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- Dauer: 2 Semester
- Abschluss: Master of Laws
- Sprache: Englisch/Deutsch
- zulassungsfrei
- Besondere Zugangsvoraussetzungen
Wichtige Informationen
Law in a Sustainable and Digital Europe - Master
Bitte beachten!
Dieser Studiengang befindet sich in Planung für das Wintersemester 2025/2026.
Einführung des Studiengangs vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Oldenburg.
Ausrichtung und Ziele
Ziel des Studienganges ist es, den Studierenden vertiefte Kenntnisse in rechtlichen Zusammenhängen und Herausforderungen von Nachhaltigkeit und Digitalisierung im europäischen Kontext zu vermitteln. Die vermittelten Kompetenzen ermöglichen den Studierenden ein kritisches Verständnis rechtlicher Zusammenhänge und zeitgemäße juristische Kompetenz für diese aktuellen Herausforderungen im internationalen Mehrebenensystem.
Durch Module u.a. zur Regulierung der Digitalisierung, der Durchwirkung digitaler Aspekte auf das Privat- und öffentliche Recht sowie den Zusammenhängen zwischen Nachhaltigkeitsfragen und Recht werden die Absolvent*innen befähigt, als Expert*innen im Bereich des modernen Rechts die aktuellen Anforderung an das Recht und Regelungsprozesse im privaten sowie öffentlichen Recht zu erkennen und auf diese zu reagieren.
Darüber hinaus fließen die Inhalte aus der Forschung in die inhaltliche Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen ein. Die Studierenden werden durch die Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Präsentationsformen dazu befähigt, auch selbst an Forschungs-Workshops/Konferenzen teilzunehmen.
Masterarbeitsthemen werden angeregt durch Forschungsthemen der beteiligten Fachgebiete des Bereichs Recht am Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.
Studienaufbau und Studieninhalte
Im Rahmen des geplanten Masterstudiengangs „Law in a Sustainable and Digital Europe“ erhalten die Studierenden einen vertieften Einblick in die rechtlichen Zusammenhänge und Herausforderungen der Nachhaltigkeit und Digitalisierung im europäischen Kontext.
Durch Module zur Regulierung der Digitalisierung (z.B. Medien-und Telekommunikationsrecht), zur Durchwirkung digitaler Aspekte auf das Privat- und öffentliche Recht (z.B. durch die Pflichtmodule Modern Transformations of International and EU Economic Law, Competition Law and Intellectual Property), zur Auswirkung von Nachhaltigkeitsfragen auf das Recht (z.B. die Wahlpflichtmodule Private Law and Sustainability, Biodiversity and Genetic Resources Law) sowie zu den Schnittstellen beider Bereiche (z.B. das Wahlpflichtmodul Technical Transformation, Markets and Sustainability) werden die Studierenden zu Expert*innen auf dem Bereich des modernen Rechts ausgebildet, die auf die aktuellen Anforderung an das Recht und Regelungsprozesse im privaten sowie öffentlichen Recht reagieren können.
Lehr- und Lernformen
Neben der klassichen Präsenzlehre sollen bewährte digitale Elemente in der Lehre genutzt werden, soweit sie der Vermittlung des Stoffes dienen. Dazu gehören zum einen der Einsatz hybrider Lehrformen (in ausgewählten Modulen abwechselnd Hybrid- und Präsenzlehre), zum anderen studentische Leistungen, die unter Nutzung von neuen Medien entstehen; rsp. erbracht werden (Projektarbeiten).
Sprachkenntnisse
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische und deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
Deutschkenntnisse laut Zugangsordnung
- Wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben wurde, oder
- Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
Der Sprachnachweis kann erbracht werden durch:
- Einen ersten Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land, in dem Englisch oder Deutsch Amtssprache ist,
- Eine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung in einem Land, in dem Englisch oder Deutsch Amtssprache ist, oder
- Erfolgreich absolvierte Tests, die ein Sprachniveau von C1 oder höher bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Im gegenwärtigen Arbeitsmarkt manifestiert sich eine bemerkenswerte Nachfrage nach Absolvent*innen, die ein tiefgreifendes Verständnis für das Technologierecht sowie für die rechtlichen Herausforderungen aufweisen, welche durch die kontinuierliche Änderung des Technologiesektors hervorgerufen werden. Dieses spezialisierte Masterprogramm ist konzipiert, um Studierende gezielt auf eine Karriere in diesem spezifischen Bereich vorzubereiten und diesen Anforderungen zu genügen.
