Glossary: Applying and registering
Glossary: Applying and registering
A
Allgemeine Hochschulreife
Mit dem Abitur erwerben Sie nach dem erfolgreichen Besuch einer Schule mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Integrierte Gesamtschule, Abendgymnasium etc.) die allgemeine Hochschulreife, die zum Bachelor-Studium aller Fachrichtungen berechtigt.
Informationen zum Hochschulzugang ohne AbiturAltabiturient*innen
Altabiturient*innen haben ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben.
Siehe auch Neuabiturient*innen
B
Beglaubigung
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Nachweise sind selbstverständlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Für einige Studiengänge/-fächer gelten besondere Zugangsvoraussetzungen.
Die Universität Oldenburg führt in drei Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch, für die Sie sich bitte direkt bei den Fächern bewerben:
Kunst und Medien
Materielle Kultur: Textil
Musik
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen und Aufnahmebedingungen. Damit Sie einen Studienplatz bekommen, müssen Sie sich zusätzlich für das jeweilige Fach online einschreiben.
In den anderen Fächern mit besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie entweder zur Bewerbung oder erst zur Einschreibung einen Nachweis mitsenden. Nähere Informationen finden Sie direkt bei dem jeweiligen Studiengang.
- Betriebswirtschaftslehre (berufsbegleitend)
- Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt
- Comparative and European Law
- Engineering Physics
- Informatik
- Nachhaltigkeitsökonomik
- Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
- Physik, Technik und Medizin
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftswissenschaften
- Anglistik
- Frankoromanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
- Geographie (Kooperationsfach Universität Bremen)
- Geschichte
- Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
- Kunst und Medien
- Materielle Kultur: Textil
- Musik
- Sportwissenschaft
Für die Kooperationsfächer an der Universität Bremen, Frankoromanistik/Französisch, Geographie und Hispanistik/Spanisch, müssen Sie Sprachkenntnisse für die Bewerbung an der Universität Bremen nachweisen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt an der Universität BremenBesonderes Auswahlverfahren
Hierbei handelt es sich neben dem Numerus Clausus und der Wartezeit um ein weiteres Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe zum 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang. Es berücksichtigt neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) weitere Auswahlkriterien, die vom Fach entschieden werden und sich somit von Fach zu Fach unterscheiden können. So werden etwa studienrelevante Schulnoten oder Berufsausbildungen mit einbezogen.
Nach Abzug von bestimmten Vorab-Quoten werden etwa 37,5 v. H. der Studienplätze über dieses besondere Auswahlverfahren vergeben. Es kann den Bewerber*innen ermöglichen, mittels der studienrelevanten Auswahlkriterien einen Studienplatz im gewünschten Fach zu erhalten, obwohl ihre Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nicht dem Numerus Clausus des Faches entspricht.
Ordnung AuswahlverfahrenBeurlaubung
Sie können sich bis zu drei Semester ohne Begründung beurlauben lassen. Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester im Bachelor ist nicht zulässig. Der Beurlaubungsantrag muss bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium (bei Anerkennung wichtiger Gründe) für insgesamt fünf Semester möglich. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Elternzeit dar. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, haben Sie Anspruch auf maximal 6 Semester Beurlaubungszeiten.
Beurlaubung bedeutet, dass man den Studierendenstatus behält, aber vom Studium beurlaubt ist und daher weder Veranstaltungen besuchen noch Prüfungsleistungen ablegen darf.
Weitere Informationen und Antrag auf BeurlaubungBevorzugte Auswahl
Bevorzugt zugelassen wird, wer im letzten Wintersemester in demselben Studiengang einen Studienplatz erhalten hat und diesen aufgrund der Ableistung eines Dienstes¹ (z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nicht annehmen konnte. Eine bevorzugte Zulassung kann nur erfolgen, wenn der vorherige Zulassungsbescheid und die Dienstzeitbescheinigung bei der Online-Bewerbung als PDF hochgeladen werden (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. die Dienstzeitbescheinigung bei der Online-Bewerbung als PDF hochgeladen wird, wenn bei Dienstantritt der Studiengang zulassungsfrei war.
