Lehraufträge

Vergabe von Lehraufträgen

Lehraufträge sind nur für die selbstständige Wahrnehmung von Lehraufgaben erforderlich. Veranstaltungen können auch ohne Erteilung eines Lehrauftrages von Nicht-Habilitierten teilweise übernommen werden, wenn dies weisungsgebunden, d.h. unter Anleitung eines Professors geschieht.

Für jeden Lehrenden, der nicht zur selbständigen Lehre berechtigt ist, aber selbständig Lehrveranstaltungen anbieten soll, muss parallel zur Anmeldung des Lehrangebots über die jeweiligen Sekretariate ein Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages via StudIP, gemäß der Richtlinie zur Erteilung von Lehraufträgen (AM vom 26.09.18) gestellt werden.

Die Lehraufträge werden hinsichtlich der Eignung der Lehrenden, der Konsistenz mit dem Lehrangebot, der Notwendigkeit des Lehrauftrags bzw. der Lehrveranstaltung für das Lehrangebot sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Dazu reichen die Antragsteller beim erstmaligen Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags zusätzlich die folgenden Dokumente ein:

Die Anträge werden der Studien-AG WiRe und der Studienkommission der Fakultät II zur Abstimmung vorgelegt. Die Antragsfristen finden Sie auf der Seite der Studienkommission. Damit die Anträge rechtzeitig an die Studienkommission weitergeleitet werden können, müssen Sie mindestens einen Tag vor Antragsfrist in die „Lehrauftrags- und Lernbeauftragtenverwaltung“ in Stud-IP eingegeben worden sein.

Mit Vergabe des Lehrauftrages wird ein Konto mit E-Mail-Adresse eingerichtet, für den Zugriff auf die Services der IT-Dienste, wie z.B. das Lernmanagementsystem StudIP, das W-LAN der Universität, die öffentlichen PC-Räume und Ihr Arbeitsplatz ist innerhalb der Domäne "w2kroot" frei geschaltet.

Die dienstliche Erklärung zur Vergütung der Lehraufträge wird am Semesterende an die „Departmentverwaltung WiRe - Lehraufträge“ (Postfach 48) zurückgeschickt.

Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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