Die Absolvent*innen des geplanten Masterstudiengangs finden vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, da digitale Technologien zunehmend in alle Facetten des Rechtswesens einstrahlen. Jurist*innen mit diesem Know-how, die vertraut sind mit den Auswirkungen (neuartiger) technologischer Werkzeuge und Praktiken auf unsere Rechtsordnungen, mehr denn je gesucht.
Ebenso erweisen sich „Policy Maker“ als unabdingbar, welche das komplexe Zusammenspiel von Rechtsprechung und Technologie innerhalb von Organisation im digitalen Milieu adäquat erfassen. Beispielhafte Tätigkeitsfelder umfassen:
- Jurist*in oder andere Positionen in der Rechtsbranche.
- Politikberater*in in nationalen oder internationalen Organisationen, behördlichen Regulativinstitutionen oder Unternehmen.
- Berater*innen, die Organisationen und Institutionen hinsichtlich möglicher Vorgehensweisen im digitalen und technologischen Sektor beraten.
Berufsaussichten und -möglichkeiten für Absolvent*innen des Masterstudienganges erstrecken sich ebenfalls auf das Feld der "Compliance", sodass Absolvent*innen somit auf neuartige Anforderungen von Unternehmen und Verwaltungseinrichtungen reagieren können. Sektoren wie Softwarelizenzierung und der Handel mit Zertifikaten (beispielsweise im Kontext von CO2 oder anderen emissionsrelevanten Dokumenten) kristallisieren sich als charakteristische Betätigungsfelder heraus, in welchen die Absolvent*innen dieses Masterstudienganges fachliche Expertise erlangen und die Erfordernisse abdecken können.
Die Absolvent*innen des Masterstudiengangs erbringen qualifizierte juristische Arbeit in Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen aller Art. Allein besonders regulierte Berufe, die als zwingende Voraussetzung das Juristische Staatsexamen vorsehen (Richterschaft, Staatsanwälte etc.), stehen den Absolvent*innen nicht offen. Stattdessen werden sie aber aufgrund des international ausgerichteten Inhaltes für solche Tätigkeiten qualifiziert, die transnationalen Sachverstand voraussetzen.
Zugangsvoraussetzungen
- Ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus einem fachlich geeigneten vorherigen Studiengang der Rechtswissenschaften (erstes juristisches Staatsexamen) oder aus einem anderen geeigneten Fachbereich, umfasst mindestens 240 Leistungspunkte.
- Ein fachlich geeignetes vorheriges Studium im Bereich Rechtswissenschaften oder verwandter Studiengänge wird in der Regel anerkannt, wenn es vertiefte Kenntnisse im europäischen Wirtschaftsrecht (insbesondere EU-Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht), im europäischen und internationalen Privatrecht sowie im Völkerrecht im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten und Kenntnisse in der Rechtsvergleichung im Umfang von 5 Leistungspunkten vermittelt hat.
- In Ausnahmefällen kann der Zugang gewährt werden, wenn Bewerber*innen einen Abschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten vorweisen und zusätzliche Kompetenzen im Europarecht (insbesondere im Recht der europäischen Institutionen, europäischen Grundfreiheiten, europäischen Wirtschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht) im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten nachweisen können.
- Der Nachweis zusätzlicher Kompetenzen kann erbracht werden durch:
- einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten,
- freiwillige Zusatzleistungen im vorherigen Studium,
- oder andere Belege, die ausreichende Kompetenzen nachweisen.
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Der Studiengang ist voraussichtlich zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Detaillierte Bewerbungsfristen zum Wintersemester:
- Bewerbungen mit deutschem Hochschulzugang bzw. -abschluss: bis 30. September
- Bewerbungen aus der EU: bis 30. September
- Bewerbungen aus Drittstaaten (Non-EU): bis 30. April
Übersicht Bewerbungsfristen Master
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