Europäische und internationale Zusammenarbeit
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Europäische und internationale Zusammenarbeit
Wissenschaft und Forschung leben vom grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Erkenntnissen. Das Ziel der Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen:
- Ausbau der Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen im internationalen Kontext
- Ausweitung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern und Regionen sowie in einzelnen Wissenschaftsgebieten
- Aufbau neuer und Stärkung bestehender internationaler Kooperationen an den Hochschulen
Aus Mitteln des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) können Oldenburger Hochschulangehörige eine Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung beantragen. Die Anträge sind stets über das International Office einzureichen.
Antragsstichtag ist der 31. Januar eines jeden Jahres. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Durchführung der beantragten Maßnahmen muss bis Ende Februar des Folgejahres abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie: mindestens 10 Arbeitstage vor der Einreichfrist ist dem International Office eine Kurzskizze, max. einseitige Zusammenfassung und der Finanzierungsplan, vorzulegen. Spätestens 5 Tage vor der Einreichfrist ist der vollständige Antrag vorzulegen.
Bewertungskriterien
Die Anträge werden auf Basis der folgenden qualitativen Kriterien bewertet:
- Strategische Anschlussfähigkeit
- Potential für Folgeprojekte
- Kohärenz zwischen Ziel und Maßnahme
- Stärkung des Standorts Niedersachsen
- Differenziert nach Förderlinie:
- Profil: Innovationspotenzial
- Fokus: Umsetzung der MWK-Schwerpunktsetzung
- Intensiv: Intensivierungsbeitrag
Förderformate
Förderformat PROFILinternational
Gefördert werden Pilot- und Modellprojekte der internationalen Zusammenarbeit, die das Profil einzelner Hochschulen in Forschung, Studium und Lehre sowie Transfer stärken bzw. einen Beitrag zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der jeweiligen Hochschule leisten. Möglich und erwünscht sind auch Maßnahmen, die von mehreren Hochschulen im Verbund initiiert und durchgeführt werden und standortübergreifend das internationale Profil des Hochschulverbundes schärfen. Auch Maßnahmen zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der LandesHochschulKonferenz zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen sind willkommen.
Als Richtwert für die maximale Fördersumme in diesem Förderformat sind bei Anträgen einzelner Hochschulen 30.000 EUR und bei Verbundanträgen 60.000 EUR anzunehmen. Anträge sollten einen Schwellenwert von mindestens 10.000 EUR nicht unterschreiten. Gravierende Abweichungen von diesen Richtwerten sind im Vorfeld der Antragstellung mit dem zuständigen Fachreferat des MWK zu erörtern.
Förderformat FOKUSinternational
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur Umsetzung einer landesweiten Schwerpunktsetzung des MWK zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen leisten. Dies umfasst internationale Kooperationsprojekte mit wissenschaftlichen Einrichtungen in ausgewählten Ländern oder Regionen bzw. mit einem inhaltlichen Fokus auf ausgewählte Wissenschaftsbereiche, um die internationale wissenschaftlichen Zusammenarbeit gezielt zu stärken.
Als Richtwert für die maximale Fördersumme in diesem Förderformat sind bei Anträgen einzelner Hochschulen 30.000 EUR und bei Verbundanträgen 60.000 EUR anzunehmen. Anträge sollten einen Schwellenwert von mindestens 10.000 EUR nicht unterschreiten. Gravierende Abweichungen von diesen Richtwerten sind im Vorfeld der Antragstellung mit dem zuständigen Fachreferat des MWK zu erörtern.
Der Schwerpunkt für 2024 liegt auf Kooperationen mit Schottland und Israel.
Förderformat INTENSIVinternational
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen an einzelnen Hochschulen oder an Verbünden mehrerer Hochschulen zum Aufbau neuer und zur Intensivierung bestehender internationaler Kooperationen, die für Teilbereiche der Hochschule(n) von zentraler Bedeutung sind und die internationale Zusammenarbeit der Hochschule(n) kontinuierlich stärken bzw. dazu geeignet sind, neue Kooperationen zu initiieren. Auch die gebündelte Zusammenfassung kleinerer Maßnahmen mit derselben Zielsetzung ist möglich, sofern sie eine Kohärenz bei der Verfolgung übergeordneter Ziele aufweisen.
Als Richtwert für die maximale Fördersumme in diesem Förderformat sind bei Anträgen einzelner Hochschulen 10.000 EUR und bei Verbundanträgen 15.000 EUR anzunehmen. Anträge in diesem Förderformat dürfen einen Schwellenwert von mindestens 2.500 EUR nicht unterschreiten. Gravierende Abweichungen von diesen Richtwerten sind im Vorfeld der Antragstellung mit dem zuständigen Fachreferat des MWK zu erörtern.