¹ gemäß Artikel 8 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung (HSchulZulStVtr ND) bzw. §31 der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung – NHZVO)
D
Durchschnittsnote
Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) erwirbt, erhält in der Regel eine Gesamtnote, welche die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z.B. 2,4). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Note bleibt immer gleich, eine Verbesserung durch Verrechnung mit der Wartezeit gibt es nicht.
E
ECTS credits – European Credit Transfer (and Accumulation) System
Für Informationen siehe Kreditpunkte
Erweiterungsfach (Drittfach) im Master of Education
Weiterführende InformationenEine Bewerbung für ein Erweiterungsfach ist nur für Studierende möglich, die im Master of Education an der Universität Oldenburg eingeschrieben sind oder bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben.
Es gelten folgende Bewerbungsmodalitäten:
- Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich
- Nur schulformbezogene Unterrichtsfächer sind möglich
- Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten nachrangige Zulassungschancen
- Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Aufnahmeprüfung, Sprachnachweis usw.) müssen erfüllt sein.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 150 Euro pro Semester zu zahlen.
F
Fach- und Studiengangswechsel im Bachelor
Weiterführende InformationenDer Fach- oder Studiengangswechsel ins 1. Fachsemester ist für zulassungsfreie Fächer bis 15. Oktober zum Wintersemester bzw. 15. April zum Sommersemester online über das Bewerbungsportal der Uni Oldenburg zu beantragen. Wählen Sie bei der Bewerbung als Option unter Studienfach den Eintrag "kein zweites Fach, Fachwechsel" aus.
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn
- bereits Semester in demselben Studiengang absolviert oder
- bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und
- eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.
Zudem müssen in zulassungsbeschränkten Studiengängen freie Studienplatzkapazitäten vorhanden sein. In zulassungsfreien Studiengängen können alle Studienbewerber*innen aufgenommen werden, insofern sie die Einschreibvoraussetzungen erfüllen. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung in ungerade Fachsemester (3. / 5.), zum Sommersemester in gerade Fachsemester (2. / 4. / 6.) möglich.
Informieren Sie sich über den BAföG-Anspruch bei StudiengangswechselFächerkombination für das Berufsziel Lehramt
Bereits im Zwei-Fächer-Bachelor sind bestimmte Fächerkombinationen für die jeweilige Schulform zu berücksichtigen. Eine Tabelle mit allen in Oldenburg möglichen Fächerkombinationen gibt Ihnen einen Überblick. Die gewählte Fächerkombination wird im Master of Education fortgesetzt.
Weiterführende Informationen für Studieren in NiedersachsenFachschatsrat
Weiterführende InformationenEin Fachschaftsrat ist die offizielle Studierendenvertretung einer Fachschaft und dient als wichtige Schnittstelle zwischen Studierenden, Lehrenden und der Hochschulverwaltung. Der Fachschaftsrat wird von den Studierenden der jeweiligen Fachschaft gewählt.
Fachschaftsräte setzen sich für die Interessen der Studierenden ein und tragen dazu bei, die Qualität des Studiums zu verbessern. Sie bieten zudem Unterstützung bei der Studienorganisation und -planung und fördern den Austausch und die Vernetzung unter den Studierenden. Durch ihre Arbeit sorgen Fachschaftsräte dafür, dass Studierende eine aktive Stimme im Hochschulgeschehen haben und ihre Anliegen gehört werden.
Fachschaften und Fachschaftsräte bieten Studierenden unter anderem:
- Interessenvertretung
- Beratung und Unterstützung
- Veranstaltungen
- Netzwerkbildung
- Qualitätssicherung
H
Härtefall
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es der Bewerber*in nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Ein Härtefall Antrag kann während der Online-Bewerbung beantragt werden. Nachweise sind online im Portal als PDF hochzuladen.
