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Glossar: Bewerben und Einschreiben

A

  • Allgemeine Hochschulreife

    Mit dem Abitur erwerben Sie nach dem erfolgreichen Besuch einer Schule mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Integrierte Gesamtschule, Abendgymnasium etc.) die allgemeine Hochschulreife, die zum Bachelor-Studium aller Fachrichtungen berechtigt.

    Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur

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B

  • Beglaubigung

    Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Nachweise sind selbstverständlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.

  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

    Für einige Studiengänge/-fächer gelten besondere Zugangsvoraussetzungen.

    Die Universität Oldenburg führt in vier Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch, für die Sie sich bitte direkt bei den Fächern bewerben:

    Kunst und Medien
    Materielle Kultur: Textil
    Musik
    Sportwissenschaft

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen und Aufnahmebedingungen. Damit Sie einen Studienplatz bekommen, müssen Sie sich zusätzlich für das jeweilige Fach online einschreiben.

    In den anderen Fächern mit besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie entweder zur Bewerbung oder erst zur Einschreibung einen Nachweis mitsenden. Nähere Informationen finden Sie direkt bei dem jeweiligen Studiengang.

    • Betriebswirtschaftslehre (berufsbegleitend)
    • Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt
    • Comparative and European Law
    • Engineering Physics
    • Informatik
    • Nachhaltigkeitsökonomik
    • Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
    • Physik, Technik und Medizin
    • Wirtschaftsinformatik
    • Wirtschaftswissenschaften
    • Anglistik
    • Frankoromanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Geographie (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Geschichte
    • Hispanistik (Kooperationsfach Universität Bremen)
    • Kunst und Medien
    • Materielle Kultur: Textil
    • Musik
    • Sportwissenschaft




    • Anglistik


    Für die Kooperationsfächer an der Universität Bremen, Frankoromanistik/Französisch, Geographie und Hispanistik/Spanisch, müssen Sie Sprachkenntnisse für die Bewerbung an der Universität Bremen nachweisen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt an der Universität Bremen

  • Besonderes Auswahlverfahren

    Hierbei handelt es sich neben dem Numerus Clausus und der Wartezeit um ein weiteres Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe zum 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang. Es berücksichtigt neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) weitere Auswahlkriterien, die vom Fach entschieden werden und sich somit von Fach zu Fach unterscheiden können. So werden etwa studienrelevante Schulnoten oder Berufsausbildungen mit einbezogen.
    Nach Abzug von bestimmten Vorab-Quoten werden etwa 37,5 v. H. der Studienplätze über dieses besondere Auswahlverfahren vergeben. Es kann den Bewerber*innen ermöglichen, mittels der studienrelevanten Auswahlkriterien einen Studienplatz im gewünschten Fach zu erhalten, obwohl ihre Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nicht dem Numerus Clausus des Faches entspricht.

    Ordnung Auswahlverfahren

  • Beurlaubung

    Sie können sich bis zu drei Semester ohne Begründung beurlauben lassen. Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester im Bachelor ist nicht zulässig. Der Beurlaubungsantrag muss bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beim Immatrikulationsamt eingereicht werden.

    Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium (bei Anerkennung wichtiger Gründe) für insgesamt fünf Semester möglich.

    Beurlaubung bedeutet, dass man den Studierendenstatus behält, aber vom Studium beurlaubt ist und daher weder Veranstaltungen besuchen noch Prüfungsleistungen ablegen darf.

    Weitere Informationen und Antrag auf Beurlaubung

  • Bevorzugte Auswahl

    Bevorzugt zugelassen wird, wer im letzten Wintersemester in demselben Studiengang einen Studienplatz erhalten hat und diesen aufgrund der Ableistung eines Dienstes¹ (z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nicht annehmen konnte. Eine bevorzugte Zulassung kann nur erfolgen, wenn der vorherige Zulassungsbescheid und die Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht werden (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. die Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht wird, wenn bei Dienstantritt der Studiengang zulassungsfrei war.

    ¹ gemäß Artikel 8 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung (HSchulZulStVtr ND) bzw. §31 der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung – NHZVO)

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D

  • Durchschnittsnote

    Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) erwirbt, erhält in der Regel eine Gesamtnote, welche die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z.B. 2,4). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Note bleibt immer gleich, eine Verbesserung durch Verrechnung mit der Wartezeit gibt es nicht.

