden, im Rahmen der Amtsführung für die Annahme von Geschenken empfänglich zu sein.
Meine zuständige Dienststelle (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Personaldezernat) hat eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>