Haupt- und Nachrückverfahren
Im Hauptverfahren erfolgt die Zuteilung der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Vergabeverfahren zum Wintersemester bis ca. Mitte August. In der Regel werden nach dem Hauptverfahren frei gebliebene Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben (September/Oktober).
Hochschulwechsel
Weiterführende InformationenBewerber*innen anderer Hochschulen, die denselben Studiengang an der Universität Oldenburg fortsetzen möchten, dürfen sich nur in das nächsthöhere Fachsemester bewerben.
Die Bewerbung verläuft online. Nachweise müssen bei der Online-Bewerbung als PDF hochgeladen werden.
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Weiterführende InformationenEs handelt sich um eine Sammelbezeichnung für die Qualifikationen, die zur Aufnahme eines Universitätsstudiums berechtigen. Sehr häufig ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife), die fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife, jedoch kann auch eine berufliche Qualifikation zum Studium berechtigen.
I
Immatrikulation
Weiterführende InformationenImmatrikulation oder Einschreibung bedeuten inhaltlich dasselbe.
Wenn Sie sich neu an der Universität Oldenburg immatrikulieren, müssen Sie den für Sie gültigen Semesterbeitrag per Überweisung im Anschluss an Ihre Zulassung bezahlen. Die Überweisung ist Voraussetzung für Ihre Immatrikulation.
Die Einschreibung erfolgt über das Immatrikulationsamt, nachdem alle geforderten Unterlagen (laut Zulassungsbescheid) vorgelegt wurden.Immatrikulationsamt (I-Amt)
Weiterführende InformationenDas Immatrikulationsamt (I-Amt) ist für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung (Immatrikulation) zuständig. Außerdem informiert und berät es in organisatorischen Fragen (Rückmeldung und Semesterbeiträge, Beurlaubung, Exmatrikulation etc.) im Studium.
InfoLine Studium
Weiterführende InformationenDie InfoLine Studium ist die erste telefonische Anlaufstelle des Dezernat 3. Sie erhalten Kurzauskünfte und Hilfestellungen zum Studienangebot, Bewerbung und Einschreibung sowie zu organisatorischen Fragen im Studium (Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und Teilzeitstudium).
Kurzauskünfte für Studieninteressierte:
- Studienangebot der Uni Oldenburg
- Fächerkombinationen im Lehramt
- Studienberechtigungen
- Bewerben und Einschreiben
- Bewerbungsfristen
- Besondere Zugangsvoraussetzungen der Fächer
Kurzauskünfte für Studierende:
- Beurlaubung, Exmatrikulation
- Rückmeldung
- Semesterbeiträge
- Prüfungen
InfoPortal Studium
Weiterführende InformationenDas InfoPortal Studium der Universität Oldenburg enthält alle wichtigen Informationen und Formulare rund ums Studium. Hier finden Sie auch Veranstaltungsangebote der Service- und Beratungsstellen.
K
Kooperationsstudium Universität Bremen
Weiterführende InformationenKooperationsstudierende studieren ein Fach an der Universität Oldenburg und ein Fach an der Universität Bremen. Heimatuniversität ist die Hochschule, an der Sie Ihr erstes Fach studieren. Sie werden an beiden Universitäten eingeschrieben, zahlen aber nur den Semesterbeitrag an der Heimatuniversität. Sie können folgende Studienfächer (als zweites Fach) an der Universität Bremen studieren:
- Frankoromanistik/Französisch
- Geographie/Erdkunde
- Hispanistik/Spanisch
Streben Sie ein aufbauendes Studium im kooperativen Master of Education an, ist dies nur für das Lehramt an Gymnasien, Sonderpädagogik und Wirtschaftspädagogik möglich, nicht für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.Kreditpunkte
Weiterführende InformationenDas European Credit Transfer System ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei wird jeder Lehrveranstaltung in den jeweiligen Studienordnungen eine bestimmte Anzahl an Punkten - Kreditpunkte (KP), Leistungspunkte (LP), Credit Points (CP) oder ECTS-Punkte genannt - zugewiesen, die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls angerechnet werden.