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E

  • Erweiterungsfach (Drittfach) im Master of Education

    Eine Bewerbung für ein Erweiterungsfach ist nur für Studierende möglich, die im Master of Education an der Universität Oldenburg eingeschrieben sind oder bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben.
    Es gelten folgende Bewerbungsmodalitäten:

    • Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich
    • Nur schulformbezogene Unterrichtsfächer sind möglich
    • Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten nachrangige Zulassungschancen
    • Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Aufnahmeprüfung, Sprachnachweis usw.) müssen erfüllt sein.


    Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 150 Euro pro Semester zu zahlen.

    Weiterführende Informationen
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F

  • Fach- und Studiengangswechsel im Bachelor

    Der Fach- oder Studiengangswechsel ins 1. Fachsemester ist für zulassungsfreie Fächer bis 15. Oktober zum Wintersemester bzw. 15. April zum Sommersemester online über das Bewerbungsportal der Uni Oldenburg zu beantragen. Wählen Sie bei der Bewerbung als Option unter Studienfach den Eintrag "kein zweites Fach, Fachwechsel" aus.

    Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn

    • bereits Semester in demselben Studiengang absolviert oder
    • bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und
    • eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Kreditpunkten) durch das Akademische Prüfungsamt der Universität Oldenburg erfolgen kann.


    Zudem müssen in zulassungsbeschränkten Studiengängen freie Studienplatzkapazitäten vorhanden sein. In zulassungsfreien Studiengängen können alle Studienbewerber*innen aufgenommen werden, insofern sie die Einschreibvoraussetzungen erfüllen. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung in ungerade Fachsemester (3. / 5.), zum Sommersemester in gerade Fachsemester (2. / 4. / 6.) möglich.

    Hochschulwechsel
    Bewerber*innen anderer Hochschulen, die denselben Studiengang an der Universität Oldenburg fortsetzen möchten, dürfen sich nur in das nächsthöhere Fachsemester bewerben.
    Die Bewerbung verläuft online. Danach sind grundsätzlich Unterlagen einzureichen, die am Ende der Online-Bewerbung u.a. als PDF angezeigt werden.

    Informieren Sie sich über den BAföG-Anspruch bei Studiengangswechsel

    Weiterführende Informationen
  • Fächerkombination für das Berufsziel Lehramt

    Bereits im Zwei-Fächer-Bachelor sind bestimmte Fächerkombinationen für die jeweilige Schulform zu berücksichtigen. Eine Tabelle mit allen in Oldenburg möglichen Fächerkombinationen gibt Ihnen einen Überblick. Die gewählte Fächerkombination wird im Master of Education fortgesetzt.

    Weiterführende Informationen für Studieren in Niedersachsen

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H

  • Härtefall

    Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es der Bewerber*in nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
    Der Härtefallantrag wird Ihnen nach Abgabe Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal unter „Einzureichende Unterlagen“ (PDF) als Link angezeigt. Dieser muss mit entsprechenden Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten) zusammen mit dem Bewerbungsantrag fristgerecht eingesandt werden.

  • Haupt- und Nachrückverfahren

    Im Hauptverfahren erfolgt die Zuteilung der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Vergabeverfahren zum Wintersemester bis ca. Mitte August. In der Regel werden nach dem Hauptverfahren frei gebliebene Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben (September/Oktober).

    Nach Abschluss des 1. Nachrückverfahrens werden ca. Mitte September Ablehnungsbescheide verschickt.

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Es handelt sich um eine Sammelbezeichnung für die Qualifikationen, die zur Aufnahme eines Universitätsstudiums berechtigen. Sehr häufig ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife), die fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife, jedoch kann auch eine berufliche Qualifikation zum Studium berechtigen.

