Europäische und internationale Zusammenarbeit
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Europäische und internationale Zusammenarbeit
Wissenschaft und Forschung leben vom grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Erkenntnissen. Das Ziel der Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen:
- Ausbau der Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen im internationalen Kontext
- Ausweitung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern und Regionen sowie in einzelnen Wissenschaftsgebieten
- Aufbau neuer und Stärkung bestehender internationaler Kooperationen an den Hochschulen
Aus Mitteln des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) können Oldenburger Hochschulangehörige eine Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung beantragen. Die Anträge sind stets über das International Office einzureichen.
Antragsstichtag ist der 31. Januar eines jeden Jahres. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Durchführung der beantragten Maßnahmen muss bis Ende Februar des Folgejahres abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie: mindestens 10 Arbeitstage vor der Einreichfrist ist dem International Office eine Kurzskizze, max. einseitige Zusammenfassung und der Finanzierungsplan, vorzulegen. Spätestens 5 Tage vor der Einreichfrist ist der vollständige Antrag vorzulegen.