Sie geben den durchschnittlich erforderlichen Arbeitsaufwand des zu studierenden Moduls an. Dazu gehört nicht nur die Zeit in den Veranstaltungen, sondern auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Ein Kreditpunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden. Pro Semester werden ca. 30 KP studiert.
L
Leistungspunkte
Für Informationen siehe Kreditpunkte
Losverfahren
Nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens werden frei gebliebene bzw. wieder frei gewordene Studienplätze im Losverfahren vergeben.
Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht erteilt. Bewerber*innen, die sich regulär beworben haben, nehmen automatisch auch am Losverfahren teil.
Den Antrag zum Losverfahren können Sie hier downloaden.
M
Master
Weiterführende InformationenDer Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite akademische Grad, den Studierende als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen zwei und vier Semestern. Studienvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss.
Masterstudiengänge bieten entweder eine wissenschaftliche Vertiefung des vorherigen Studiums oder dienen der Erschließung neuer Wissensgebiete.
Der Abschluss Master of Education ermöglicht den Zugang zum Lehramtsreferendariat. Außerdem qualifiziert der Master für eine Tätigkeit in Forschung, Wirtschaft und anderen nicht-schulischen Berufsfeldern.Master-Studiengänge
Weiterführende InformationenFür die Aufnahme eines Master-Studiums (so genannter Fach-Master) müssen Sie bereits ein Studium – in der Regel ein Bachelor-Studium – abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang nachweisen können. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.
Der Zugang für die Masterstudiengänge erfolgt nach den Regelungen der jeweiligen Zugangsordnungen. Ist ein Masterstudiengang zulassungsfrei, erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen ist in der jeweiligen Zugangsordnung das Vergabeverfahren beschrieben.
Für die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Masterstudiums (Master of Education) ist ein Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in den Fächern (zwei Unterrichtsfächer laut Fächerkombinationsvorgaben) erforderlich. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.
N
Neuabiturient*innen
Neuabiturient*innen haben ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben.
Siehe auch Altabiturient*innenNumerus Clausus (NC)
Weiterführende InformationenNumerus Clausus (lat.: geschlossene Anzahl) bedeutet, dass es für einige Fächer eine Zulassungsbeschränkung gibt.
Die NC-Werte der vergangenen Jahre finden Sie hier:
P
Promotion an der Universität Oldenburg
Weiterführende InformationenEine Promotion ist in allen Wissenschaftsbereichen oder in speziellen Promotionsstudiengängen möglich. Wenn Sie eine Promotion anstreben, ist zunächst bei dem Promotionsausschuss Ihres Faches die Zulassung als Doktorand*in zu beantragen. Die Promotionsordnungen erhalten Sie bei den Dekanaten der jeweiligen Fakultäten. Nach erfolgter Zulassung durch den Promotionsausschuss sollten Sie sich möglichst einschreiben.
Sie können sich zum Wintersemester bis zum 15. Oktober bzw. zum Sommersemester bis zum 15. April bewerben. Für einige Promotionsprogramme können Sie sich auch jederzeit direkt beim Programm bewerben.
Für die Einschreibung verwenden Sie bitte das Online-Formular; dafür benötigen Sie den Bescheid über die Zulassung zur Promotion und das Hochschulabschlusszeugnis. Die Einschreibung erfolgt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Einschreibunterlagen eingereicht wurden.
R
Regelstudienzeit
Regelstudienzeit nennt man die Gesamtzahl der Fachsemester, innerhalb derer ein Studiengang erfolgreich absolviert werden kann. Die Bachelor-Studiengänge der Universität Oldenburg haben i. d. R. eine Regelstudienzeit von sechs Semestern; die Masterstudiengänge i. d. R. von vier Semestern.