    Weiterführende Informationen
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K

  • Kooperationsstudium Universität Bremen

    Kooperationsstudierende studieren ein Fach an der Universität Oldenburg und ein Fach an der Universität Bremen. Heimatuniversität ist die Hochschule, an der Sie Ihr erstes Fach studieren. Sie werden an beiden Universitäten eingeschrieben, zahlen aber nur den Semesterbeitrag an der Heimatuniversität. Sie können folgende Studienfächer (als zweites Fach) an der Universität Bremen studieren:

    • Frankoromanistik/Französisch
    • Geographie/Erdkunde
    • Hispanistik/Spanisch


    Streben Sie ein aufbauendes Studium im kooperativen Master of Education an, ist dies nur für das Lehramt an Gymnasien, Sonderpädagogik und Wirtschaftspädagogik möglich, nicht für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.

    Weiterführende Informationen
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L

  • Losverfahren

    Nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens werden frei gebliebene bzw. wieder frei gewordene Studienplätze im Losverfahren vergeben.

    Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht erteilt. Bewerber*innen, die sich regulär beworben haben, nehmen automatisch auch am Losverfahren teil.
    Den Antrag zum Losverfahren können Sie hier downloaden.

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M

  • Master-Studiengänge

    Für die Aufnahme eines Master-Studiums (so genannter Fach-Master) müssen Sie bereits ein Studium - in der Regel ein Bachelor-Studium - abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang nachweisen können. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.

    Der Zugang für die Masterstudiengänge erfolgt nach den Regelungen der jeweiligen Zugangsordnungen. Ist ein Masterstudiengang zulassungsfrei, erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen ist in der jeweiligen Zugangsordnung das Vergabeverfahren beschrieben.

    Für die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Masterstudiums (Master of Education) ist ein Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in den Fächern (zwei Unterrichtsfächer laut Fächerkombinationsvorgaben) erforderlich. Die Zugangsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen.

    Weiterführende Informationen
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N

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P

  • Promotion an der Universität Oldenburg

    Eine Promotion ist in allen Wissenschaftsbereichen oder in speziellen Promotionsstudiengängen möglich. Wenn Sie eine Promotion anstreben, ist zunächst bei dem Promotionsausschuss Ihres Faches die Zulassung als Doktorand/in zu beantragen. Die Promotionsordnungen erhalten Sie bei den Dekanaten der jeweiligen Fakultäten. Nach erfolgter Zulassung durch den Promotionsausschuss sollten Sie sich möglichst einschreiben.

    Sie können sich zum Wintersemester bis zum 15. Oktober bzw. zum Sommersemester bis zum 15. April bewerben. Für einige Promotionsprogramme können Sie sich auch jederzeit direkt beim Programm bewerben.

    Für die Einschreibung verwenden Sie bitte das Online-Formular; dafür benötigen Sie den Bescheid über die Zulassung zur Promotion und das Hochschulabschlusszeugnis. Die Einschreibung erfolgt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Einschreibunterlagen eingereicht wurden.

    Weitere Informationen und Link zur Online-Einschreibung

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S

  • Semesterbeitrag

    Den Semesterbeitrag müssen alle Studierenden zahlen. Er beinhaltet das Semesterticket, Beiträge für Studentenwerk, für die Studierendenschaft, für die Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie einen Verwaltungskostenbeitrag.
    Die Einzahlung des Semesterbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung (Immatrikulation). Der für Sie geltende Beitrag muss innerhalb der Immatrikulations- bzw. Rückmeldefrist bei der Universität Oldenburg eingehen.

    Weiterführende Informationen
  • Studiengangswechsel

    Für Informationen siehe unter F - Fach- oder Studiengangswechsel

  • Studium ohne Abitur

    Studieren ohne Abitur - das ist möglich!
    Informieren Sie sich gerne detailliert zum Thema "Hochschulzugang mit beruflicher Vorbildung" auf folgender Website:

    Weiterführende Informationen
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T

  • Teilzeitstudium

    Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen (außer Master of Education) möglich. Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli d. J. und zum Sommersemester bis zum 15. Februar d. J. für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.

    Während des Teilzeitstudiums können pro Semester höchstens 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte erworben werden. Es sind Anträge auf den Erwerb von
    40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.

    Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht.

    Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z. B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

    Weiterführende Informationen
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V

  • Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge

    Wenn für zulassungsbeschänkte Studiengänge mehr Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Vorab werden von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen eines Studiengangs zunächst einmal bestimmte Anteile für besondere Bewerber*innengruppen reserviert:

    • 5% für ausländische Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
    • 2% für 'Fälle außergewöhnlicher Härte' (Härtefallquote)
    • 3% für Zweitstudienbewerber*innen
    • bis zu 10% für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation


    Bevor es zum eigentlichen Auswahlverfahren kommt, wird auch noch geprüft, ob es bevorzugt zu berücksichtigende Bewerber*innen gibt.

    Nach Abzug der oben beschriebenen Vorabquoten werden

    • 75% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und
    • 25% nach der Wartezeit vergeben.


    Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren können Sie der Ordnung über das Auswahlverfahren (pdf) entnehmen.

  • Vergabeverfahren für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge

    In einem zulassungsfreien Studiengang können wir genügend Studienplätze für alle Bewerber*innen anbieten.

    In diesen Studiengängen erhalten Sie also in jedem Fall einen Studienplatz, sofern Sie über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügen und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Einschreibefristen sind länger als die für die zulassungsbeschränkten Studiengänge (15. Oktober zum Wintersemester / 15. April zum Sommersemester). Sie können sich also auch dann noch einschreiben, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang abgelehnt wurden.

    Nutzen Sie dazu die Online-Einschreibung und senden Sie im Anschluss die in der Online-Einschreibung aufgelisteten Unterlagen an die Universität Oldenburg.

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W

  • Wartezeit

    Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) (Sie müssen sich vorher nicht bewerben), allerdings nur, wenn Sie währenddessen an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Auslandsstudienzeiten gelten in Niedersachsen auch als Wartezeit. Es werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt. In anderen Bundesländern können jedoch andere Regelungen gelten.

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Z

  • Zulassung und Einschreibung (Termine)

    Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang beworben haben, bekommen Sie bis ca. Mitte August (Hauptverfahren) vom Immatrikulationsamt einen Bescheid über eine Zulassung. Sollten Sie Ihren Studienplatz im ersten Nachrückverfahren erhalten, bekommen Sie bis ca. Mitte September, im zweiten Nachrückverfahren bis ca. Ende September eine Zulassung.

    Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang eingeschrieben haben und sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über eine Zulassung.

    Bei der Zulassung zum Masterstudium entscheidet in der Regel der Zulassungsausschuss über Ihren Antrag. Frühestens zwei Wochen nach dem Tagungstermin des für Sie zuständigen Ausschusses werden Ihnen die Bescheide im Bewerbungsportal online zur Verfügung gestellt.

    Zu Ihrer Immatrikulation brauchen Sie nicht persönlich zu erscheinen. Sie beantragen die Immatrikulation online über das Bewerbungsportal und reichen den Immatrikulationsantrag/Rückantwort fristgerecht bei der Universität Oldenburg ein. Die Einschreibefrist steht in Ihrem Zulassungs-/Zugangsbescheid.

  • Zulassungsbeschränkt

    Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn vor Beginn eines Semesters festgelegt wird, dass nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann erfolgt die Auswahl anhand eines Zulassungsverfahrens. Diese Studiengänge werden als zulassungsbeschränkt oder NC-Studiengänge bezeichnet und mit einem Numerus Clausus (lat. geschlossene Zahl) versehen.

  • Zulassungsfrei

    Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Studienplatzgarantie gegeben werden, daher entfällt ein Bewerbungsverfahren.
    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung und die fristgerechte Einschreibung mit allen geforderten Nachweisen. In einigen Studiengängen gibt es ggf. studiengangsspezifische Zulassungskriterien, wie Eignungsprüfung, bestimmte Berufserfahrung oder ein Praktikum.

    Wer bis Ablauf der Einschreibefrist einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat den Studienplatz sicher.

    Weiterführende Informationen
  • Zweitstudium

    Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewerben, sind Sie so genannte Zweitstudienbewerber*in.

    Der Antrag auf Zulassung als Zweitstudienbewerber/in ist mit den Bewerbungsunterlagen für das Erste Semester zuzusenden (15. Juli zum Wintersemester).

    Die Auswahl findet im Rahmen einer besonderen Quote statt. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die sich aus dem Ergebnis Ihrer Hochschulabschlussprüfung und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Detaillierte Informationen zur Zweitstudienbewerbung können Sie der Informationsbroschüre (pdf) entnehmen.

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(Stand: 19.01.2024)  | 
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