Die Regelstudienzeit kann auch überschritten werden, wenn z. B. Auslands- oder Praxissemester durchgeführt, Prüfungen wiederholt, Kinder betreut oder neben dem Studium gejobbt werden muss.Rücknahme der Immatrikulation
Weiterführende InformationenSie können die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragen.
Damit gilt Ihre Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.
Die eingezahlten Beträge werden nur erstattet, wenn der Antrag auf Rücknahme innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragt wird.
In Stud.IP unter Studien-/Prüfungsverwaltung > Anträge > gebührenändernde Anträge finden Sie den Gebührenändernden Antrag. Bitte stellen Sie einen Gebührenändernden Antrag mit dem Grund "Rücknahme der Immatrikulation".
Voraussetzung für eine Erstattung im Rahmen der Rücknahme der Immatrikulation ist, dass uns die CampusCard vorliegt. Bitte werfen Sie Ihre CampusCard in einem Briefumschlag mit einem deutlichen Hinweis auf die Rücknahme der Immatrikulation in den Fristenbriefkasten vor dem Gebäude V01 oder schicken Sie uns die CampusCard an folgende Adresse:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg
S
Semesterbeitrag
Weiterführende InformationenDen Semesterbeitrag müssen alle Studierenden zahlen. Er beinhaltet das Semesterticket, Beiträge für das Studierendenwerk, für die Studierendenschaft, für das Kulturticket, für den Mittelbedarf / für Härtefalle sowie einen Verwaltungskostenbeitrag.
Die Einzahlung des Semesterbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung (Immatrikulation). Der für Sie geltende Beitrag muss innerhalb der Immatrikulations- bzw. Rückmeldefrist bei der Universität Oldenburg eingehen.
Stipendium
Weiterführende InformationenStipendien werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Sie bieten die Möglichkeit, Abschlussarbeiten, Auslandsaufenthalte, Kosten für Bücher und andere studienspezifische Ausgaben gefördert zu bekommen. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger.
Generell gilt: Nicht nur Einserabiturient*innen und -studierende haben Chancen, ein Stipendium zu erhalten!Studiengangswechsel
Für Informationen siehe unter F - Fach- oder Studiengangswechsel
Studieren mit Kind
Der AStA und der Familienservice der Universität Oldenburg bieten vielfältige Hilfen und Tipps an, um Studierende mit Kind bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.
Studium ohne Abitur
Weiterführende InformationenStudieren ohne Abitur – das ist möglich!
Informieren Sie sich gerne detailliert zum Thema "Hochschulzugang mit beruflicher Vorbildung" auf folgender Website:
T
Teilzeitstudium
Weiterführende InformationenEin Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli d. J. und zum Sommersemester bis zum 15. Februar d. J. für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.
Während des Teilzeitstudiums können pro Semester höchstens 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte erworben werden. Es sind Anträge auf den Erwerb von
40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht.
Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z. B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studierendenwerks Oldenburg.
U
Unimail
Weiterführende InformationenDas E-Mail-System und Hauptkommunikationsmittel an der Uni Oldenburg. Alle Studierenden haben einen eigenen Webmailzugang, der auch regelmäßig auf wichtige Nachrichten kontrolliert werden sollte.
Webmail-Direktzugang: w.uol.de
V
Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge
Wenn für zulassungsbeschänkte Studiengänge mehr Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Vorab werden von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen eines Studiengangs zunächst einmal bestimmte Anteile für besondere Bewerber*innengruppen reserviert:
- 5% für ausländische Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
- 2% für 'Fälle außergewöhnlicher Härte' (Härtefallquote)
- 3% für Zweitstudienbewerber*innen
- bis zu 10% für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation
Bevor es zum eigentlichen Auswahlverfahren kommt, wird auch noch geprüft, ob es bevorzugt zu berücksichtigende Bewerber*innen gibt.
Nach Abzug der oben beschriebenen Vorabquoten werden
- 75% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und
- 25% nach der Wartezeit vergeben.
Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren können Sie der Ordnung über das Auswahlverfahren (pdf) entnehmen. Genaue Zeiten und Fristen können Sie dem Zeitplan des Vergabeverfahrens finden.
Vergabeverfahren für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge
In einem zulassungsfreien Studiengang können wir genügend Studienplätze für alle Bewerber*innen anbieten.
In diesen Studiengängen erhalten Sie also in jedem Fall einen Studienplatz, sofern Sie über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Einschreibefristen sind länger als die für die zulassungsbeschränkten Studiengänge (15. Oktober zum Wintersemester / 15. April zum Sommersemester). Sie können sich also auch dann noch einschreiben, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang abgelehnt wurden.
Nutzen Sie dazu die Online-Einschreibung (ab 16. Juli zum Wintersemester / ab 16. Januar zum Sommersemester) und senden Sie im Anschluss die in der Online-Einschreibung aufgelisteten Unterlagen an die Universität Oldenburg.
W
Wartezeit
Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) (Sie müssen sich vorher nicht bewerben), allerdings nur, wenn Sie währenddessen an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Auslandsstudienzeiten gelten in Niedersachsen auch als Wartezeit. Es werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt. In anderen Bundesländern können jedoch andere Regelungen gelten.
Z
Zulassung und Einschreibung (Termine)
Weiterführende InformationenWenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang beworben haben, bekommen Sie bis ca. Mitte August (Hauptverfahren) vom Immatrikulationsamt einen Bescheid über eine Zulassung. Sollten Sie Ihren Studienplatz im ersten Nachrückverfahren erhalten, bekommen Sie bis ca. Mitte September, im zweiten Nachrückverfahren bis ca. Ende September eine Zulassung.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang eingeschrieben haben und sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über eine Zulassung.
Bei der Zulassung zum Masterstudium entscheidet in der Regel der Zulassungsausschuss über Ihren Antrag. Frühestens zwei Wochen nach dem Tagungstermin des für Sie zuständigen Ausschusses werden Ihnen die Bescheide im Bewerbungsportal online zur Verfügung gestellt.
Zu Ihrer Immatrikulation brauchen Sie nicht persönlich zu erscheinen. Sie beantragen die Immatrikulation online über das Bewerbungsportal und reichen den Immatrikulationsantrag/Rückantwort fristgerecht bei der Universität Oldenburg ein. Die Einschreibefrist steht in Ihrem Zulassungs-/Zugangsbescheid.
Zulassungsbeschränkt
Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn vor Beginn eines Semesters festgelegt wird, dass nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann erfolgt die Auswahl anhand eines Zulassungsverfahrens. Diese Studiengänge werden als zulassungsbeschränkt oder NC-Studiengänge bezeichnet und mit einem Numerus Clausus (lat. geschlossene Zahl) versehen.
Zulassungsfrei
Weiterführende InformationenBei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Studienplatzgarantie gegeben werden, daher entfällt ein Bewerbungsverfahren.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung und die fristgerechte Einschreibung mit allen geforderten Nachweisen. In einigen Studiengängen gibt es ggf. studiengangsspezifische Zulassungskriterien, wie Eignungsprüfung, bestimmte Berufserfahrung oder ein Praktikum.
Wer bis Ablauf der Einschreibefrist einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat den Studienplatz sicher.Zweitstudium
Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewerben, sind Sie so genannte Zweitstudienbewerber*in.
Der Antrag auf Zulassung als Zweitstudienbewerber*in ist bei der Online-Bewerbung für das Erste Semester zu beantragen (15. Juli zum Wintersemester). Nachweise müssen im Portal als PDF hochgeladen werden.
Die Auswahl findet im Rahmen einer besonderen Quote statt. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die sich aus dem Ergebnis Ihrer Hochschulabschlussprüfung und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Detaillierte Informationen zur Zweitstudienbewerbung können Sie der Informationsbroschüre (pdf) entnehmen.